Ein Insider analysiert die hohen Risiken der Teilprivatisierung

Bisherige Gegner der Bahn-Privatisierung haben mit dem gefundenen Kompromiss ihren Frieden gemacht. Siehe dazu zum Beispiel das Interview mit Hermann Scheer im Deutschlandfunk. Ich verstehe dies angesichts der Sinnlosigkeit des Privatisierungsvorhabens und angesichts der hohen Risiken nicht. Wir stellen zu Ihrer Kenntnis eine Analyse der Risiken ins Netz. Ein Insider hat uns dies unter dem Titel „Bahn-Holdingmodell: Die Risiken einer 24,9-%- Privatisierung für die öffentlichen Haushalte“ zugänglich gemacht. Dieses Papier beleuchtet vor allem auch die mehr als zweifelhafte Rolle des Bundesfinanzministers, die von Mehdorn sowieso. Wir veröffentlichen dieses Papier [PDF – 52 KB] (mit nur wenigen Anmerkungen, wo wir anderer Meinung sind). Albrecht Müller.

Hinweise des Tages

(KR/WL)
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Zum Frühjahrsgutachten der Konjunkturforschungsinstitute: Dogmatischer Wunderglaube

Man muss die Messlatte für das Wachstum nur tief genug legen, dann gilt der Aufschwung der letzten beiden Jahre als „kräftig“, und dann zeugen auch ein Wachstum von 1,8% in diesem Jahr und von 1,4% im kommenden Jahr von einer „robusten Wirtschaft“. Und auch mit einem Wachstum von durchschnittlich 1,5% bis 2012 kann man sich dann zufrieden geben. 3,2 Millionen Arbeitslose gelten bei solchen Maßstäben schon als Erfolg. Wenn die weltwirtschaftlichen Risiken nicht durchschlagen, bleibt alles gut. Auch gegen die Finanzkrise helfen die Arbeitsmarktreformen. Und wenn die Weltkonjunktur auch einbricht, dann brauchen wir in Deutschland kein Konjunkturprogramm wie etwa die USA. Bei uns fangen die „binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte“ negative Schocks aus dem Ausland auf. Dabei bringen die Konjunkturforscher das auberkunststück fertigt, in einem Atemzug auf die Steigerung der Binnennachfrage zu setzen und gleichzeitig vor höheren Lohnabschlüssen zu warnen. „Weiter so“: auf diese banale Empfehlung lässt sich das Frühjahrsgutachten der Konjunkturforschungsinstitute zusammenfassen. Wolfgang Lieb

„Branding“ von Hochschulen

Was vor wenigen Jahren bei Naomi Klein in ihrem zum modernen Klassiker der globalisierungskritischen Bewegung gewordenen Buch „No Logo!“ noch wie Ge-schichten aus dem fernen Amerika klang, wird zunehmend Realität – auch an Hochschulen in Deutschland: „Das Branding des Lernens“. Ein augenfälliges Beispiel hierfür ist der so genannte „Campus Contest 2008“, der vom Modelabel QS der Firma S.Oliver (Bernd Freier GmbH & Co. KG) erfunden, gestaltet und finanziell unterstützt wird. Von Carsten Müller

Vom Test-Institut zur Propagandamaschine: FINANZtest

Schon wenn Sie die normale Webseite von Finanztest öffnen, springt Ihnen sofort die Werbung für Privatvorsorge ins Gesicht: „Riestern ist in: Bis jetzt sind rund 10 Millionen Verträge unterzeichnet. Zu Recht. Denn sicher ist: Die gesetzliche Rente allein wird im Alter nicht ausreichen. Sicher ist auch: Riester-Verträge sind durch staatliche Zulagen, Steuer-vorteile und Garantien ein empfehlens-wertes Alters-vorsorge-produkt.“ Das ist reine Propaganda und einem Test-Institut unwürdig. In der neuesten Ausgabe Finanztest 5/08 wird Reklame für die Rürup-Rente gemacht. Von einem Versicherungsfachmann, der in diesem Bereich selbst gearbeitet hat, haben wir dazu eine Analyse erhalten. Der Kern seiner Aussage:
Erstens: So etwas rentiert sich erst, wenn man ziemlich alt wird.
Zweitens: Der Staat, und das sind wir alle, schaut in die Röhre. Weil wir mit unseren Steuerleistungen bezahlen, was die Versicherungswirtschaft für sich einnimmt. Albrecht Müller.

Hinweise des Tages

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Köhlers Agenda 2020 – Nach der Reform ist vor der Reform

Bundespräsident Horst Köhler hat eine „Agenda 2020“ gefordert, um die Arbeitslosigkeit weiter zu verringern und Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen. Dieses Ziel sei im Falle einer Fortsetzung der Reformanstrengungen realistisch.
Wie alle „Reformer“ verweigert Köhler eine kritische Bestandsaufnahme der Agenda 2010, und weil deren Ergebnisse alles andere als befriedigend sind, verlangt er eine Erhöhung der Reformdosis. Mit den Agenda-Reformern ist es wie bei Drogensüchtigen, je schlechter es geht, desto höher die Dosis. Wolfgang Lieb

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Das Gerechtigkeitsverständnis der Volksparteien im Wandel Sozialpolitik in den Parteiprogrammen von CDU, CSU und SPD

Aufgrund der sich hierzulande immer mehr vertiefenden Kluft zwischen Arm und Reich einerseits sowie eines wachsenden Protestpotenzials im außerparlamentarischen Raum und Wahlerfolgen der neuen LINKEN andererseits ist die soziale Gerechtigkeit als Schlüsselthema auf die politische Agenda der Bundesrepublik zurückgekehrt. Mit dem Sozialstaat und Gerechtigkeitsfragen beschäftigten sich auch die etablierten Parteien zuletzt wieder intensiver als zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Seinerzeit beherrschte der Um- bzw. Abbau des Wohlfahrtsstaates alle Debatten über die Sozialpolitik, sowohl jene der rot-grünen Koalition wie auch der Union. Umso erstaunlicher ist, wie stark sich trotz fortbestehender politischer Gegensätze zwischen den Parteilagern in Bezug auf die angeblich notwendige Umgestaltung des Sozialstaates und das ihnen zugrunde liegende Gerechtigkeitsverständnis alle drei Programme gleichen. Manchmal reichen die Gemeinsamkeiten bis in die Begrifflichkeit und einzelne Programmformulierungen hinein. Von Christoph Butterwegge

Logik der Rentenanpassung – Verarmung der SV-Rentner

Der Gesetzgeber hatte in der Ära Schröder mit den Reformen 2001 und 2004 dafür gesorgt, dass das künftige deutsche Rentenniveau nachhaltig um 18 % abgesenkt wird. Vorgeblich um „Lohnnebenkosten“ zu senken, die für die Unternehmensprofite störend wirkten, wurden so die künftigen Rentner angeblich „generationengerecht“ um viele Milliarden Euro an den SV-Rentenbezügen gemindert, ohne dass die Medien einen „Aufschrei“ dagegen inszenierten. Auf Dauer wird sich aber ein Durchbruch zu einer Erhöhung der Regeleinnahmen der SV-Rentenkassen und/oder zur höheren steuerlichen Finanzierung des SV-Rentensystems nicht vermeiden lassen, denn eine zunehmende Verarmung von Rentnern mit Niedrigstrenten, die kaum dies Grundsicherung erreichen oder diese unterschreiten, würde sich zum politischen Desaster der parlamentarischen Demokratie gestalten. Von Karl Mai

Die Hoffnung der „Linken“ in der SPD zur Bahn im Video und ausgeschrieben, die Verantwortung der CDU/CSU und Conradis neuer Vorstoß

In den Hinweisen von heute haben wir schon auf einen Beitrag in stern.de samt einem Video-Statement von Andrea Nahles hingewiesen. Siehe hier ‚Bahnbeschluss ist “Schlag ins Gesicht”’ Schauen Sie sich das dort enthaltene Video von Reuters an. Dann können Sie staunend miterleben, wie die Stellv. SPD-Vorsitzende und Vertreterin der angeblichen Linken in der SPD, Andrea Nahles, mit den Tatsachen umgeht. Das Fernsehstatement wurde nach der Sitzung der Führungsgremien der SPD vom 14.4.2008 aufgenommen. Damit Sie nicht auf die Vergänglichkeit eines Videos im Internet angewiesen sind, haben wir die Äußerungen von Andrea Nahles in schriftliche Form umgesetzt. Albrecht Müller.

Nachtrag zu Herzog und ein Anstoß für Ihre Gespräche im kleinen Kreis

In meinem Beitrag „Ein Alt-Bundespräsident als Volksverhetzer …“ hatte ich nicht erwähnt, dass es mir nicht sinnvoll erscheint, im konkreten Fall Anzeige wegen Volksverhetzung zu erstatten. Die juristischen Hürden liegen sehr hoch. Auch wenn der Vergleich des Textes des § 130 Strafgesetzbuch mit den Einlassungen des Alt-Bundespräsidenten nach meinem Sprachverständnis nahe legt, dass die Strafvorschrift verletzt ist, bleibt eine Anzeige mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos. Dazu wollte ich jedenfalls nicht anregen. Ich wollte allerdings dazu anstoßen, über die laufende Kampagne zur Anheizung eines Generationenkonfliktes mit anderen Menschen zu sprechen. Nutzen Sie dazu unseren Text und zwei interessante Zwischenrufe zum Thema. Albrecht Müller.

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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – Dienstleistungsfreiheit steht über nationalen Arbeitnehmerrechten

Am 3. April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein Bundesland bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen keine Tariflöhne vorschreiben kann. Dieses Urteil ist von elementarer Bedeutung, da den im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) festgelegten wirtschaftlichen Grundfreiheiten eine höhere Priorität eingeräumt wird als den arbeitsrechtlichen Koalitionsfreiheiten gemäß Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Das Urteil zeigt, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten zugunsten von Unternehmerfreiheiten wirken und die Arbeitnehmer den Bedingungen des Wettbewerbs weitgehend schutzlos ausliefern. Von Christine Wicht