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Innere Sicherheit

Amok in Erfurt

Am 26. April 2002 tötete der 19-jährige Robert S. am Erfurter Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen und sich selbst. Kurz darauf gründete sich die Schülerinitiative „Schrei nach Veränderung“, die dazu aufrief, sich „verstärkt mit den gesellschaftlichen Ursachen dieser Tat auseinander zu setzen“, weil nur deren Kenntnis es ermögliche, weiteren Taten vorzubeugen. Aus dem Abstand von zehn Jahren blickt Götz Eisenberg auf die damaligen Ereignisse zurück und fragt, was aus dem Massaker von Erfurt wirklich gelernt wurde. Wir präsentieren seinen Text von heute an bis zum 26. April in drei Teilen. Beschließen wird ihn eine kommentierte Chronik der Schulamokläufe.

„Verrückt“ oder „böse“? Zum Prozessauftakt gegen Anders Behring Breivik

Amokläufe enden meist mit dem Tod des Amokläufers, der sich am Ende seines mörderischen Wütens selbst umbringt, von den Sicherheitskräften getötet wird oder sich von der Polizei umbringen lässt. Man hat es oft bedauert, dass man sie deswegen nicht vor Gericht stellen und der irdischen Form der Gerechtigkeit zuführen kann.
Wie schwer sich allerdings eine Gesellschaft mit einem überlebenden Amokläufer und der juristischen Wahrheitsfindung tun kann, ist seit Juli 2011 in Norwegen zu beobachten. Der Prozess gegen Anders Breivik wird am heutigen Montag beginnen und wir können gespannt sein, wie das Gericht in der umstrittenen Frage der Schuldfähigkeit entscheidet und wie es seine von Größen- und Allmachtsphantasien und paranoiden Projektionen durchtränkte Programmatik wertet: böse oder krank, Gefängnis oder Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt? Gespannt aber vor allem auch darauf, was der Prozess an wirklicher Aufklärung über die Hintergründe und Motive der Tat und für die Aufrechterhaltung des Zusammenhalts der norwegischen Gesellschaft leistet. Von Götz Eisenberg

Wer bewacht die Wächter?

Die politische Aufarbeitung des jüngst entdeckten Staatstrojaners lässt die Öffentlichkeit in einen Abgrund aus Fahrlässigkeit, Inkompetenz und Ignoranz gegenüber der Verfassung blicken. Was eigentlich ein großer Skandal sein sollte, droht jedoch im technischen Kleinklein unterzugehen. Nicht nur die Politik und die Sicherheitsbehörden haben Defizite beim Verständnis der Risiken moderner Informationstechnologie, auch die meisten Journalisten und Bürger sind sich deren Tragweite nicht bewusst. Von Jens Berger

Es lebe die Anonymität im Netz!

Zwei Wochen nach den schrecklichen Anschlägen in Norwegen wagt sich Innenminister Hans-Peter Friedrich aus der Deckung und versucht in einem Interview mit dem SPIEGEL Kapital aus dem Fall Breivik zu schlagen. Nicht die rechtspopulistische Hetze als solche, sondern das Internet trage die Verantwortung für die „Radikalisierung des Einzeltäters“, so die Quintessenz des Interviews. Nicht Aufklärung und die politische Auseinandersetzung, sondern die Aufhebung der Anonymität im Netz sei ein probates Mittel, um die Radikalisierung zu verhindern. Dabei geht es jedoch weniger um Klarnamen und Anonymität, als vielmehr um die Verlagerung der Diskussion um Rechtspopulismus auf ein „Netzthema“. Von Jens Berger

Die Verschiebung der Achse nach Rechts ist das Ergebnis eines Zusammenspiels von solchen, die sich Demokraten nennen, mit der Rechten – verbunden über „kommunizierende Röhren.“

Mit bisher drei Beiträgen sind wir bei der Analyse der Gewalttat in Norwegen auf die Rolle der „Brandstifter“ eingegangen – hier, hier und hier. Ich verstehe, dass sich die möglichen Brandstifter gegen diesen Vorwurf wehren. Aber sie täten besser daran, darüber nachzudenken, wie eng ihr Denken und Handeln mit dem Gewalttäter von Norwegen verbunden ist und wie weit dies zurückreicht. Politik, Wissenschaft und Publizistik sind in vielfältiger Weise und seit langem mit der gewaltbereiten Rechten verbunden – viele sicher ohne es zu wollen, aber das macht im Ergebnis keinen Unterschied. Ich bin einigen Belegen für diese Beobachtung nachgegangen und skizziere sie im Folgenden. Das sind Denkanstöße für eine Einordnung des Geschehens und der weiteren Entwicklung. Albrecht Müller.

Grobe Fahrlässigkeit bei Versicherungssumme LoveParade: Fehlende Auflage der Genehmigungsbehörde?

„Üblich bei solchen Veranstaltungen sind dreistellige Millionenbeträge als Versicherungssumme. Erstaunlich ist, dass die Erlaubnis zur Durchführung der Loveparade nicht davon abhängig gemacht wurde, dass eine auskömmliche Versicherungssumme gegen existentielle Risiken nachgewiesen wird. Schließlich handelt es sich bei der Veranstalterin um eine GmbH mit erkennbar limitiertem Vermögen“, schreiben Dr. Johannes Fiala und Peter A. Schramm in einer Erläuterung zur Versicherungsproblematik. Auch hier wieder eine Folge des Rückzugs staatlicher Regelung und Verantwortung. Albrecht Müller

Die Verantwortung der Medien für die Toten von Duisburg.

Wir werden auf die Verantwortung der Medien und diese Ursache für die Schonung des Duisburger OB in den Medien aufmerksam gemacht. In einem Nachtrag zum Artikel „Stellen wir uns vor, Duisburgs OB hätte Ypsilanti (SPD) und nicht Sauerland (CDU) geheißen“ haben wir in den Hinweisen schon von diesen Einwänden berichtet. Siehe letzten Hinweis von heute.
Ein Nutzer der NDS macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass die Lokalmedien (z.B. WAZ) im Vorfeld nicht gerade kritisch mit den Organisatoren umgegangen seien und notiert: „Wahrscheinlich auch ein Grund dafür, warum man Berichte aus der Zeit vor der Veranstaltung nicht mehr abrufen kann“. Siehe hier. Albrecht Müller

Stellen wir uns vor, Duisburgs OB hätte Ypsilanti (SPD) und nicht Sauerland (CDU) geheißen

Wäre ein/e linke/r Sozialdemokrat/in Oberbürgermeister von Duisburg, hätte diese/r gegen die Bedenken von Polizei und Feuerwehr und des eigenen Bauordnungsamtes die Genehmigung für die Loveparade durchsetzen lassen und sich hinterher auch noch so billig aus der Verantwortung gestohlen, wie der Oberbürgermeister Sauerland von der CDU dies tut, dann wäre diese Person von Deutschlands Medien in der Luft zerrissen worden. Mit dem CDU-Mann gehen sie ausgesprochen sanft um. Albrecht Müller.

Der Verfassungsschutz dient dem Machterhalt der herrschenden Kreise. So ist es. So war es von Anfang an.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Die Partei Die Linke und auch Bodo Ramelow dürfen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Lächerlich. Aber diese antidemokratische Lächerlichkeit hat Tradition in dieser FdGO. In einem Beitrag vom 21. Mai hatte ich schon darauf hingewiesen, wie wir als Schüler Anfang der Fünfzigerjahre ungeschützt von irgend einem Verfassungsschutz den verbliebenen Nazi-Lehrern und ihrer Verherrlichung des Militärs ausgesetzt waren. Später habe ich dann als Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt mit SPD-Parteibuch erlebt, wie der Verfassungsschutz offen Jagd auf Sozialdemokraten gemacht hat. Diese sollten sich nicht zu früh freuen über das Urteil von Leipzig. Ihre Option zur politischen Führung und zu einer politischen Alternative zu Schwarz-Gelb ist in Leipzig neben der Demokratie auch noch zu Grabe getragen worden, wie die taz in diesem Beitrag zu Recht feststellt. Albrecht Müller

Rezension zu: Götz Eisenberg „ …… damit mich kein Mensch mehr vergisst! Warum Amok und Gewalt kein Zufall sind.“

Über das Phänomen Amok ist immer noch wenig bekannt. Dabei häufen sich seit den 90er Jahren die Fälle von Amokläufen an Schulen und in anderen Bereichen der Gesellschaft. Warum verüben Menschen, die es mit sich und der Welt nicht länger aushalten, derartige Verzweiflungstaten, deren Spezifikum darin besteht, nicht nur sich selbst, sondern noch möglichst viele Andere mit ins Verderben zu reißen? Wir neigen dazu, derartige Gewaltexzesse als Wahnsinnstat eines Einzelnen abzutun, als etwas Unvorstellbares, Außergewöhnliches und letztlich Unerklärliches.
Der Gefängnispsychologe und Sozialwissenschaftler Götz Eisenberg weist uns darauf hin, dass Amokläufer und Gewalttäter keineswegs „Wesen von einem fremden Stern“ sind, sondern meist aus der sog. Mitte der Gesellschaft stammen. Von Joke Frerichs

Das Stockholmer Programm – Vernetzung von Megadatenbanken und die Abschottung der Europäischen Union

Der Europäische Rat hat auf dem EU-Gipfel im Dezember 2009 das „Stockholmer Programm“ [PDF – 400 KB] beschlossen. Dieses Mehrjahresprogramm für die Jahre 2010-2014 verknüpft die europäische Justiz- und Innenpolitik mit der Politik für Innere Sicherheit und erhebt den Anspruch einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“ zu schaffen. Die verabschiedete Agenda ist in den gängigen Medien im Wirbel um den Klimagipfel in Kopenhagen weitgehend untergegangen. Sie enthält unter anderem ein EU-weites Maßnahmenpaket im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, den Ausbau polizeilicher, militärischer und geheimdienstlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten und eine umfassende Agenda zur Flüchtlingspolitik.
Das Stockholmer Programm lenkt von den Ursachen für die Bedrohung der Sicherheit der Bürger ab und bedroht eher die Freiheit der Europäer/innen. Es ist eine Kopfgeburt von Überwachungsfetischisten angefeuert von den Allmachtsphantasien der ökonomisch (und politisch) immer mächtiger werdenden IT-Konzerne. Von Christine Wicht

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus

Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz „nicht schlechthin unvereinbar“. Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert.
Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück.
Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen. Wolfgang Lieb

Schwarz-Gelb bedroht massiv die Innere Sicherheit

Die Union bildet sich eigentlich ein, die Sorge für die innere Sicherheit gepachtet zu haben. Die von ihr geförderte neoliberale Politik der Entstaatlichung und Verarmung des Staates führt zusehends zur Bedrohung der inneren Sicherheit. Die Kombination mit der FDP und deren Entstaatlichungsvorstellungen verschärft die Linie. Rechtsfreie Räume sind keine Seltenheit. Hier ein Bericht aus Schleswig-Holstein. Albrecht Müller

Der Mord in München-Solln bei Maybritt Illner – recht interessant. Aber Wichtiges wurde nicht vertieft und die Verantwortung der herrschenden Ideologie nicht sichtbar.

Die Runde war plural und mit interessanten Personen besetzt. Leider wurden ihre Hinweise, namentlich jene der Jugendrichterin Kirsten Heisig und des Gefängnisarztes und Schauspielers Joe Bausch, nicht weiterverfolgt, während der Publizist Giovanni di Lorenzo immer wieder belegen konnte, dass Schönheit nicht Substanz ersetzt. Im Anhang finden Sie die Gästeliste und die Links auf die Vorankündigung und das Video von der Sendung. Nun aber einige Anmerkungen zur Sache: Albrecht Müller