Neues Versammlungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung – Abbau der Versammlungsfreiheit und Ausdruck obrigkeitsstaatlichen Denkens
Bislang gab es ein einheitliches bundesdeutsches Versammlungsgesetz. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die gesetzliche Ausgestaltung des Versammlungsrechts auf die Länder übertragen. Die Bayerische Staatsregierung hat im März einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden soll. Mit der Begründung, „den Schutz gegen rechtsextremistische Versammlungen zu verstärken“, will die Bayerische Staatsregierung die derzeit gültige bundesgesetzliche Regelung in verfassungsrechtlich höchst problematischer Weise einschränken. Von Christine Wicht