GeringverdienerInnen, die bei Renteneintritt ab 2023 45 Versicherungsjahre (bis 2022: 40 Jahre), davon mindestens 35 Jahre (bis 2022: 30 Jahre) mit Pflichtbeitrags-und Kinderberücksichtigungszeiten nachweisen – wobei Zeiten der Erwerbslosigkeit nicht mitzählen -, sollen nach dem Willen von Ursula von der Leyen eine beitragsfinanzierte „Zuschussrente“ von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhalten, die ihre Armutsrente auf maximal 850 Euro brutto aufstockt, soweit kein anderweitiges ausreichendes Haushaltseinkommen vorliegt.
Öffentlich weniger bekannt ist bislang die weitere Voraussetzung des Gesetzentwurfs, dass ab dem Rentenzugangsjahr 2019 fünf Jahre Privatvorsorge („Riester“, oder Entgeltumwandlung/Betriebsrente) nachzuweisen wären. Danach stiege die Zahl der erforderlichen Privatvorsorgejahre alljährlich um ein weiteres Jahr, bis ab 2049 35 Privatvorsorgejahre nötig sind – ebenso viele, wie Beitragsjahre zur gesetzlichen Pflichtversicherung. Würde dies Gesetz, hätten alle, die voraussichtlich von Altersarmut bedroht sind und die meist noch keinen Privatvorsorgevertrag haben, höchstens bis Ende 2014 Zeit, einen solchen abzuschließen. Die Verabschiedung des Gesetzes wäre der Startschuss für eine Werbeoffensive der privaten Versicherungswirtschaft: „Jetzt Anspruch auf Zuschussrente sichern!“. Von Daniel Kreutz [*]