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Staatsorgane

Beamte können jetzt noch besser „diszipliniert“ werden – Und der Debattenraum wird noch kleiner

Beamte können jetzt noch besser „diszipliniert“ werden – Und der Debattenraum wird noch kleiner

Die neue Verschärfung des Disziplinarrechts für Beamte ist das aktuellste Beispiel der Entwicklung, dass immer neue Regeln erlassen werden, die den Meinungskorridor einschränken und kritische Bürger einschüchtern sollen. Die in dieser Entwicklung indirekt vorgenommene Gleichsetzung der Regierung mit „der Demokratie“ ist abzulehnen. „Medienfreiheitsgesetz“, Digital Services Act, „Demokratiefördergesetz“ heißen einige weitere fragwürdige Projekte. Extra unscharfe Begriffe wie „Gefährdungspotenzial“ und neue Tatbestände wie „verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates“ verwischen wichtige Grenzen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Gesundheitsministerium verweigert jegliche Antwort auf Fragen mit Bezug zu RKI-Protokollen: „Kommentieren wir grundsätzlich nicht“

Gesundheitsministerium verweigert jegliche Antwort auf Fragen mit Bezug zu RKI-Protokollen: „Kommentieren wir grundsätzlich nicht“

Aus den freigeklagten RKI-Protokollen geht unter anderem hervor, dass das RKI am 24. Februar 2020 intern das Risiko für die Bevölkerung als „weiterhin gering“ einschätzte. Das führte die NachDenkSeiten zu der Frage, auf welcher Grundlage das BMG am selben Tag bei einem extra anberaumten Treffen mehreren Staatssekretären des Innenministeriums empfahl, man müsse nun „die Wirtschaft lahmlegen“ und Vorkehrungen „für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer“ treffen. Ebenso wollten die NDS wissen, wie das Gesundheitsministerium es erklärt, dass es beim RKI, einer direkt unterstellten Behörde, nach Eigendarstellung keinerlei Dokumente geben soll, die belegen könnten, dass die Verschärfung der Risikobewertung im März 2020 aufgrund einer wissenschaftlichen Debatte erfolgte und nicht durch politischen Druck. Von Florian Warweg.

Bundesregierung: Wir wissen nicht, wer iranisches Botschaftsgelände in Syrien angegriffen hat

Bundesregierung: Wir wissen nicht, wer iranisches Botschaftsgelände in Syrien angegriffen hat

Bei der Regierungspressekonferenz am 3. April war auch der israelische Angriff gegen das iranische Botschaftsgelände in Damaskus, bei dem mindestens 13 Personen starben, darunter mehrere Diplomaten sowie der Brigadegeneral Mohammad Reza Zahedi und dessen Stellvertreter, ein Thema. Die Bundesregierung vertrat in der BPK die Linie, dass man nicht wisse, wer für die Tat verantwortlich sei, daher könnte man auch keine Wertung vornehmen. Dies, obwohl bereits einen Tag zuvor das US-Verteidigungsministerium offiziell eingeräumt hatte, dass es sich bei dem Militärschlag um eine israelische Operation gehandelt habe. Wohl einer der seltenen Fälle, in denen die Bundesregierung nicht der Einschätzung der USA folgt. Von Florian Warweg.

Wir stecken schon tief im Krieg. Mehr als Sie denken

Wir stecken schon tief im Krieg. Mehr als Sie denken

Beim Schreiben des Artikels 30x Aber der Putin = eines von vielen Beispielen perfekter Meinungsmache und beim Blick in die Kriegspropaganda der Frankfurter Allgemeinen waren mir Zweifel gekommen, ob die kriegerische Stimmung der wiedergegebenen FAS auch wirklich repräsentativ ist für die vorfindbare kriegerische Stimmungsmache. Ich habe deshalb noch ein bisschen weiter recherchiert und bin gleich bei meiner Tageszeitung, der Rheinpfalz, fündig geworden. Da wird heute auf der ersten Seite der NATO-Generalsekretär dafür gefeiert, dass er und die NATO schon für den Fall planen, dass Trump US-Präsident wird und nicht mehr so viele Waffen an die Ukraine liefern will. Der Kommentator auf Seite 2 verlangt, Europa müsse sein Abschreckungspotenzial deutlich erhöhen. Und auf Seite 3 wird berichtet, wie die NATO die Ostflanke stärkt. In anderen Medien wird ähnlich militaristisch geschwärmt. Eine der Quellen dieser Kriegseuphorie könnte die einschlägige Seite des Bundesverteidigungsministeriums sein. Albrecht Müller.

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UN-Menschenrechtsrat: Bundesregierung sieht „schwerste Völkerrechtsverbrechen“ in Belarus – aber nicht in Gaza

UN-Menschenrechtsrat: Bundesregierung sieht „schwerste Völkerrechtsverbrechen“ in Belarus – aber nicht in Gaza

Auf der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am 19. März erklärte die Bundesregierung, dass es „alarmierende Beweise für einige der schwersten Verbrechen des Völkerrechts“ gäbe und alle Täter zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Der deutsche Vertreter bezog sich mit seinen Äußerungen auf die aktuelle Lage in Belarus. Als dann aber der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der österreichische Diplomat Volker Türk, über die Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten berichtete und von „vielen Vorfällen“ sprach, „die auf Kriegsverbrechen durch israelische Streitkräfte“ hindeuten, sowie von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, kommentierte dies die Bundesregierung mit keinem Wort. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, mit welcher Begründung die Bundesregierung im UN-Menschenrechtsrat „alarmierende Beweise für einige der schwersten Völkerrechtsverbrechen“ in Belarus spricht, aber zur Lage in Gaza schweigt. Von Florian Warweg.

Bundesregierung zum 25. Jahrestag des NATO-Angriffs auf Jugoslawien: War alles völkerrechtskonform

Bundesregierung zum 25. Jahrestag des NATO-Angriffs auf Jugoslawien: War alles völkerrechtskonform

Am 24. März jährt sich zum 25. Mal der ohne UN-Mandat und damit völkerrechtswidrig erfolgte Angriffskrieg der NATO auf die Bundesrepublik Jugoslawien. Bei diesem Angriff wurden unzählige Zivilsten durch den Einsatz von Urangeschossen und Streumunition getötet. 40 Prozent der von NATO-Bomben verstümmelten Opfer waren Kinder. Die NATO-Bombenteppiche legten gezielt Hunderte Schulen, mehrere petrochemische Kombinate, zahlreiche Kraftwerke, Krankenhäuser und auch das Hauptgebäude des öffentlich-rechtlichen Rundfunks RTS in Schutt und Asche. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, was für Maßnahmen die aktuelle Bundesregierung ergriffen hat, um zu verhindern, das Deutschland erneut an einem völkerrechtswidrigen Angriff auf einen souveränen Staat teilnimmt und ob die Bundesregierung plane, sich angesichts des Jahrestages bei der serbischen Zivilbevölkerung zu entschuldigen. Die Antwort geriet zu einem Manifest bundesdeutscher Doppelmoral und zeigte erneut auf: „Wertegeleitete Außenpolitik“ made in Germany mag sich vielem verpflichtet fühlen, aber nicht dem Völkerrecht. Von Florian Warweg.

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Mützenich – ziemlich allein, aber Spitze und dringend notwendig. Und: eine Anregung für das Gespräch in Ihrem Freundeskreis

Mützenich – ziemlich allein, aber Spitze und dringend notwendig. Und: eine Anregung für das Gespräch in Ihrem Freundeskreis

Der SPD-Fraktionsvorsitzende hat am vergangenen Donnerstag eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Es lohnt, diese Rede anzuhören. Hier ist sie. Ich komme aus verschiedenen Gründen darauf zurück: Erstens ist bemerkenswert, was Mützenich gesagt hat. Am Ende dieses Textes ist die Rede in Schriftform wiedergegeben. Zweitens sind die Reaktionen bemerkenswert – was nicht in den neuen Kram („Zeitenwende“) passt, wird als „umstritten“ bezeichnet. Siehe zum Beispiel oben die Unterzeile bei NTV. Drittens: Der ehemalige Botschafter der Ukraine Melnyk darf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker” nennen, ohne von der deutschen Außenministerin oder dem Bundespräsidenten zurechtgewiesen zu werden. Albrecht Müller.

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Amri und das falsche Spiel der Bundesanwaltschaft

Amri und das falsche Spiel der Bundesanwaltschaft

Mehr als sechs Jahre nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt laufen immer noch Ermittlungen. Die offizielle Version vom Alleintäter Anis Amri ist spekulativ und verhindert vor allem die tatsächliche Aufklärung. Die zentrale Ermittlungsbehörde verheimlicht seit Jahren, dass die Pistole des angeblichen Attentäters vor der kriminaltechnischen Untersuchung manipuliert, sprich gesäubert worden war. Von Thomas Moser.

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Steht Kanzler Scholz noch vollumfänglich hinter Wirtschaftsminister Habeck?

Steht Kanzler Scholz noch vollumfänglich hinter Wirtschaftsminister Habeck?

Bei der Regierungspressekonferenz am 21. Februar skizzierte Regierungssprecher Steffen Hebestreit die schwierige wirtschaftliche Lage der Bundesrepublik und sprach unter anderem von einem „erheblichem Anpassungsdruck“ der deutschen Volkswirtschaft, welche sich „in einem schwierigen Fahrwasser“ befände. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, welchen Anteil an der aktuellen Krise der Kanzler bei den für das Wirtschafts- und Finanzressort verantwortlichen Ministern sieht und ob er noch „vollumfänglich“ hinter diesen steht. Von Florian Warweg.

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Habeck findet es „schwer zu ertragen“, dass NachDenkSeiten ihn mit kritischen Fragen belästigen und lügt nachweislich auf BPK

Habeck findet es „schwer zu ertragen“, dass NachDenkSeiten ihn mit kritischen Fragen belästigen und lügt nachweislich auf BPK

Am 21. Februar stellte Robert Habeck, seines Zeichens noch amtierender Wirtschaftsminister der Bundesrepublik, den Jahreswirtschaftsbericht für 2024 vor. Von den NachDenkSeiten in diesem Zusammenhang auf die Skandale rund um seine Personalpolitik angesprochen, wie etwa den Einsatz des Inlandsgeheimdienstes auf Mitarbeiter mit ihm nicht genehmen Fachmeinungen, verlor er völlig die Contenance und verletzte dabei massiv die Neutralitätspflicht, der er als Minister und Vize-Kanzler unterliegt. Er bezeichnete die NDS unter anderem als „Russlands Berichterstatter“ und erklärte weiter, es sei „schwer zu ertragen“, dass solche Medien, indem sie ihm nicht genehme Fragen stellen, die „liberale Demokratie diskreditieren“. Damit sei „eine moralische Grenze erreicht, die schwer zu ertragen ist“. Von Florian Warweg.

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Fall Julian Assange: Sieht Frau Baerbock noch immer „schwerwiegende Verstöße gegen Folterverbot“?

Fall Julian Assange: Sieht Frau Baerbock noch immer „schwerwiegende Verstöße gegen Folterverbot“?

Am 20. Februar begann in London die wohl letzte Anhörung im Fall des seit fast fünf Jahren eingekerkerten Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange. Ende 2021, kurz vor Amtsantritt als Außenministerin, forderte Annalena Baerbock öffentlich die „sofortige Freilassung von Julian Assange“ und begründete dies damals mit Verweis auf „schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot von Folter, gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten“. Die NachDenkSeiten wollten auf der BPK vor diesem Hintergrund wissen, ob die Außenministerin weiterhin die damals von ihr angeführten schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße gegen Assange gegeben sieht. Das Auswärtige Amt reagierte sichtlich genervt. Von Florian Warweg.

„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?

„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?

Innenministerin Nancy Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „Verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will. Von Florian Warweg.

Strafanzeige Jürgen Todenhöfers gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen

Strafanzeige Jürgen Todenhöfers gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen

Dr. Jürgen Todenhöfer, der Bundesvorsitzende der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer, hat heute Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach §8 und §11 VStGB erstattet. Ganz abwegig erscheint mir diese Anzeige nicht. Deshalb geben wir sie den Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten zur Kenntnis. Albrecht Müller.

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus

Ihren Politischen Aschermittwoch mussten die Grünen absagen – protestierende Bauern hatten den Veranstaltungsort in Biberach mit Misthaufen blockiert und eine „aggressive Stimmung“ verbreitet, so heißt es. Einen Tag später wurde Vizekanzler Habeck bei einem „Bürgerdialog“ in Nürnberg ausgepfiffen und niedergeschrien – auch hier waren wohl Bauern unter den Störern. Habeck zeigt sich nun schockiert – „Das ist nicht gut, das ist keine gute Entwicklung“, so der Grünen-Politiker. In den vergangenen Monaten sei etwas ins Rutschen geraten. Das ist wohl in der Tat so. Wundern muss sich die Regierung darüber aber nicht. Ein Kommentar von Jens Berger.

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Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

Der Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ erschien letzte Woche auf der Webseite von Craig Murray. Die NachDenkSeiten hatten am Donnerstag schon darauf hingewiesen. In dem emotionsgeladenen Stück beschreibt Craig Murray die „kafkaesken Vorschriften“, welche der Londoner High Court für diejenigen erlassen hat, die nächsten Dienstag und Mittwoch die Auslieferungsanhörung von Julian Assange per Videolink verfolgen wollen. Wohlgemerkt handelt es sich hier um eine „öffentliche Anhörung“. Diese Vorschriften erscheinen so bizarr und willkürlich, dass wir sie dem deutschsprachigen Publikum nicht vorenthalten wollen, auch weil die Bundesregierung und ihre Sprecher immer wieder betont haben, dass es sich beim Vereinigten Königreich um einen Rechtsstaat handelt, dessen Justiz einwandfrei funktioniert. Was in diesem Fall wirklich funktioniert, ist die Behinderung der Öffentlichkeit, die Bedrohung der Pressefreiheit und das Stehlen von Julian Assanges Lebenszeit. Übersetzung und Einleitung von Moritz Müller, mit herzlichem Dank an Craig Murray. Der eingebettete Erlass des High Courts wurde nicht übersetzt, da es zu aufwendig ist, dies juristisch wasserdicht zu tun. Die Auszüge von Craig Murray geben einen guten Überblick.