Liberal-Konservative Elitenproduktion
Die Hessische Landesregierung und die schulbetreibende „PHORMS Management AG“
Nach Art. 7 Abs. 4 GG sowie § 171 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes kann dem Träger die Errichtung einer privaten Grundschule nur dann genehmigt werden, wenn der Schulbetrieb eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern weder vornimmt noch fördert.
Eben dieser freie und gleichberechtigte Zugang für Kinder aller Einkommensschichten ist bei der genannten Phorms-Schule, deren Eigentümerin eine Aktiengesellschaft ist, jedoch offensichtlich nicht gewährleistet.
Um diese Problematik zu thematisieren, hat sich die Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag im März 2009 mit einer Kleinen Anfrage (Landtagsdrucksache 18/230 [PDF – 65,5 KB]) an die Regierung gewandt und um Beantwortung wichtiger Fragen gebeten. Die Antwort der Landesregierung ist ob ihrer Dreistigkeit durchaus als Schlag ins Gesicht der Opposition zu verstehen, in sich aber vor allem höchst widersprüchlich. Von Jens Wernicke