Staatsanwaltschaft Düsseldorf lehnt Aufnahme von Ermittlungen wegen der Veröffentlichung der Gehälter der NRW-Hochschulrektoren ab
Am 17. Februar 2014 veröffentlichten wir auf den NachDenkSeiten einen Beitrag von Karl-Heinz Heinemann mit einer Liste der zwischen Rektoren und Hochschulratsvorsitzenden ausgehandelten und bisher geheim gehaltenen Gehältern. Mit der Veröffentlichung der aus Steuermitteln finanzierten und der mit dem Hochschul-„Freiheits“-Gesetz“ seit 8 Jahren drastisch gesteigerten Gehälter von Hochschulrektoren, hatten die NachDenkSeiten in ein Wespennest gestochen. Die ertappten Präsident/inn/en redeten von „Skandal“ und „Rechtsbruch“ und es gab Anzeigen wegen „Geheimnisverrats“. Wie nun aus einem Schreiben der Wissenschaftsministerin Svenja Schulze an den Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses des NRW-Landtages hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem Ministerium mitgeteilt, dass sie die Aufnahme von Ermittlungen wegen einer möglicherweise verfolgbaren Straftat ablehnt. Von Wolfgang Lieb.