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Bundestag

Schuldenbremse – eine Absage an eine aktive, zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik

Der 29. Mai wird als ein schwarzer Tag für die aktive und die zukünftigen Generationen in die Geschichte unseres Landes eingehen. Kurz nach den Lobgesängen auf das wirtschaftspolitisch bisher neutrale Grundgesetz anlässlich des 60. Jahrestages seiner Verkündung wird einer aktiven makroökonomischer Wirtschaftspolitik und einer nachhaltigen Finanzpolitik eine verfassungsrechtliche Barriere vorgeschoben. Die Chance, von diesem unverantwortbaren Irrweg wieder mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundes abzukehren, dürfte sich politisch so bald nicht mehr ergeben – das wäre nur noch durch eine dramatische Notsituation denkbar, die hoffentlich nie eintreten möge. Die Hoffnung, dass der Bundesrat oder die Gerichte diese Verfassungsänderung wegen ihres Eingriffs in die Finanzautonomie und damit in die Eigenstaatlichkeit der Länder [PDF – 270 KB] stoppen, ist nur gering.
Als Bürgerinnen und Bürger bleibt uns nur noch die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten für den künftigen Bundestag zur Rede zu stellen. Deswegen können wir Sie nur noch ermuntern, sich mit Argumenten gegen die Schuldenbremse zu wappnen, und – auf welchem Wege auch immer – Ihre Vertreterinnen und Vertreter für das Bundes- und für die Länderparlamente damit zu konfrontieren. Wolfgang Lieb

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei hätte der Zustimmung des Bundestags bedurft – doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:

  1. Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bekräftigt und die schleichende Ausdehnung der militärischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,
  2. rückblickend für die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,
  3. für die Zukunft, weil es den Plänen der CDU/CSU für ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.
  4. Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verhält, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europäische Union übertragen wird und unter Führung der Union militärische „Missionen“ auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgeführt werden dürfen.

Wolfgang Lieb

Ein totgeschwiegener Völkermord an den Herero in Namibia

Die Bänke der Parlamentarier waren größtenteils leer, als der Bundestag kürzlich zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Debatte über den ersten Völkermord der deutschen Geschichte, dem an den Herero und Nama im heutigen Namibia führte. Dass die von der Linksfraktion geforderten Verhandlungen über Wiedergutmachung auf wenig Zustimmung stießen, überraschte weniger als die Tatsache, dass weder Süddeutsche, FAZ, FR oder taz über die Debatte berichteten. Dabei gehörte dieses Thema doch auch zur Aufarbeitung unserer Kolonialgeschichte und zur Afrika-Politik, wie sie von unserer Kanzlerin auf dem G-8 Treffen so in den Vordergrund gerückt worden ist. Rolf-Henning Hintze hat uns dazu einen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Nachtrag zum letzten Wochen-Rückblick die namentlichen Abstimmungen betreffend.

Nach Lektüre jenes Tagebucheintrages vom 12.3. wiesen auffallend viele NDS-Leser daraufhin, dass es namentliche Abstimmungen doch gäbe und diese auch vom Bundestag veröffentlicht würden. Auch wenn ich ausdrücklich geschrieben hatte, dass es aus meiner Sicht bei wichtigen Fragen namentliche Abstimmungen auch innerhalb der Fraktionen – im konkreten Fall der SPD-Fraktion – geben sollte, will ich dies noch einmal wiederholen und betonen. Es geht dabei um die Förderung der innerparteilichen Willensbildung und darum, dass die Wähler eines Wahlkreises zum Beispiel wissen, wie sich ihr/e Abgeordnete/r bei der Willensbildung in der Fraktion verhielt. Bei der Abstimmung im Bundestag kann man sich mit gutem Recht darauf berufen, nicht anders zu können, als die Mehrheitsmeinung der eigenen Fraktion zu vertreten. Innerhalb der Fraktionsabstimmung gilt dieser Einwand nicht.
Dies alles ist nicht graue Theorie. Demnächst steht die Entscheidung über den Börsengang der Bahn an. Da würden wir gerne wissen, wie die Abgeordneten sich bei der Willensbildung ihrer Fraktion entscheiden.

Hinweis auf zwei interessante Beiträge zur politischen Ökonomie des Gesundheitswesens.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag in die entscheidende gesetzgeberische Phase getreten. Durch die zwei aktuellen Streitpunkte zwischen der CSU und der Gesundheitsministerin erstens über die Höhe der finanziellen Belastungen für Krankenkassen in wirtschaftlich stärkeren Bundesländern durch den neu geschaffenen Gesundheitsfonds und zweitens dem Konflikt über eine Öffnungsklausel, wonach künftig auch private Krankenversicherungen verpflichtet werden sollen, einen Basistarif anzubieten, der für jeden offen steht, wird die viel grundsätzlichere Problematik über den Sinn und die Konsequenzen des Wettbewerbs im Gesundheitswesens aus dem Blickfeld verloren. Unseren Leserinnen und Lesern, die sich über die politische Ökonomie des Gesundheitswesens, also etwa über das Mantra der Senkung der Lohnnebenkosten, etwas grundlegender informieren wollen, wollen wir auf zwei interessante grundlegende Darstellungen hinweisen.
Quelle 1: Hartmut Reiners, Der Homo oeconomicus im Gesundheitswesen, in einer Veröffentlichung des Wissenschaftszentrums Berlin [PDF – 192 KB]
Quelle 2: Nadja Rakowitz, Kritik der politischen Ökonomie des Gesundheitswesens, in links-netz

Jutta Roitsch: Föderaler Schlussakt. Von der kreativen Kooperation zum ruinösen Wettbewerb

Die erste große Koalition in der Bundesrepublik unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt führte ihn ein, die zweite große Koalition unter Angela Merkel und Franz Müntefering schafft ihn ab: Nach über 35 Jahren hat der kooperative Föderalismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur fünf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in das Grundgesetz vorgenommen, der die bisherige Machtbalance zwischen Bund und Ländern grundlegend verändert.
Jutta Roitsch hat uns ihren Beitrag zur Entwicklung und den Zielen der Föderalismusreform zur Verfügung gestellt. Er ist in den Blättern für deutsche und internationale Politik 8/2006 abgedruckt. Siehe auch NachDenkSeiten vom 20. Dezember 2005.

Schröder gewinnt an Misstrauen – eine Groteske im Deutschen Bundestag

Der Bundeskanzler hat die Misstrauensabstimmung im Deutschen Bundestag „gewonnen“. Vertrauen bei den Wählerinnen und Wählern hat er damit nicht gewonnen. Obwohl um die Begründung des Antrages nach Art. 68 GG viel Geheimniskrämerei betrieben wurde, hat man Neues nicht erfahren. Über die wahren Ziele, die Gerhard Schröder mit der Vertrauensfrage verfolgte, kann man mangels einer plausiblen, geschweige denn in sich stimmigen Begründung weiter nur spekulieren.

Privatvorsorge – die Aufklärung schreitet voran. Bravo FR!

In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Rundschau finden Sie einen interessanten Artikel über die Folgen der Privatisierung der Altersvorsorge in Chile: „Als Vorbild taugt die private Altersvorsorge in Chile nicht – Experten prognostizieren der Mehrheit der Rentner ein Leben ohne Einkommen – dabei gilt das System vielen als nachahmenswert.” Wenn Sie meine Tagebucheintragung vom 4.1.05 zum Versagen des britischen Systems und die einschlägigen Passagen aus der „Reformlüge“ gelesen haben, kennen Sie schon einige Hintergründe. Zur Rolle der chilenischen Privatisierungsbefürworter…

Bundestagsbeschluss zur Förderung der privaten Lebensversicherer

Anders kann man den Beschluss vom vergangenen Donnerstag über die weiteren Schritte der so genannten Rentenreform nicht deuten. Über einen so genannten Nachhaltigkeitsfaktor wird das Rentenniveau bis 2030 von heute 53 Prozent des Durchschnittslohns auf dann 43 Prozent gesenkt. Dass die Opposition noch brutaler sein wollte, ist kein Trost. Auch dass die Linke in der SPD die Forderung an die Regierung durchgesetzt hat, das Rentenniveau auf Dauer mindestens bei 46 Prozent zu halten, tröstet über die Ungereimtheiten, die Folgen und die Hintergründe dieses Beschlusses nicht hinweg.