Die Finanzkrise offenbart eine Krise des Strafrechts – Too big to fail, too big for justice
Die Straftatbestände der Untreue, des Betrugs, der Hehlerei und der Erpressung sind in vielfältiger Weise erfüllt, doch der „hölzerne Handschuh“ (Heribert Prantl) des Strafrechts packt auf die Akteure der Finanzkrise nicht zu. Die wenigen bisherigen Strafverfahren gegen Verantwortliche lassen nicht erwarten, dass je ein Bankvorstand oder je ein Politiker für eingetretene Verluste haften müsste.
Die Justiz wäscht ihre Hände in Unschuld und zieht sich auf den Standpunkt zurück zieht, das Strafrecht könne nicht sanktionieren, was das Aktien-, Handels- Bilanz- oder Kapitalmarktrecht erlaubt. Wolfgang Lieb