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Staatsorgane

Merkel und Schäuble spielen die hässlichen Deutschen und hinterlassen uns damit eine schwere Hypothek

„Deutschland ist besser als Frau Merkel“ heißt eine Zwischenüberschrift in einem bemerkenswerten Artikel des französischen Ökonomen Jacques Sapir mit dem Titel „Haïr l’Allemagne?“. „Deutschland hassen?“ fragt Sapir und analysiert den Umgang Merkels und Schäubles mit der frei gewählten Regierung Griechenlands und den rücksichtslosen Umgang mit dessen Volk. Es gab Zeiten, als wir die Nachbarschaft zu anderen Völkern pflegten und als Freunde angesehen waren. Das haben wir alle genossen. Jetzt erscheinen wir als ein Volk, das andere Völker zu knebeln versucht, von ihrer Regierung die totale Kapitulation verlangt und gleichgültig ist gegenüber dem maßgeblich von unserer Regierung verursachten Leid. Sapir sieht die deutsche Führung im Dienste „nur einer kleinen Minderheit“. Er beschreibt die kritische Lebenslage auch der Mehrheit in Deutschland.- Carsten Weikamp hat den Artikel des französischen Wissenschaftlers übersetzt. Es lohnt sich, den Text zu lesen. Für Freunde der französischen Sprache hier auch noch der Link auf das Original. Am Ende des Textes füge ich einige kurze Anmerkungen zum erkennbaren Werteverlust des von der CDU/CSU-Spitze repräsentierten konservativen Bürgertums und einige Fragen an psychologisch geschulte Leserinnen und Leser der NachDenkSeiten an. Albrecht Müller.

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An was gedenkt eigentlich Bundespräsident Gauck auf der Gedenkveranstaltung auf dem Maidan?

Ein Gedenken an Tote ist in der Regel aller Ehren wert. Eine Gedenkveranstaltung an viele Todesopfer ist jedoch nicht nur dazu da, der Getöteten zu gedenken, sondern sich auch Gedanken darüber zu machen, warum Menschen getötet worden sind, warum es zu diesem Massaker gekommen ist und vor allem auch wer die Todesschützen waren und welche Motive sie leiteten. Ein Nachdenken darüber haben wir von Joachim Gauck anlässlich seiner Teilnahme an einem „Marsch der Würde“ zum staatlich inszenierten Jahresgedächtnis an die Opfer auf dem Maidan nicht vernommen.
Die Ermittlungen wer auf wen geschossen hat, sind in der Ukraine seit einem Jahr nicht vorangekommen. Aber noch nicht einmal eine rasche Aufklärung hat Gauck angemahnt. Der deutsche Bundespräsident und ein paar andere westeuropäische Staatsmänner haben sich durch Ihre Teilnahme an dem Gedenkmarsch als Staffage für die Propaganda des durch den „Tod der himmlischen Hundert“ an die Macht gelangten ukrainischen Staatspräsidenten Petro Poroschenko einspannen lassen – ein beschämendes parteiliches Schauspiel, zumal vor dem Hintergrund, dass Gauck und die Kanzlerin bislang eine Teilnahme nach Moskau zum 70. Jahrestag des Kriegsendes verweigern. Von Wolfgang Lieb

Die Bundesregierung verstößt gegen geltendes deutsches und europäisches Recht – ein Aufruf an Juristinnen und Juristen

Dieser Aufruf richtet sich an alle Leserinnen und Leser von flassbeck-economics und den NachDenkSeiten, nicht nur an die Juristen unter ihnen. Wir wenden uns aber im besonderen an gute, kritische Juristinnen und Juristen. Wir bitten Sie, sich mit dem unten skizzierten Rechtsverstoß zu beschäftigen und eine Klage gegen die Bundesregierung zu prüfen und vorzubereiten. Wir werden, wenn sich eine Gruppe von Juristen zur Vorbereitung einer Klage zusammen findet, mit fachlichem Rat aus ökonomischer Sicht helfen.

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Gauck: “Es gibt keine deutsche Identität ohne Auschwitz” – ein Widerspruch in sich

Nach der Nachkriegsdebatte um die deutsche („Kollektiv“-) „Schuld“ am Holocaust, die zuerst Bundespräsident Theodor Heuss in eine „Kollektivscham“ und später Richard von Weizsäcker in eine „Kollektivhaftung“ umdeuteten, will sich nun Gauck mit dem umstrittenen Begriff der „deutschen Identität“ zu der Ausschwitz gehöre, in die Geschichtsbücher eintragen lassen.
„Aus dem Erinnern ergibt sich ein Auftrag“, sagt Gauck zum Schluss seiner Gedenkrede. Erinnert er sich denn gar nicht, dass schon der Rückgriff auf eine sogenannte „nationale Identität“ den Keim der Ab- und der Ausgrenzung in sich trägt, die ja der Anfang von Fremdenfeindlichkeit meist verbunden mit Rassismus sind? Wer eine „nationale Identität“ postuliert – und das noch ohne konkrete Definition – widerspricht sich selbst, wenn er ein paar Sätze später fordert, dass „wir uns jeder Art von Ausgrenzung und Gewalt entgegenstellen“. Von Wolfgang Lieb.

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Griechenland und der Euro – Was Merkel und Schäuble der Öffentlichkeit verschweigen

Glaubt man einer offenbar von Regierungskreisen gezielt im SPIEGEL lancierten Information, halten Angela Merkel und Wolfgang Schäuble einen Austritt Griechenlands aus dem Euro mittlerweile für „verkraftbar“. Die Ansteckungsgefahr für andere Länder sei „begrenzt“, der ESM „schlagkräftig“ – also alles kein großes Problem. Diese Aussagen sind jedoch bei näherer Betrachtung abenteuerlich und stellen das Nonplusultra einer marktkonformen Demokratie dar. Was Merkel und Schäuble verschweigen: Dank ihrer Politik haftet mittlerweile der europäische Steuerzahler für kommende Ausfälle bei der Rückzahlung der griechischen Staatsschulden. Ein Austritt aus dem Euro wäre sicher für die Märkte verkraftbar – für den Steuerzahler wäre er ein unglaublich teures Desaster. Einmal mehr zeigt sich, dass die Loyalität der Bundesregierung nicht den Menschen, sondern den Finanzmärkten gilt. Von Jens Berger.

Bundesverfassungsgericht rügt die Steuergeschenke für Reiche, ohne sie zu unterbinden

„Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar“. Zwar liege es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreife, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig seien die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führten. „Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind“, so das Bundesverfassungsgericht. Christoph Butterwegge hat gestern die Entstehungsgeschichte und Hintergründe der geltenden Erbschaftssteuergesetzt dargestellt, hier nun das Kommentar zum heutigen Urteil.

Bundesverfassungsgericht: Kippt das Unternehmerprivileg bei der Erbschaftssteuer?

Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil fällen: Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden, ob das von vorigen Großen Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung „reformierte“ Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien für Firmenerben Bestand haben wird. Im Gegensatz zu den Erben von Immobilien oder von Barvermögen, die darauf eine Erbschaftssteuer zu bezahlen haben, müssen die Erben von Firmen u.a. wenn sie diese Firma sieben Jahre weiterführen keine Erbschaftssteuer zahlen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob in dieser Verschonung von Erben von Betriebsvermögen nicht eine ungerechte Bevorzugung zu sehen ist oder ob die Besteuerung der Erben anderer Vermögensarten eine Ungleichbehandlung darstellt. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, angesichts von 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, dürfte dieses Urteil massive Auswirkungen auf Erben oder auf die Länderhaushalte haben, wo die Erbschaftssteuer ja hinfließt. Kein Wunder, dass die Wirtschaftslobby schon längst ihre Geschütze gegen eine Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Stellung gebracht hat und sogar für deren völlige Abschaffung kämpft. Das oberste Gericht könnte sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigen, ob es zwischen den Ländern unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung geben kann und damit ein Steuerwettlauf im Inland in Gang kommen könnte. Christoph Butterwegge wirft einen Blick auf die Hintergründe der jüngsten Erbschaftssteuerreformen.

Buchbesprechung: Stephan Hebel „Deutschland im Tiefschlaf – Wie wir unsere Zukunft verspielen“

Wider das herrschaftssichernde Weiter-so à la Merkel: Machtpolitisch unterdrückte Alternativen sind machbar.
Wie gelingt es dieser Großen Koalition bis auf wenige populistische Ausnahmen eine Politik der Status-quo-Stabilisierung durchzusetzen? Welches sind die Kosten, die der Gesellschaft zur ungebrochenen Stärkung der privatisierten Gewinne aufgebürdet werden? Und vor allem wie kann diese als neoliberale „Sachlogik“ zementierte Politik durch gestaltende Alternativen abgelöst werden?
Auf diese brennenden Fragen gibt Stephan Hebel in seinem neuen Buch beeindruckend gut lesbare klare Antworten. Eine Rezension von Rudolf Hickel.

Hat sich Europa dem Druck der USA gebeugt? Oder aus eigenem Antrieb Sanktionen gegen Russland mit-verhängt?

Diese Fragen werden gestellt, nachdem der Vizepräsident der USA Joe Biden in einer Rede an der Harvard Kennedy School öffentlich bekannte, die EU sei gegen ihren Willen und in Kenntnis des wirtschaftlichen Schadens für die europäischen Volkswirtschaften zu Sanktionen gegen Russland gezwungen worden. Das Weiße Haus hat diese Rede am 3. Oktober veröffentlicht. Ins Deutsche übersetzte Teile der Rede finden sich hier unter der Überschrift „Obama-Vize blamiert Merkel: USA haben EU zu Sanktionen gegen Russland gezwungen“. Wenige Tage später hat der deutsche Bundespräsident in Leipzig die dort 1989 gewonnene Freiheit gepriesen. Als ich beides vernahm, dachte ich, welch eine Ironie: ‚Europa schadet sich auf Geheiß der USA und Gauck ruft: Das ist unsere Freiheit!‘ Albrecht Müller.

Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene – und keiner vermisst es

Seit dem 20. Februar 2013 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr. Bundesministerien und -behörden brauchen Anfragen von Journalisten nicht mehr in der Ausführlichkeit und Genauigkeit zu beantworten, wie dies die jeweiligen Landesbehörden tun müssen.
Und das kam so: Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene ab. Von Helmut Lorscheid [*]

Wenn das Bundesverfassungsgericht Regierungsversagen sekundiert

In einem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 bescheinigt das BVerfG dem Gesetzgeber, sowohl bei der Neufestsetzung des HartzIV-Regelbedarfs als auch bei der jährlichen Fortschreibung des Betrages, verfassungsgemäß gehandelt zu haben. Die Begründung der Karlsruher Richter lässt jedoch an vielen Stellen eine brüchige Argumentation zutage treten. Und wieder einmal wird dadurch Regierungshandeln legitimiert, das zulasten der Ärmsten unserer Gesellschaft geht. Denn damit werden grundlegende Rechte, die im deutschen Grundgesetz zum Schutz der Bürger festgelegt sind, ausgehebelt. Von Lutz Hausstein [*]

Der Parlamentsvorbehalt zu Auslandsmilitäreinsätzen fällt – und kein MdB regt sich auf

Der frühere parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Willy Wimmer (CDU) hat beim letzten Pleisweiler Gespräch im Juni vorher gesagt, dass demnächst der Vorbehalt einer Zustimmung durch den Bundestag wegfallen wird. Das sei das wahrscheinliche Ergebnis der Beratungen einer Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU). – Die Katze kommt jetzt aus dem Sack. Rühe hat am 10. September in einem Interview mit dem Deutschlandfunk genau dieses angekündigt. Mit vielen Windungen und insgesamt eingebettet in ein demagogisches Meisterstück. Die Zeit der rein nationalen Armeen sei vorbei. Es komme auf „die gesicherte Zurverfügungstellung der Fähigkeiten, die ich transnational nenne“ an. Das Bündnis müsse sich auf uns „verlassen“ können – und – so muss man daraus schließen – nicht das deutsche Volk, wie es der Parlamentsvorbehalt vorsieht. Albrecht Müller.

Ukraine: Merkel rudert zurück und die Medien schweigen

Es gibt Dinge, über die erfährt man in den Medien wenn überhaupt nur am Rande etwas. Erstaunlicherweise zählt auch die offizielle Position der Kanzlerin zum Ukraine-Konflikt dazu. Am Sonntag sagte Angela Merkel im Sommerinterview der ARD ein paar Dinge, die man durchaus als Distanzierung vom Konfrontationskurs der EU einschätzen muss. Die ukrainische Regierung wird dies nicht gerade mit Wohlwollen registriert haben. Und auch die ansonsten konfrontationsfreudigen deutschen Medien scheinen den Worten Merkels nicht besonders gewogen zu sein – anders ist ihr Schweigen kaum zu deuten. Von Jens Berger.

Bundesverfassungsgericht stärkt die individuelle Wissenschaftsfreiheit und die Selbstverwaltungsrechte der Hochschulangehörigen

Das Urteil des BVerfG vom 24. Juni 2014 stärkt die individuelle Wissenschaftsfreiheit und die akademischen Selbstverwaltung und schränkt die Macht des Hochschulmanagements ein. Die Entscheidung stellt die zeitgeistigen wettbewerblichen Steuerungsmodelle für die Hochschulen und deren unternehmerische Aufsichtsratsstrukturen in Frage. Der Karlsruher Spruch dürfte Auswirkungen auf nahezu alle Länderhochschulgesetze haben, besonders auch auf das geltende Hochschulgesetz in NRW. Es müsste die hochschulpolitische Diskussion um ein „Hochschulzukunftsgesetz“ in diesem Lande in eine neue Richtung lenken. Der Richterspruch sollte der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Mut machen, endlich einen Leitbildwechsel zu vollziehen, nämlich weg vom Paradigma der „unternehmerischen Hochschule“ mit seiner Hochschulratsstruktur hin zu einer sich wieder selbstverwalteten Hochschule in staatlicher Verantwortung und hin zu einer von „gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freien Wissenschaft“. Von Wolfgang Lieb.

„Nie wieder Krieg in Europa“ – aber gegen Russland oder sonst wo auf der Welt soll man schon über Militäreinsätze nachdenken

Dieser Tage wird aus vielen Anlässen und an vielen Orten des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren gedacht. Staatsmänner der kriegsbeteiligten Staaten gedenken der Opfer und mahnen, aus der schrecklichen Lektion Lehren zu ziehen. Gestern in Lüttich und Löwen gab es Gedenken des Bundespräsidenten an den deutschen Überfall auf Belgien, am Sonntag Friedensküsse mit dem französischen Staatspräsidenten am „Menschenfresserberg“ Hartmannsweilerkopf im Elsass.
Warum eigentlich nur Friedenspathos bei Gedenkveranstaltungen zu lang zurückliegenden Kriegen? Warum nicht mindestens so emphatische Appelle für eine aktuelle Friedenspolitik etwa gegenüber Russland, Israel und den Palästinensern oder überhaupt gegen Militäreinsätze zur Lösung von Konflikten oder zur Durchsetzung von wie auch immer gearteten Interessen? Von Wolfgang Lieb.

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