In Art. 21 GG steht der oben zitierte Satz. Schön. Schön versprochen. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Jene, die die politischen Entscheidungen bestimmen wollen, sind schlau genug zu erkennen, dass sie auf die Willensbildung der Parteien Einfluss nehmen können, zum Beispiel, indem sie deren Mitglieder beeinflussen oder/und sogar die Reihen der Mitglieder füllen. Diese
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