Kategorie:
Staatsorgane

Was ändert das neue Gentechnik-Gesetz?

Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) wurde am 25. Januar im Bundestag verabschiedet und soll noch im Februar dem Bundesrat vorgelegt werden, damit es noch vor der Anbausaison Rechtsgültigkeit erlangt. Bereits der Entwurf zu dieser Novelle ist auf heftige Kritik gestoßen. Das ursprüngliche Gentechnikgesetz wurde bereits 1990 erlassen und seitdem schon mehrfach geändert. Die Koalitionspartner CDU und SPD haben sich bereits im Koalitionsvertrag darüber geeinigt, das bestehende Gesetz zu ändern, mit der Begründung, die Forschung auf dem Feld der Gentechnik zu erleichtern. Am 12. Januar haben sich die Koalitionsparteien über das neue Gentechnikgesetz verständigt. Kritiker sehen in den Änderungen des Gesetzes eine weitere Öffnung der Landwirtschaft für gentechnisch veränderte Pflanzen zum Nachteil der konventionellen Landwirtschaft und der Biolandwirte.
Christine Wicht

Der Bewusstseinswandel der Bevölkerung im Hinblick auf die freiwillige Angabe persönlicher Daten

Millionen Bürger geben in Internetplattformen völlig sorglos Personalien, Gewohnheiten und private Fotos von sich preis. Der Trend der Konsumenten geht zur Kundenkarte, so trägt laut Statistik jeder Deutsche heute im Durchschnitt 4,5 Kundenkarten im Portemonnaie, Tendenz steigend. Der Kunde offenbart damit automatisch detaillierte Auskünfte über sein persönliches Kaufverhalten und wird inzident zum Datenlieferanten und zur Zielscheibe zielgerichteter Werbung. Dies ist ein neues Phänomen, wenn man bedenkt, welch vehemente Proteste noch die Volkszählung in den 1980er Jahren in der Bevölkerung ausgelöst hat, weil Bürger nicht bereit waren eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. Der Wert des seinerzeit vom Verfassungsgericht hervorgehobene “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” scheint nun vollkommen ignoriert zu werden. In den letzten 25 Jahren hat sich ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung vollzogen, der nur schwer nachvollziehbar ist, Skepsis und Widerstand im Hinblick auf unkontrollierte Datenverwendung sind praktisch nicht mehr vorhanden. Von Christine Wicht

Der schwarz-gelbe Präsident: „Zur Freiheit gehört Ungleichheit“

„Deutschland muss sich für seine Wettbewerbsfähigkeit noch stärker ins Zeug legen. Am Konjunkturhimmel ziehen Wolken auf. Deshalb wünschte ich mir mehr Reformehrgeiz“, sagte Bundespräsident Horst Köhler in einem Gespräch mit der FAZ vom 29.12.07. Köhlers Weltbild ist das einer „Standortkonkurrenz“, da konkurrieren also nicht einzelne Unternehmen auf dem Weltmarkt miteinander, wie z.B. Daimler gegen Peugeot oder General Motors, sondern die „Holding Deutschland“ steht im Wettbewerb mit der „Holding China“ oder dem „Multi USA“. Und gerade so wie der Aufsichtsratsvorsitzende der Firma Deutschland redet der Bundespräsident auch. Er hat vor allem die Interessen der Shareholder dieser Holding im Blick, wenn er das Hauptproblem des „Exportweltmeisters“ Deutschland in seiner Wettbewerbsfähigkeit sieht und nicht etwa in der seit Jahren chronisch stagnierenden Binnennachfrage. Wolfgang Lieb

Zum Rücktritt Franz Münteferings als Vizekanzler und Arbeits- und Sozialminister

Franz Müntefering hat angekündigt, dass er in der kommenden Woche aus seinem Amt als Bundesminister ausscheiden werde. Er schreibt: „Diese Entscheidung hat ausschließlich private, persönliche Gründe, die Krankheit meiner Frau hatte in den letzten zwei/drei Wochen plötzlich eine weitere schwierige Operation erforderlich gemacht… jetzt, in der Phase einer langen Reha, ist meine Hauptaufgabe zu Hause und das lässt sich nicht verantwortlich kombinieren mit der Leitung eines Bundesministeriums“.
Die NachDenkSeiten respektieren diese Entscheidung. Es gibt persönliche Schicksalsschläge, die alles Berufliche und Politische in den Hintergrund drängen. Wir fühlen mit Franz Müntefering und wünschen seiner Frau Ankepetra eine rasche Verbesserung ihres Gesundheitszustandes und beiden die nötige Kraft in dieser schweren Zeit.
Aus Respekt vor Münteferings Begründung wollen wir diese Entscheidung nicht kommentieren.
Wenngleich die zahllosen „Nachrufe“, die es heute gab, dazu reichlich Anlass gäben. Wir wollen uns vor allem mit den beiden Nachfolgern in seinen Ämtern beschäftigten. Wolfgang Lieb

Die Glaubenskongregation Sachverständigenrat hat mal wieder getagt.

„Wirtschaftsweise loben Merkel und Schröder“ meldet das Handelsblatt vorab und meint weiter: „Lob gleich für zwei Regierungen: Die fünf Wirtschaftsweisen bescheinigen der Großen Koalition und ihrem rot-grünen Vorgänger, dass ihre Reformen zu einer „tiefgreifenden, nicht nur zyklischen Erholung“ der Wirtschaft beigetragen haben.“ (Link zum Sachverständigenrat) Es war zu erwarten, dass der Sachverständigenrat die Reformen lobt und damit auch seine Vorstellung von der strukturellen Bedingtheit der Arbeitslosigkeit. Damit Sie sich ein bisschen auf die „Glaubwürdigkeit“ der Mehrheit dieses Gremiums einstellen können, verweise ich auf eine von vielen niederschmetternden Erfahrungen in der Vergangenheit. Der Sachverständigenrat war wesentlich beteiligt am Abbruch des kleinen Booms von 1997 bis 2000. Albrecht Müller.

Die Föderalismusreform II muss zu einer Verbesserung der Finanzierungsstrukturen für Bildung führen

Am 15. Dezember 2005 wurde die Föderalismusreform I verabschiedet. Ziel dieser Reform war die Belebung des Wettbewerbs zwischen den Bundesländern. Schon damals kritisierte Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten: „Mehr Wettbewerb bringt [.] eine Stärkung des Rechts des Stärkeren zwischen den Ländern.“ Nun steht die Föderalismusreform II an – eine gute Gelegenheit, das Thema Bildung erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Klemens Himpele hat sich dazu zu Wort gemeldet.

Hochschulen sollen selbst über die Zahl der Studienplätze entscheiden können

Unter der Überschrift „Weg mit den alten Zöpfen“ drängt Bundesbildungsministerin Annette Schavan auf eine Abschaffung der Kapazitätsverordnungen. Solche Verordnungen wurden vor allem durch das sog. Numerus Clausus-Urteil durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den 70er Jahren erzwungen. Das Gericht hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass öffentlich finanzierte Hochschulen auf Grund des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, des Gleichheitssatzes und des Sozialstaatsprinzips zu einer erschöpfenden Nutzung der an den Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten und zu einer vergleichbaren Auslastung der verschiedenen Hochschulen verpflichtet seien.
Die Bundesregierung fordert nun die Länder auf, die auf diesen Urteilen basierenden Kapazitätsverordnungen abzulösen: „Die Freiheit der Länder und Hochschulen, miteinander in Wettbewerb zu treten, die Studienplatzvergabe zu dezentralisieren, Studienentgelte zu erheben und damit die Lehrbedingungen… deutlich zu verbessern, verdeutlicht, wie unzeitgemäß die Orientierung an einer maximalen Kapazitätsausschöpfung ist“, sagt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion [PDF -760 KB]. Wolfgang Lieb

Die Bundesregierung kennt keine Einflussnahme der Wirtschaft auf den Schulunterricht

Schon vor einem Jahr, im Sommer 2006, haben wir darauf hingewiesen, dass die „Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung“ Schulen Unterrichtsmaterial anbietet, in dem sie kritiklos die Kampagne der Versicherungswirtschaft für die private Vorsorge anpreist. In einer Kleinen Anfrage erkundigte sich die Fraktion Die Linke nach der „Haltung der Bundesregierung zu einer Verquickung wirtschaftlicher Interessen bei der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e. V. am Beispiel des Arbeitsblattes ‘Wird der Generationenvertrag brüchig?’ “. Wolfgang Lieb

Und wieder wird die Globalisierung als etwas ganz Neues und als besonders große Herausforderung bemüht – dabei ist das meiste Elend hausgemacht

Das Abschlusspapier der Kabinettsklausur auf Schloss Mesberg [PDF – 56 KB] „Aufschwung – Teilhabe – Wohlstand“ (wir sind in den NachDenkSeiten schon darauf eingegangen) beginnt mit folgenden Sätzen: „Deutschland befindet sich im Wandel. Die Globalisierung und die demographische Entwicklung stellen Politik und Gesellschaft vor große Herausforderungen.“ Sind das wirklich unsere größten Herausforderungen? Aus meiner Sicht gibt es viel gravierendere Probleme. Und was uns im Kontext internationaler Finanzbeziehungen aktuell stört und bedrückt, hat mit Globalisierung wenig zu tun. Albrecht Müller.

Bundesverfassungsgericht: Sozialstaat nach Kassenlage

Sowohl die am Preisindex ausgerichtete Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 als auch deren Unterbleiben zum 1. Juli 2004 seien gesetzliche Maßnahmen, die von dem gewichtigen öffentlichen Interesse bestimmt seien, einem Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung entgegenzuwirken. Maßgebend für die Ausrichtung der Rentenanpassung am Ziel des Inflationsausgleichs zum 1. Juli 2000 sei der sprunghafte Anstieg der Staatsverschuldung gewesen.
Die Gründe für die Staatsverschuldung und die Frage, ob die jeweilige Finanzpolitik richtig oder falsch war, all das interessiert die Richter nicht. Das Bundesverfassungsgericht hält Rentenanpassungen je nach Kassenlage für verfassungsgemäß. Wolfgang Lieb

Das Sommermärchen des Bundespräsidenten

Ein Bundespräsident darf und soll auch seine politischen Überzeugungen vertreten, er darf sogar einer wirtschaftspolitischen Ideologie anhängen, was man aber vom obersten Repräsentanten unseres Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger erwarten darf und muss, das ist, dass er wenigstens die Meinungen, ja noch mehr die Sorgen der Mehrheit der Menschen zur Kenntnis nimmt und sich damit auseinandersetzt.
Köhler redet im Sommerinterview des ZDF zwar darüber, „dass sich jeder Gedanken machen sollte, wie wir dieser Entfremdung zwischen Politik und Bürgern etwas entgegensetzen“, er spricht davon, dass sich die Leute danach „sehnen“, „dass sie ernst genommen werden“, er fordert sogar, die „Politiker sollten den Bürgern zuhören“, doch er tut genau das Gegenteil. Er übernimmt die Rolle des rigorosesten Propagandisten der „Reform“-Politik und plappert fast wortwörtlich die Apologetik des Neoliberalismus der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft nach. Wolfgang Lieb.

Ein totgeschwiegener Völkermord an den Herero in Namibia

Die Bänke der Parlamentarier waren größtenteils leer, als der Bundestag kürzlich zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Debatte über den ersten Völkermord der deutschen Geschichte, dem an den Herero und Nama im heutigen Namibia führte. Dass die von der Linksfraktion geforderten Verhandlungen über Wiedergutmachung auf wenig Zustimmung stießen, überraschte weniger als die Tatsache, dass weder Süddeutsche, FAZ, FR oder taz über die Debatte berichteten. Dabei gehörte dieses Thema doch auch zur Aufarbeitung unserer Kolonialgeschichte und zur Afrika-Politik, wie sie von unserer Kanzlerin auf dem G-8 Treffen so in den Vordergrund gerückt worden ist. Rolf-Henning Hintze hat uns dazu einen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Beschlüsse des Koalitionsausschusses Teil Zwei: Verschiebebahnhof zwischen Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Im öffentlichen Windschatten des umstrittenen „Kompromisses“ der Grossen Koalition zum Mindestlohn segelten die Entscheidungen zur Pflegeversicherung.
Die Einbeziehung der bereits über 1,3 Millionen Demenzkranker sowie die Stärkung und der Ausbau der ambulanten Pflege sind sicher neue wichtige Kurskorrekturen zur Verbesserung der Pflegeleistungen.
Nicht zu rechtfertigen ist das erneute Verschiebemanöver der Finanzierungslasten von der Pflegeversicherung in die Arbeitslosenversicherung, denn gerade bei den wachsenden Aufwendungen für die Pflege handele es sich – wie in kaum einen anderen Sozialversicherungszweig – um gesamtgesellschaftliche Leistungen, die von der Allgemeinheit, also über Steuern finanziert werden müssten, meint die ehemalige DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer.

WSI: Beschlüsse des Koalitionsausschusses in Sachen Mindestlohn setzen hohe Hürden

Der Mindestlohn-Kompromiss der Großen Koalition bringt allenfalls eine Teillösung des Niedriglohnproblems. Er baut hohe Hürden für die Ausweitung des Entsendegesetzes auf und sieht ein umständliches branchenbezogenes Verfahren für Lohnuntergrenzen vor. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in einer ersten Analyse des Koalitionsbeschlusses. “Bestenfalls werden die geplanten Regelungen zu einem Flickenteppich von unterschiedlichen Lohnuntergrenzen führen”, resümieren die WSI-Forscher Reinhard Bispinck, Thorsten Schulten und Claus Schäfer.