Christoph Butterwegge ist ein Politikwissenschaftler und Armutsforscher. Er lehrte von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Butterwegge kandidierte im Februar 2017 für das Amt des Bundespräsidenten. Er veröffentlichte u.a. zuletzt die Bücher “Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird” sowie “Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?”
Gastbeiträge von Christoph Butterwegge
Wohnungleichheit im Finanzmarktkapitalismus
Seit geraumer Zeit vertieft sich hierzulande die Kluft zwischen Arm und Reich, was zu einem sozialräumlichen Zerfall führt, weil sich der Polarisierungsprozess auch in der Raum-, Stadt- und Regionalstruktur niederschlägt. Da sich die sozioökonomische Ungleichheit keineswegs darauf beschränkt, dass die Gesellschaftsmitglieder unterschiedlich viel besitzen oder unterschiedlich hohe Einkommen haben, sondern fast in sämtlichen Lebensbereichen deutliche Spuren hinterlässt, ist davon auch das Wohnen der Menschen betroffen – heute vielleicht die Soziale Frage in Deutschland schlechthin. Von Christoph Butterwegge.
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Mehr statt weniger Ungleichheit – Verteilungspolitisch war die GroKo bislang ein Fiasko
Die meisten zur „Halbzeit“ der Legislaturperiode veröffentlichten Zwischenbilanzen stellen der Großen Koalition ein gutes Zeugnis aus. Die 83-seitige Bestandsaufnahme der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Umsetzung des Koalitionsvertrages enthält viel Eigenlob und auch bürgerliche Kommentatoren schrecken wegen der fleißigen Regierungsarbeit vor Lobhudelei nicht zurück. Trotzdem herrscht bis in die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD hinein ein dumpfes Unbehagen über das Erreichte und wenig Zuversicht in Bezug auf das Geplante. Unterzieht man die bisher geleistete Arbeit einer Analyse aus verteilungspolitischer Sicht, ist das Ergebnis negativ. Von Christoph Butterwegge.
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Auf dem Weg zu einem neuen Sozialstaat?
Was die SPD ändern muss, wenn sie Hartz IV tatsächlich hinter sich lassen will. Mit den sog. Hartz-Gesetzen wurden zahlreiche Verschlechterungen für Langzeiterwerbslose, Geringverdiener/innen und Arbeitsuchende eingeführt. Folgende neun Regelungen müssten zurückgenommen, abgeschafft bzw. geändert werden, wenn man „Hartz IV hinter sich lassen“ möchte, was sowohl Andrea Nahles wie auch Robert Habeck als Vorsitzende der SPD und der Bündnisgrünen für ihre Parteien seit Kurzem in Anspruch nehmen. Nahles möchte Hartz IV in ein „Bürgergeld“ (so nennt die FDP ihr Konzept eines Grundeinkommens, das nicht bedingungslos ist) umwandeln und schlägt mehrere Änderungen vor, die zur Belebung der Diskussion über eine Erneuerung des Sozialstaates beitragen, jedoch nicht befriedigen können. Von Christoph Butterwegge[*].
Armut und Reichtum per Gesetz – Die unsozialen Folgen der jüngsten Erbschaftsteuerreform
Am 17. Dezember 2014 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bislang gültigen Fassung wegen einer „Überprivilegierung“ der Firmenerben für grundgesetzwidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Erst nach anderthalb Jahren und zahlreichen Verhandlungsrunden konnten sich CDU, CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf verständigen, der zwar am 24. Juni 2016 den Bundestag passierte, aber vom Bundesrat am 8. Juli 2016 abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss zur „grundlegenden Überarbeitung“ überwiesen wurde. Von Christoph Butterwegge[*].
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Politik für Firmenerben statt für die Armen – Die jüngste Steuerreform der Großen Koalition
Nach der letzten Bundestagswahl, mehrwöchigen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD sowie einem Mitgliederentscheid dieser Partei wurde am 16. Dezember 2013 zum zweiten Mal unter Kanzlerin Angela Merkel eine Große Koalition gebildet. Dass die Regierungsparteien für die wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland wenig sensibel sind, zeigt schon ein Blick in den „Deutschlands Zukunft gestalten“ überschriebenen Koalitionsvertrag: Während das Wort „Kinderarmut“ dort überhaupt nicht und der Begriff „Altersarmut“ nur im Rahmen einer Zwischenüberschrift „Altersarmut verhindern – Lebensleistung würdigen“ zur Rentenpolitik vorkommt – wohlgemerkt: verhindern kann man nur, was es (noch) gar nicht gibt –, taucht der Begriff „Reichtum“ auf 185 Seiten nur als „Ideenreichtum“ bzw. als „Naturreichtum“ und das Wort „Vermögen“ nur als „Durchhaltevermögen“ bzw. im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung bei Kriminellen auf. Von Christoph Butterwegge [*]
Ein ungerechtfertigter Angriff auf den Armutsbegriff
Kaum ein im öffentlichen Diskurs häufig verwendeter Begriff ist so umstritten wie der Terminus „Armut“, den seine liberalkonservativen Kritiker als politischen Kampfbegriff einstufen und mit Blick auf Deutschland möglichst ganz zu meiden suchen. Während sie die Existenz absoluter bzw. extremer Armut, bei der es für die Betroffenen ums nackte Überleben geht, unter Hinweis auf das Recht zum Bezug staatlicher Grundsicherungsleistungen fast durchgängig leugnen, wird relative (Einkommens-)Armut, bei der das allgemeine Wohlstandsniveau als Vergleichsmaßstab dient, systematisch kleingerechnet, verharmlost und beschönigt. In einem wohlhabenden, wenn nicht reichen Land wie der Bundesrepublik geschieht dies häufig mit dem Ziel, die krasse Ungleichverteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen zu rechtfertigen. Wer umgekehrt nach mehr Verteilungsgerechtigkeit strebt, muss sich daher gegen die Verdrängung des Begriffs „Armut“ aus dem öffentlichen Diskurs ebenso engagiert zur Wehr setzen wie gegen seine Verengung auf Not und Elend, um nicht gänzlich chancenlos zu sein. Von Christoph Butterwegge[*]
Von der „Willkommenskultur“ zur Fremdenabwehr?
Zuwanderung als Bewährungsprobe des Wohlfahrtsstaates
Ulrike Herrmann hat in einem Kommentar der taz (v. 12.10.2015) davor gewarnt, Steuererhöhungen zwecks Bewältigung der aktuellen „Flüchtlingskrise“ ins Gespräch zu bringen, weil damit Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten geleitet würde. Christoph Butterwegge widerspricht der renommierten Journalistin: Seines Erachtens war die Gelegenheit nie günstiger, um Steuererhöhungen auf Kapitalerträge, Vermögen und große Erbschaften durchzusetzen, als derzeit. Er plädiert dafür, die vermehrte Zuwanderung als schlagendes Argument für die Notwendigkeit einer Umverteilung des Reichtums von oben nach unten zu nutzen, und hält es für eine Illusion zu glauben, man könne die Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Verpflegung von Asylsuchenden leugnen oder herunterspielen.
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Wiederholt sich die Geschichte rassistischer Ausgrenzung und Gewalt? Von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen führt eine Linie nach Heidenau
Die jüngsten, teilweise von der NPD angemeldeten Demonstrationen und Gewaltaktionen organisierter Neonazis vor den Flüchtlingsunterkünften in Berlin-Hellersdorf und Heidenau bei Dresden erinnerten stark an die pogromartigen Übergriffe im ebenfalls sächsischen Hoyerswerda (September 1991) und in Rostock-Lichtenhagen (August 1992). Dort griffen rassistisch motivierte Jugendliche und teils zugereiste Rechtsextremisten die Anlaufstellen für Asylbewerber und die Unterkünfte vietnamesischer Vertragsarbeiter unter dem Beifall vieler Anwohner mit Molotowcocktails an. Bei den tagelangen Ausschreitungen wurde zwar wie durch ein Wunder niemand getötet, aber Todesangst unter Migranten und Medienvertretern erzeugt, die in einem brennenden Wohnheim eingeschlossen wurden, als sie darüber berichten wollten, und nur mit viel Glück den Flammen entkamen. Von Christoph Butterwegge.
Argumente gegen das „emanzipatorische Grundeinkommen“ der LINKEN-BAG
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Grundeinkommen der LINKEN erhofft sich mehr Verteilungsgerechtigkeit, die Verhinderung von Armut und mehr Selbstbestimmung jenseits der Erwerbsarbeitswelt als emanzipatorische Haupteffekte ihres Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). An unterschiedlichen BGE-Konzepten herrscht auf allen Seiten des (partei)politischen Spektrums wahrlich kein Mangel. Vielmehr trägt die LINKE-BAG mit den zwei von ihr erarbeiteten Varianten einer von der Entwicklung des Volkseinkommens abhängigen Sozialdividende und einer negativen Einkommensteuer mit zur wachsenden Unübersichtlichkeit der Modellpalette bei. Von Christoph Butterwegge [*]
Bundesverfassungsgericht rügt die Steuergeschenke für Reiche, ohne sie zu unterbinden
„Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar“. Zwar liege es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreife, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig seien die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führten. „Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind“, so das Bundesverfassungsgericht. Christoph Butterwegge hat gestern die Entstehungsgeschichte und Hintergründe der geltenden Erbschaftssteuergesetzt dargestellt, hier nun das Kommentar zum heutigen Urteil.