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Staatsorgane

Öffentliche Haushalte: Höchster Richter fordert Schuldenverbot

Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sieht wegen der riesigen Staatsverschuldung die Leistungsfähigkeit des Rechts- und Sozialstaats in Gefahr. Er hält striktere Vorschriften und eine umfassende Übertragung von Staatsaufgaben in private Hände für nötig.
Hier greift der oberste Verfassungsrichter in eine aktuelle politische und wirtschaftspolitische Debatte ein. Das ist nicht seine Aufgabe. Dieses Interview mit Bild am Sonntag ist in mehrerer Hinsicht „beachtlich“.

Änderung des Kreditnehmerschutzgesetzes eine Mogelpackung

Die Große Koalition hat einen Gesetzentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz, das Änderungen im Kreditnehmerschutz vorsieht, vorgelegt. Dabei soll der Schutz eines Darhlehensnehmers bei einem Verkauf des Kredits an einen Finanzinvestor verbessert werden. Man konnte ja über die extremen Fälle lesen, bei denen nach solchen Verkäufen die Kreditnehmer von den „Heuschrecken“ gezwungen wurden, die Darlehen sofort zurückzuzahlen und ihre kreditfinanzierten Häuser zwangsversteigert wurden.

Professer Karl-Joachim Schmelz hat dazu eine Stellungnahme an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages abgegeben und kommt zu folgendem Resümee:

Der Entwurf führt praktisch nicht zu ‚Verbesserungen des Kreditnehmerschutzes’, dagegen an manchen Stellen zu Verschlechterungen für die Kreditnehmer. Ein solches Gesetz würde ohnehin nur ‚zukünftig verkaufte Kreditnehmer’ betreffen. Den ‚bereits verkauften Kreditnehmern’ würde nicht geholfen, sondern könnte die Verabschiedung dieses Gesetzes wegen der möglichen Auswirkungen auf die (laufende) Rechtsprechung sogar extrem schaden. Zur ‚Verbesserung des Kreditnehmerschutzes’ muss dringend vor der Verabschiedung dieses Entwurfs mit völlig unzureichender ‚Begründung’ als Gesetz gewarnt werden!

Bewerbungsrede aus abgehobener Warte

Horst Köhler genießt nach letzten Umfragen unter allen Politikern das höchste Ansehen. Ob ihm aber die Bürgerinnen und Bürger jemals zugehört haben? Hätten Sie ihm jemals zugehört, dann müssten sie feststellen, dass er eine Meinung vertritt und politische Ziele postuliert, die von der überwiegenden Mehrheitsmeinung der Bürgerinnen und Bürgern diametral abweicht. So auch in seiner Berliner Rede 2008, die eigentlich keine Rede an die Bevölkerung war, sondern die Rede eines schwarz-gelben Präsidenten, der um die Anhänger des Agenda-Kurses bei Rot und Grün warb.

Studiengebührenurteil des Hessischen Staatsgerichtshofs: Chancengleichheit durch Verschuldung

Mit Wortverdreherei und juristischer Rabulistik gelingt es der Mehrheit der Richter am hessischen Verfassungsgerichtshof, den eindeutigen Wortlaut des Artikels 59 der Hessischen Landesverfassung in sein Gegenteil zu wenden. Aus der Unentgeltlichkeit des Studiums wird die Zulässigkeit des Bezahlstudiums für alle. Wer kein Geld hat, muss sich eben verschulden, dann hat er genauso viel, wie derjenige, der Geld hat. Ein klassischer Fall von Oberschichten-Justiz.

Die SPD in der „Zwickmühle“

Jedes Kind kennt das alte germanische Brettspiel „Mühle“. Dabei gibt es die komfortable Stellung einer sogenannten „Zwickmühle“: Wer die Stellung einer „Zwickmühle“ hat, kann mit jeder Spielrunde eine neue „Mühle“ (d. h. drei Steine in Reihe) schließen und dabei jeden Stein des Gegners schlagen. Diese Situation hat die SPD mit ihrer apodiktischen Absage an jegliche Zusammenarbeit mit der Partei Die Linke für ihre konservativen Gegenspieler zugelassen. Die Konservativen können sich wie bei diesem schlichten Brettspiel verhalten: Immer dann, wenn die SPD einen Zug macht, nutzen sie die „Zwickmühle“ und schlagen den Stein. So auch bei der Nominierung von Gesine Schwan als Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten. Wolfgang Lieb

Linke Tasche, rechte Tasche – der Sparkurs der Großen Koalition ist unsinnig und unsozial – es geht auch anders

Die Große Koalition hat sich etwas in den Kopf gesetzt: Bis spätestens 2011 soll der Bundeshaushalt ausgeglichen sein und ohne neue Kredite auskommen. Für Finanzminister Peer Steinbrück ist dieses Ziel so zentral, dass er ein mögliches Scheitern mit „einem erheblichen Kompetenzverlust für die Regierung“ gleichsetzt. Da ist es nur folgerichtig, wenn er, wie zuletzt geschehen, Ministerinnen und Minister zur Ordnung ruft und ihnen droht, ihre Budgets bei den anstehenden Haushaltsberatungen gleich selbst festzusetzen, sollten diese weiter über die Stränge schlagen.

Die Bundeskanzlerin unterstützt ihren Kabinettskollegen. Und bei der Mehrzahl der Kommentatoren in den Medien gehört es längst zum guten Ton, den Sparwillen deutscher Finanzminister zu loben und immer wieder einzufordern. Wohl nirgends sonst in der Welt wird das Sparen so verherrlicht wie bei uns. Von Thorsten Hild.

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei hätte der Zustimmung des Bundestags bedurft – doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:

  1. Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bekräftigt und die schleichende Ausdehnung der militärischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,
  2. rückblickend für die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,
  3. für die Zukunft, weil es den Plänen der CDU/CSU für ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.
  4. Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verhält, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europäische Union übertragen wird und unter Führung der Union militärische „Missionen“ auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgeführt werden dürfen.

Wolfgang Lieb

Köhlers Agenda 2020 – Nach der Reform ist vor der Reform

Bundespräsident Horst Köhler hat eine „Agenda 2020“ gefordert, um die Arbeitslosigkeit weiter zu verringern und Vollbeschäftigung in Deutschland zu erreichen. Dieses Ziel sei im Falle einer Fortsetzung der Reformanstrengungen realistisch.
Wie alle „Reformer“ verweigert Köhler eine kritische Bestandsaufnahme der Agenda 2010, und weil deren Ergebnisse alles andere als befriedigend sind, verlangt er eine Erhöhung der Reformdosis. Mit den Agenda-Reformern ist es wie bei Drogensüchtigen, je schlechter es geht, desto höher die Dosis. Wolfgang Lieb

Nachtrag zu Herzog und ein Anstoß für Ihre Gespräche im kleinen Kreis

In meinem Beitrag „Ein Alt-Bundespräsident als Volksverhetzer …“ hatte ich nicht erwähnt, dass es mir nicht sinnvoll erscheint, im konkreten Fall Anzeige wegen Volksverhetzung zu erstatten. Die juristischen Hürden liegen sehr hoch. Auch wenn der Vergleich des Textes des § 130 Strafgesetzbuch mit den Einlassungen des Alt-Bundespräsidenten nach meinem Sprachverständnis nahe legt, dass die Strafvorschrift verletzt ist, bleibt eine Anzeige mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolglos. Dazu wollte ich jedenfalls nicht anregen. Ich wollte allerdings dazu anstoßen, über die laufende Kampagne zur Anheizung eines Generationenkonfliktes mit anderen Menschen zu sprechen. Nutzen Sie dazu unseren Text und zwei interessante Zwischenrufe zum Thema. Albrecht Müller.

Ein Alt-Bundespräsident als Volksverhetzer – der Sittenverfall beschleunigt sich

„Der hat gut hetzen, der hat ein dickes Polster“, meinte meine Nachbarin, als sie Roman Herzogs Äußerungen in der Bild-Zeitung las. Einer unserer Leser machte mich auf § 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches aufmerksam. Text und Geist dieses Paragraphen passen auf die Warnungen Herzogs vor einer „Rentner-Demokratie“. Albrecht Müller

ödp klagt gegen EU-Reformvertrag

Der in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassungsvertrag ist zwar Geschichte. Weil jedoch die inhaltliche Substanz dieses Verfassungsvertrags im Vertrag von Lissabon erhalten bleibt und somit die kritischen Teile der Sicherheits- und Militärpolitik in den überarbeiteten EU-Reformvertrag eingeflossen sind, hat die Ökologisch demokratische Partei (ödp) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung des ödp-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner sei der EU-Reformvertrag weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar. Buchner betont, dass die ödp keineswegs europafeindlich sei, seine Partei sehe aber keinen anderen Ausweg als den Gang nach Karlsruhe, um ein undemokratisches und militarisiertes Europa zu verhindern. Von Christine Wicht

Die Umgehung des Grundgesetzes über die europäische Überwachungs-Union

Mit der Eingrenzung der Online-Durchsuchung und dem Urteil gegen den “Großen Lauschangriff” hat das Bundesverfassungsgericht Schäubles Überwachungsmanie Grenzen gesetzt. Doch das grundgesetzliche Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – “höchstpersönlichen” – Entfaltung droht durch eine “europäische Sicherheitsarchitektur” umgangen und ausgehöhlt zu werden.
Christine Wicht gibt einen Überblick über die Vielzahl schon eingeführter und geplanter europaweiter Überwachungsmaßnahmen durch Datennetze und Ermittlungs- und Informationstechnologien.

Karlsruhe: Der Dienstherr als Herr der Beamten

Die Verlängerung der Arbeitszeit begegnet keinen verfassungsrechtlichen
Bedenken. Mit diesem lapidaren Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten gegen die seit dem 1. September 2004 geltende Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte von 40 auf 42 Stunden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gerade zeitgerecht zu den Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst, wo die Arbeitgeber eine Verlängerung der Arbeitszeit verlangen, präsentiert das oberste Gericht eine Entscheidung, die auf jegliches Pro und Contra von Arbeitszeitverlängerungen verzichtet und geradezu obrigkeitsstaatliche Züge erkennen lässt. Wolfgang Lieb