Wieso log Bundesregierung bei Beantwortung der CDU-Anfrage zur Parteienwerbung durch NGO „Campact“?
Die Bundesregierung hat die 551 Fragen umfassende „Kleine Anfrage“ der Unionsfraktion zur politischen Neutralität und staatlichen Finanzierung von sogenannten NGOs nachweislich wahrheitswidrig beantwortet. Exemplarisch sei auf die Antwort zur Kampagnen-NGO Campact verwiesen. Auf die Frage, ob es Fälle gibt, „in denen der Verein Campact e.V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat“, erklärt die Bundesregierung, „hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“ Tatsächlich hatte Campact aber öffentlich bei den Landtagswahlen in Thüringen und Brandenburg zur Wahl der Grünen aufgerufen und diesen einen sechsstelligen Betrag gespendet. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, mit welcher Begründung die Bundesregierung hier den Bundestag belügt. Von Florian Warweg.
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