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Staatsorgane

Plan zur ESM-Hebelung führt das Bundesverfassungsgericht ad absurdum

Kaum ist die Tinte unter dem kontrovers diskutierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM getrocknet, planen die Finanzminister der Eurozone bereits, den ESM durch zusätzliche Finanzinstrumente zu hebeln. Anstatt der vertraglich festgelegten 500 Mrd. Euro soll das Finanzierungsvolumen des ESM künftig offenbar auf bis zu 2.000 Mrd. Euro steigen, ohne dass dabei die maximale Haftungssumme für die einzelnen Länder steigt. Ein Gelingen dieses Plans ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber prinzipiell möglich. Die Hebelung hat jedoch einen ganz entscheidenden Nachteil – sie widerspricht ganz ausdrücklich dem mittlerweile ratifizierten ESM-Vertrag, über den die Karlsruher Richter entschieden haben und erhöht überdies die Haftungswahrscheinlichkeit für den Steuerzahler massiv. Von Jens Berger.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die entscheidenden Fragen vor der Ratifizierung des ESM-Vertrages stellen sich erst noch

Dem Bundespräsidenten konnte es offenbar nicht schnell genug gehen: Teilte nach dem Karlsruher Urteil das Bundespräsidialamt mit, dass die Entscheidung nun erst einmal „unverzüglich ausgewertet werden“ müsse und dass man noch keinen Termin für die Ausfertigung der Gesetze zum „Euro-Rettungsschirm“ nennen könne, hat der Bundespräsident anders entschieden. Nur einen Tag nachdem das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren sein Urteil über den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt gefällt hat, und entschieden hat, dass die Ratifikation dieser Verträge nur unter Auflagen erfolgen darf, hat Joachim Gauck diese Gesetze nun ausgefertigt.
Anlässlich der Verleihung des Theodor-Wolff-Preises für herausragenden Zeitungsjournalismus erklärte Joachim Gauck dieser Tage, dass im Gegensatz zum Qualitätsjournalismus im Internet „jeder posten und pesten kann, wie er will“. Also posten und pesten wir mal und stellen Fragen, die sich der Qualitätsjournalismus (bisher jedenfalls) nicht gestellt hat. Von Wolfgang Lieb

Um wessen Demokratie geht es hier?

Die Vertreter der Politik und die Kommentatoren der Tagespresse sind sich bei der Bewertung des gestrigen ESM-Urteils des Bundesverfassungsgerichts in einem Punkt einig – die Demokratie wurde gestärkt und das ist gut. Dass es begrüßenswert ist, wenn die Demokratie gestärkt wird, ist freilich ein Gemeinplatz. Die Frage, die sich hier stellt, ist jedoch, wessen Demokratie durch das ESM-Urteil gestärkt wurde – die deutsche oder die europäische? Während der Bundestag durch das Urteil in der Tat mehr Entscheidungsbefugnisse bekommen hat, bedeutet das Urteil für die künftigen Länder als Empfänger von ESM-Krediten keinesfalls mehr Mitsprache und Demokratie – im Gegenteil. Von Jens Berger.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erfreuliche Korrekturen, aber trotz verfassungskonformer Einschränkungen bestätigt das Gericht die Austeritätspolitik des Fiskalpakts

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch über die Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und gegen den Fiskalpakt entschieden. Die Entscheidung erging zunächst im Eilverfahren und betraf die Anträge der verschiedenen Kläger – von den Linken und Demokratie e.V. bis zum CSU Abgeordneten Gauweiler – dem Bundespräsidenten zu verbieten, diese völkerrechtlichen Verträge zu unterzeichnen, um damit die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Regelwerke zu schaffen. Das BVerfG hat sämtliche Anträge der Kläger im Grundsatz abgelehnt, sodass die Verträge nun durch die Ausfertigung des Bundespräsidenten in Kraft treten können. Von Andreas Fisahn[*]

Karlsruhe stärkt die Demokratie – mit allen Vor- und Nachteilen

Sowohl die Befürworter als auch die Gegner des ESM können aufatmen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Europa weder dem Untergang geweiht, noch der „Diktatur“ des ESM-Gouverneursrats ausgeliefert. Die Karlsruher Richter haben stattdessen den Einfluss des Bundestags bei wichtigen ESM-Entscheidungen deutlich gestärkt. Gleichzeitig haben sie jedoch präventiv der kontrovers diskutierten „Banklizenz“ für den ESM eine klare Absage erteilt. Dieses Urteil hat zweifelsohne die Macht die Demokratie gestärkt. Für die Bekämpfung der Eurokrise und der Spekulation der Finanzmärkte ist dies jedoch nicht unbedingt gutes Zeichen. Von Jens Berger

Bundespräsident Gauck in Rostock – Pastorales Pathos genügt nicht, um die Ursachen der Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen

„Bundespräsident Joachim Gauck hat eine sehr gute Rede gehalten. Er hat in Rostock-Lichtenhagen eindringliche Worte gefunden. Worte des Entsetzens über den Mob, der voller Lust nicht nur Häuser, sondern Mitbürger brennen sehen wollte. Worte des Entsetzens aber auch über den Staat, über die Institutionen des Staates, die den Mob damals gewähren ließen. Er sprach auch nicht nur über die Vergangenheit“ schreibt Arno Widmann in einem Beitrag der Frankfurter Rundschau und fügt ein persönliches Schuldbekenntnis an, dass er nicht selbst nach Rostock fuhr und Hilfe organisierte. Liest man die Rede, so wirkt sie sehr allgemein gehalten und ziemlich pastoral, meint Orlando Pascheit

Ein weiterer Tabubruch: Bundesverfassungsgericht lässt den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu

Die strikte Trennung von innerer Gefahrenabwehr durch die Polizei und äußerer Gefahrenabwehr durch das Militär war eine bewusste Reaktion der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes auf den offenen oder verdeckten Einsatz der Reichswehr im Innern in der Weimarer Republik. Diese Trennung wurde zwar schon mit der Notstandsgesetzgebung im Jahre 1968 gelockert (Einfügung des Art. 87a Abs. 4 GG). Dennoch blieb es bei einer strikten Unterscheidung bei der Regelung des Katastrophen-Notstandes und des Staats-Notstandes. Kampfeinsätze der Bundeswehr im Innern, die auf die Vernichtung des Gegners gerichtet sind, blieben prinzipiell ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht weicht nun mit seiner heutigen Entscheidung die bisherige Trennung von Polizei und Militär weiter auf.
Die Regelungen für den Katastrophenschutz nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG, ließen bisher – auch nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtes – den Einsatz der Streitkräfte im Innern mit militärischer Waffengewalt nicht zu. Die 16 Richter des Plenums haben nun entschieden, dass die „Verwendung spezifischer militärischen Waffen bei Einsätzen der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich“ ausgeschlossen ist. Damit ist ein fundamentales Prinzip unserer Verfassung – unter Umgehung einer Verfassungsänderung durch den Gesetzgeber – durchbrochen. Wenn auch in engen Grenzen, ist damit die Tür für eine weitere Militarisierung im Innern aufgestoßen. Von Wolfgang Lieb

Die deutsche Regierung heizt die Eurokrise weiter an

Ginge es nach François Hollande und Mario Monti würde der Euro-Rettungsschirm ESM mit einer Banklizenz ausgestattet, die es ihm erlauben würde, mit EZB-Krediten direkt Staatsanleihen notleidender Eurostaaten zu kaufen. Nach langem Zaudern und Zögern wäre dies ein echter Befreiungsschlag im Kampf der europäischen Bevölkerung gegen die destruktiven Auswirkungen der Finanzmärkte. Doch die deutsche Regierung scheint kein Interesse an einer Bekämpfung der Krise zu haben und wehrt sich mit fadenscheinigen Argumenten gegen den französisch-italienischen Vorstoß. Die Begründung lautet: Eine Entspannung würde den Reformdruck von den angegriffenen Ländern nehmen. Schon immer lag es vor allem an ideologischer Verbohrtheit, wenn die Welt ins Unglück gestürzt wurde. Von Jens Berger

Selbst Georg Schramm ist Opfer der Legende, wonach Johannes Rau Hildegard Hamm-Brücher als Bundespräsidentin verhindert habe

In der Zweiwochenschrift für Politik, Kunst und Wirtschaft „Das Blättchen“ ist ein nachlesenswertes Gespräch mit dem Kabarettisten Georg Schramm abgedruckt[*]. Leider führt selbst dieser großartige politische Kabarettist in diesem Gespräch die Legende weiter, dass die Wahl von Hildegard Hamm-Brücher zur Bundespräsidentin im Jahre 1994 von Johannes Rau und der SPD verhindert worden sei. Diese leider weit verbreitete Verfälschung des historischen Ablaufs dieser Wahl wurde schon vor vielen Jahren von Frau Hamm-Brücher selbst aufgedeckt. Von Wolfgang Lieb.

Wolfgang Niedecken: „Geld beruhigt, aber ich verprasse es nie“

Ein „offener Brief“ zu Niedeckens Interview mit dem Handelsblatt am 14.Juli 2012
Wer hätte das gedacht, dass der in die Jahre gekommene Rock’n’Roller Wolfgang Niedecken inzwischen in der Denkwelt der „schwäbischen Hausfrau“ lebt? Anstatt – wie es Rockern nachgesagt wird – exzessive Partys zu feiern und es richtig krachen zu lassen, sinniert er nun in einer konservativen Wirtschaftszeitung über seinen sparsamen Umgang mit Geld, über faule Hippie-Modelle und über seine politischen Buddys.
Bei dem, was Herr Niedecken in dem Handelsblatt-Interview so von sich gibt, dürften sich die meisten seiner Fans verwundert die Augen reiben. Denn die meisten der BAP-Fans dürften wohl kaum zur finanziell gut gestellten, wertkonservativen bürgerlichen Mittel- und Oberschicht gehören. Von Jürgen Beck[*]

Die von der Opposition allein gelassenen Wähler lassen die Kanzlerin als „Übermutter“ erscheinen

Wenn man die Umfragewerte des neuen ZDF-Politbarometers nimmt und wenn man unterstellt, dass das dort ermittelte Stimmungs- und Meinungsbild einigermaßen richtig abgebildet wird, dann müssten wir von den NachDenkSeiten eigentlich resignieren. Merkel, deren Politik nach unserer Auffassung nicht nur Europa in den Abgrund sondern auch Deutschland in die Sackgasse führt, genießt in der Bevölkerung höchste Popularitätswerte. (So auch im ARD-Deutschlandtrend)
Andererseits misstrauen nach einer anderen Umfrage 60 Prozent der befragten Bürger der Bundesregierung und drei Viertel sind der Ansicht, dass die Politik die Krise nicht im Griff habe. Wie lässt sich dieser Widerspruch zwischen Misstrauen einerseits und Zustimmung andererseits erklären? Von Wolfgang Lieb.

Hofberichterstattung im Sommerloch – Der Bundespräsident als der „ständige Vertreter der Politik gegenüber der Bevölkerung“

Dass es Sommer geworden ist, merkt man nicht am Wetter, sondern am öffentlich-rechtlichen Fernsehen in Deutschland. Die „Sommerinterviews“ müssen wieder einmal das Sommerloch stopfen. Die Rundfunkanstalten überbieten sich geradezu: Gabriel in der ARD, Gauck im ZDF. Die Erfahrung zeigt, wenn es nicht gerade gegen die Linkspartei geht, dann geraten die „Sommerinterviews“ zur reinen Hofberichterstattung. Passend dazu hat Bettina Schausten das Interview mit dem Bundespräsidenten auch im Schloss Bellevue geführt. Von Wolfgang Lieb.

Hallo, Herr Bundespräsident, wo bleibt Ihre Intervention gegen die erkennbare Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit rechtextremen Mördern?

Sie lassen sich gerne Demokratie-Lehrer nennen. Jetzt wird bekannt, dass vom Verfassungsschutz Geheimdienstakten zur bundesweiten Mordserie der Rechtsterroristen vernichtet worden sind – genau einen Tag, nachdem die Tatwaffe dem Mördertrio zugeordnet werden konnte. Das riecht nach einem Anschlag auf Grundregeln der Demokratie. Auf Ihrer Webseite findet man nichts dazu. Es kann ja sein, dass Sie bei der Bundeskanzlerin oder zumindest beim Innenminister wegen dieses Vorgangs interveniert haben. Was Sie dabei erfahren haben, muss auch die Öffentlichkeit interessieren. Denn so wie die Dinge liegen, kann man diesen Verfassungsschützern nicht mehr trauen. Das muss doch auch den Bundespräsidenten beunruhigen. Albrecht Müller.

„Nie wieder Krieg“– Diese Einsicht soll offensichtlich endgültig der Vergangenheit angehören. Eine Art Wochenrückblick.

Weil ich jeden Krieg für Wahnsinn halte, hat mich die Rede des Bundespräsidenten beim Antrittsbesuch bei der Bundeswehr in der zu Ende gehenden Woche sehr beschäftigt. Ähnlich erging es offensichtlich auch vielen Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten. Es war eine Rede zur Gewöhnung an Militäreinsätze. Das Echo auf die beiden Beiträge in den NachDenkSeiten vom 12. Juni und vom 13. Juni war sehr groß und es ist sehr interessant. Auch für unsere Leserinnen und Leser. Deshalb dokumentieren wir unten einen Teil der Mails. Es gab sehr viel mehr Mails. Ihnen allen ein großes Dankeschön. Von Albrecht Müller

Nachtrag zum kritischen Beitrag über die Worte des Bundespräsidenten zu Militäreinsätzen

Ein Freund der NachDenkSeiten macht mich darauf aufmerksam, dass der in meinem gestrigen Beitrag kritisierte Satz des Bundespräsidenten – „Und dass es wieder deutsche Gefallene gibt, ist für unsere glücksüchtige Gesellschaft schwer zu ertragen” – im Text der Rede, die vom Bundespräsidialamt veröffentlicht wurde, nicht enthalten sei. Außerdem hält er meine Qualifizierung („ekelhaft“) für zu hart. Von Albrecht Müller