Das wahrscheinlich letzte Kapitel der „juristischen Aufarbeitung“ ist abgeschlossen. Es geht um André Eminger, ein absolut überzeugter Nazi, engster „Kamerad“ des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) und Mitangeklagter im NSU-Prozess in München. Nach einem fragwürdigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bleibt Eminger auf freiem Fuß: Der BGH verwirft die Revision der Bundesanwaltschaft. Von Wolf Wetzel.
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