Unterdrückte Kritik an Israels Besatzungspolitik – Im Widerspruch zu Grundrecht auf Meinungsfreiheit
Die Stadt München weigert sich, städtische Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen, in denen Kritik an der israelischen Besatzungspolitik geübt wird. Mittlerweile geht der Streit durch die Instanzen. Darf eine Stadt für eine Diskussion über einen stark umstrittenen Stadtratsbeschluss einen städtischen Raum verweigern? Während das Verwaltungsgericht der Stadt München dieses Recht im Dezember in einem Urteil zubilligte, hält der Münchner Rechtsanwalt Tobias Kumpf diese Auffassung aus verschiedenen Gründen für klar rechtswidrig. Von Rolf-Henning Hintze.