Richtlinienentwurf der EU-Kommission über SOCIETAS UNIUS PERSONAE (SUP)
Bereits im April 2014 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter angenommen[1]. Ermöglicht werden sollen damit Gründungen von Einpersonengesellschaften mit beschränkter Haftung („Societas Unius Personae“, SUP).
Von der breiten Öffentlichkeit ist dieser Entwurf noch kaum wahrgenommen worden. Sollte er Gesetz bzw. Richtlinie werden, könnten erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmerschaft und massive Probleme bei der Kontrolle dieser Mini-Unternehmen die Folge sein. Von Christian Reimann.