Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte vergangene Woche Teile des Infektionsschutzgesetzes als möglicherweise verfassungswidrig und die Unabhängigkeit des RKI als fraglich bezeichnet – auch unter Berufung auf die RKI-Protokolle. Kann das Urteil und der Verweis der Sache ans Bundesverfassungsgericht den verantwortungslosen Widerstand gegen die Corona-Aufarbeitung schwächen? Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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