Mehrheitswahlrecht oder die „künstliche Verringerung der Parteienzahl durch Veränderungen im Wahlsystem“
Die Entwicklung zu einem Fünf-Parteiensystem in den Parlamenten einhergehend mit einem „Vertrauensschwund“ der Wähler gegenüber den Volksparteien CDU/CSU und SPD habe zu Spekulationen „über die Ablösung der bisherigen Zweiparteien-Koalitionen durch Dreiparteien-Koalitionen geführt“. Durch das Aufkommen eines Fünfparteiensystems mit der Linken „haben (wir) also mit einer fundamentalen Veränderung unseres Regierungssystems zu rechnen“, so die Prognose des Altbundespräsidenten und jetzigen Aushängeschilds des konservativen „Konvents für Deutschland“ Roman Herzog. „Die beiden großen Lager, die sich im Laufe der Zeit herausbildeten, konnten damit rechnen, dass sie in der Wahl die absolute Mehrheit der Wähler hinter sich vereinigen konnten.“ Die Ausfächerung des Parteiensystems werde diesen Effekt so gut wie sicher beseitigen. Es werde immer schwerer werden stabile absolute Mehrheiten zu bilden und zusammenzuhalten: „Im Klartext: Die Gefahr von Minderheitsregierungen wird wachsen.“ Herzog plädiert deshalb für einen Übergang zu einem Mehrheitswahlrecht und für eine Änderung des Abstimmungsverfahrens im Bundesrat.
In der Sache geht es um die rechtliche Absicherung des herrschenden politischen Kurses gegen den Mehrheitswillen der Wählerinnen und Wähler. Wolfgang Lieb