Leuchtreklame ausschalten – ja und bitte auch gleich die übrige Werbung
In der Schweiz wird bereits seit Juli diskutiert, Leuchtreklame bei Strommangel auszuschalten[1], in Deutschland ist es seit 1.9.2022 durch Verordnung angeordnet: zwischen 22 und 16 Uhr muss leuchtende Reklame ausgeschaltet werden.[2] Das ist eine äußerst vernünftige Maßnahme. Erwartungsgemäß hat der Lobbyverband der Werbewirtschaft lautstark protestiert: Die deutsche Werbewirtschaft sehe sich „wegen
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