Kategorie:
Europäische Union

Die Verlierer des wirtschaftsliberalen Kurses rächen sich an Europa

Sowohl in Frankreich als auch in den Niederlanden wird das Nein der Bevölkerung zum europäischen Verfassungsvertrag überwiegend als Abstrafung der jeweiligen Regierungen interpretiert. Wenn man dieser Logik folgt, müsste man sogar noch weiter gehen und sagen, die Ablehnung ist Ausdruck der Unzufriedenheit mit allen größeren Parteien sei es von links oder eher von rechts. In Frankreich warben schließlich die konservativen Regierungsparteien genauso für ein „Oui“, wie der größere Teil der Sozialisten. In den Niederlanden waren alle, bis auf einige populistischen Gruppierungen für ein „Ja“. Könnte es vielleicht mit der Verdrossenheit der Verlierer einer wirtschaftsliberalen Politik, die ja in beiden Ländern von allen größeren Parteien mit graduellen Unterschieden propagiert wird, zusammenhängen, dass nun die Mehrheit an Europa Rache genommen hat?

Die ´´volonté générale´´ für ein liberales Europa steht für die politische Klasse über dem Volkswillen der Franzosen

Die Interpretation des Volkswillens ist ein schwieriges Geschäft. Das weiß man schon seit Rousseaus Unterscheidung zwischen der „volonté générale“ als dem über die individuellen Interessen hinausgehenden Gemeinwillen und der „volonté de tous“ als der unmaßgeblichen Summe bloßer Einzelinteressen. Folgt man den Äußerungen der europäischen politischen Klasse, so war die Volksabstimmung in Frankreich über den Vertrag der EU-Verfassung nur eine momentane Addition von ganz unterschiedlichen und daher im rousseauschen Sinne unmaßgeblichen Willensbekundungen.

Der Entwurf für eine “EU-Verfassung”

Wenn man bedenkt, wie intensiv in der Öffentlichkeit etwa über die europäische Dienstleistungsrichtlinie diskutiert wird, wundert man sich schon, wie nahezu ohne öffentliche Debatte die künftige europäische Grundordnung verabschiedet werden soll, die in weiten Teilen unser Grundgesetz ändert, modifiziert und in seiner künftigen Rechtsauslegung bestimmen wird.
Im Gegensatz zum wirtschaftspolitisch neutralen Grundgesetz schreibt die EU-Verfassung auf vielen Feldern wirtschaftsliberale Grundsätze fest, sie weicht seinen Sozialstaatsgedanken auf, leistet u.a. einer weiteren Chancenungleichheit in der Bildung Vorschub oder kehrt seinen defensiven Verteidigungsauftrag um, indem sie militärische Kampfeinsätze (auch der Bundeswehr) zum integralen Bestandteil der künftiger europäischer Außenpolitik macht.

Ein Beitrag von Christine Wicht und Carsten Lenz.

Die Bolkestein-Direktive wird unverändert umgesetzt

Zusammenfassender Bericht eines Kommentars von Antoine Rémond, Professor an der Pariser Universität Paris-XIII und Mitglied des ökonomischen Wissenschaftszentrums Paris-Nord, in Le Monde vom Samstag, dem 9.4.2005, von Gerhard Kilper.

Europäischer Rat profiliert sich als Top-Agent der Versicherungswirtschaft

Bei der Suche nach dem Positiven habe ich mich mit dem letzten Eintrag eindeutig vergriffen. Ein Freund aus Brüssel macht mich nämlich auf Passagen in den Beschlüssen des Rates aufmerksam, die alles andere als Lob verdienen. Er schreibt: „Die Beschlüsse des Rates vom 22./23. 3.05 zeigen den Eiertanz zwischen Versagen der bisherigen Lissabon-Rezepte und dem “Nicht-Aussteigekönnen” aus dem Denkkorsett der Angebotsökonomie. Besonders toll finde ich die Passagen in Anlage II zum Stabilitäts- und Wachstumspakt auf S.31 und 35 zur Einführung voll kapitalgedeckter Rentensysteme!“

Wo bleibt das Positive? Hier ist es:

Die gestern in Brüssel beschlossene Veränderung der Dienstleistungsrichtlinie und die neuen Regeln zum Stabilitätspakt sind Erfolge auch der deutschen Regierung. Die Behauptung, der Stabilitätspakt würde aufgelöst, eine Behauptung, die nahezu einhellig und über alle politischen Lager hinweg von den Brüsseler Korrespondenten zu hören war, ist schon erstaunlich verwegen.

„Kapitalistischer Sowjetismus“ – EU-Wettbewerbskommissarin Kroes greift in die Rundfunkfreiheit Deutschlands ein

Der Staat darf in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit nicht eingreifen, die Brüsseler EU-Kommission soll das aber offenbar dürfen. Nach Meinung der Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verzerrt der staatsfreie, öffentlich-rechtlich organisierte Rundfunk den Wettbewerb, weil er sich über Gebühren und nicht über den Markt finanziert. Deshalb stehe das Rundfunksystem in Deutschland und damit unser Grundgesetz nicht im Einklang mit dem EU-Recht. Im Namen der Wettbewerbsfreiheit soll nun die Rundfunkfreiheit in Deutschland einer Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen vor allem im Hinblick auf seine zukünftigen Entwicklungschancen unterworfen werden. Zu Recht sprach der wdr-Intendant Fritz Pleitgen von der Gefahr eines „kapitalistischen Sowjetismus“.