Der Kniefall Olaf Scholz’ vor dem US-Imperialismus zerstört den Frieden in Europa und den deutschen Industriestandort. „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik“, heisst es im Grundgesetz. Olaf Scholz ist der neunte Amtsinhaber nach dem Zweiten Weltkrieg. Und schon jetzt steht fest, dass er der Kanzler des Niedergangs sein wird. Von Oskar Lafontaine.
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Die Bundesregierung und ihre Ministerien unterhalten derzeit 543 Konten in den Sozialen Medien (YouTube, Twitter, Facebook, LinkedIn, Instagram). Allein das Bundeswirtschaftsministerium und seine nachgeordneten Behörden betreiben Dutzende unterschiedliche Social-Media-Auftritte. Zwischen 2020 bis 2022 flossen rund 30 Millionen Euro an einige wenige Werbeagenturen für Kampagnen auf diesen Plattformen. Besonders stechen dabei die Ausgaben des Gesundheitsministeriums (BMG) für die „Digitale Corona-Kommunikation“ sowie das Innenministerium (BMI) für die Kampagne „Für alle Fälle vorbereitet“ hervor. Dies geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine aktuelle Kleine Anfrage zum Thema hervor, die den NachDenkSeiten vorliegt. Der Bund der Steuerzahler spricht in diesem Zusammenhang davon, dass die Bundesregierung „die Plattformen geradezu flutet“ und kritisiert die daraus resultierende „Intransparenz“ sowie „kommunikativen Wildwuchs“. Von Florian Warweg.
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Hat die Bundesregierung noch vor wenigen Monaten kategorisch ausgeschlossen, eindeutige Offensivwaffen in die Ukraine zu liefern, ist diese Position in der aktuellen „Taurus-Debatte“ bereits am Bröckeln. Dieses schrittweise Aufgeben klarer Positionen und das fortwährende Überschreiten roter Linien hat System. Jürgen Hübschen hat für die NachDenkSeiten die bisherigen „Entscheidungsprozesse“ zu Waffenlieferungen in die Ukraine analysiert und wirft dabei auch einen kritischen Blick auf die „Taurus-Debatte“.
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Zwischen März und Juni 2023 war bekannt geworden, dass die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren rund 2,3 Millionen Euro an circa 200 Journalisten, mehrheitlich bei ARD und ZDF beschäftigt, für diverse Aufträge gezahlt hatte. Den NachDenkSeiten liegen jetzt die Antworten der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage vor, in welcher die Offenlegung der Zahlungen an ausgewählte Journalisten in der Zeit von 2013 bis 2017 eingefordert wurde. Die Antworten gleichen einem Déjà-vu. Zahlungen des BND an Journalisten werden eingeräumt, aber als „Verschlusssache“ (VS), ein Großteil der Zahlungen anderer Ministerien sogar einen Geheimhaltungsgrad höher als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Das Auswärtige Amt liefert gar keine Zahlen und Namen. Besonders fragwürdig sind die Zahlungen des Bundespresseamtes. Von Florian Warweg.
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Die regierende Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen hat im Juni, bisher medial unbeachtet, einen Entschließungsantrag mit dem bezeichnenden Titel: „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“ eingereicht. Die Jahre der Corona-Maßnahmen sowie die beschlossenen rechtlichen Sanktionen in Bezug auf Äußerungen zum Ukraine-Krieg haben gezeigt, wie schnell ein „Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ konstruiert und wie schnell man zum „Extremisten“ erklärt werden kann. Bei diesem Vorhaben sollten über alle Parteigrenzen hinweg die Alarmglocken läuten. Von Florian Warweg.
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Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und der damit einhergehende Stellvertreterkrieg zwischen Russland, aber auch mindestens China einerseits und dem Westen andererseits wirft immer wieder auch rechtliche Fragen auf. Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erläutert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, wie auch die USA und ihre „Koalition der Willigen“ dies mit dem Irak-Krieg 2003 oder dem NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 getan haben. Sämtliche Versuche, relativierende Erklärungen zu den jeweiligen Angriffskriegen zu liefern, stellen eine unmittelbare Infragestellung und somit Relativierung des Internationalen Rechts dar. Neben der rechtlichen Ebene des ius ad bellum, also der Frage des Rechts auf Krieg, regelt das Internationale Recht aber auch Fragen des ius in bello, des Rechts im Krieg (Humanitäres Völkerrecht). Von Alexander Neu.
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In Liebesangelegenheiten erwarten wir oft, dass unser Partner auch ohne Worte weiß, was los ist. Wir gehen davon aus, dass unser Partner eine Art Hellseher ist, der unsere Handlungen und Haltungen akzeptieren muss, auch wenn er sie nicht versteht. Das ist nicht die gesündeste aller Angewohnheiten und kann dazu führen, dass Beziehungen auf lange Sicht Schaden nehmen oder gar nicht überleben. Die venezolanische Journalistin Jessica Dos Santos über die frustrierende Angewohnheit der Behörden, nur gute Nachrichten zu verkünden.
Am 10. Juli 2023 erstattete der Bonner Diplom-Mathematiker Wolf Göhring Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier. Der Grund: Der Bundespräsident, so Göhring, habe mutmaßlich gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Im Sommerinterview des ZDF, das am 9. Juli ausgestrahlt wurde, hatte Herr Steinmeier nämlich mit Blick auf die Entscheidung Washingtons, Streumunition an die Ukraine zu liefern, erklärt, man könne „in der gegenwärtigen Situation den USA nicht in den Arm fallen”. Nach einer kurzen Vorbemerkung unseres Autors Rainer Werning folgt der vollständige Wortlaut der Strafanzeige Göhrings gegen den Bundespräsidenten.
Die Haltung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur geplanten Lieferung von Streumunition an die Ukraine durch die USA ist nur ein weiterer Gipfel der Heuchelei – ein weiterer insofern, als dass Steinmeier ohnehin bereits eine lange Geschichte an praktizierten Doppelstandards vorzuweisen hat: Seine Rollen (unter anderem) bei den Vorgängen Hartz IV, Murat Kurnaz, Jugoslawienkrieg und nicht zuletzt seine moralische Absicherung der inakzeptablen Corona-Politik machen unseren Bundespräsidenten zu einem höchst problematischen Politiker – er müsste zurücktreten. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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So ist es auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (AA) Berlin zu lesen, Stichwort „Sicher Reisen“. Die Reisewarnung für Syrien werde zwar angeblich täglich aktualisiert, allerdings wurden die Angaben seit dem 31. März 2022 nicht verändert. Seit 2012 seien Sanktionen gegen die Syrische Arabische Fluglinie (Syrian Airlines) in Kraft, ist da zu lesen. Der Erwerb von Flugtickets stelle für EU-Bürger eine Straftat dar. Auch Geld- und Kreditkarte seien aufgrund von Sanktionen nicht gültig. Vor terroristischen Gefahren wird gewarnt, die Sicherheitslage sei landesweit „äußerst volatil“, die Kriminalität habe zugenommen und auch Ausländer könnten entführt werden. Die staatlichen Strukturen seien vielerorts zerfallen, das allgemeine Gewaltrisiko sei sehr hoch und das Verhalten syrischer Sicherheitsbehörden sei „oft unvorhersehbar und willkürlich“. Von Karin Leukefeld.
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Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gehen mit Blick auf die massive militärische Unterstützung der Ukraine durch den Westen der Frage nach, wann ein Staat zur Konfliktpartei wird. Nimmt man die Kriterien der WD ernst, ist Deutschland mit den NATO-Verbündeten angesichts der massiven Waffenlieferungen sowie den militärischen Ausbildungsprogrammen zur Verbesserung der Schlagkraft der ukrainischen Armee und kontinuierlichen nachrichtendienstlichen Informationen für die Kriegsführung Kiews inzwischen Kriegspartei, schlussfolgert Sevim Dagdelen, die die Untersuchung beauftragt hat.
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Das Bundeskabinett hat heute den Bundeshaushalt 2024 verabschiedet. Es wird „gespart“, was das Zeug hält, speziell im sozialen Bereich. Die geplante Kindergrundsicherung wird zerkleinert, die Mittel der Ausbildungsförderung werden gekürzt und eine BAföG-Strukturreform auf unbestimmte Zeit verschoben. Und natürlich gibt es keine Steuererhöhungen, um damit die Corona-Altlasten sowie die Kosten der verfehlten Ukraine- und Energiepolitik zu begleichen. Bluten muss wie immer der einfache Bürger. Ein Kommentar von Ralf Wurzbacher.
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Auf einmal ging es dann doch ganz schnell. Nach nächtlichen Nachverhandlungen meldeten die Ampelfraktionen gestern Morgen einen Durchbruch beim geplanten Gebäudeenergiegesetz. Morgen soll dem Bundestag der überarbeitete Entwurf vorgelegt und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Neben einer ökologisch mehr als fragwürdigen Neustaffelung der Förderbeiträge wurde vor allem auf Wunsch der FDP mehr Wert auf „Technologieoffenheit“ gelegt. Das ist jedoch in dieser Kombination fatal und könnte bei zahlreichen Haushalten zu sehr teuren Fehlentscheidungen führen. Eine vernünftige Planung ist für Eigenheimbesitzer aber ohnehin nicht möglich, da sich die künftigen Kosten für die verschiedenen Energieträger nicht einmal ansatzweise abschätzen lassen. Fest steht nur eins: Es wird teuer. Sehr teuer. Vor allem in der Fläche droht den Menschen eine Verarmung, die historisch ihresgleichen sucht. Von Jens Berger.
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Am 23. Mai dieses Jahres hatte das ukrainische Verteidigungsministerium unter dem Slogan „Leopard-2 in der Ukraine. In freier Wildbahn“ mehrere Fotos von Leopard-Kampfpanzern deutscher Produktion veröffentlicht. Auf einem der Panzer weht deutlich sichtbar die rot-schwarze Flagge der OUN-B, der vom Nazi-Kollaborateur Stepan Bandera gegründeten, offen faschistisch auftretenden Organisation. Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (DIE LINKE) hatte daraufhin bei einer Fragestunde im Bundestag am 24. Mai den amtierenden Verteidigungsminister Boris Pistorius dazu befragt. Dem Minister war der „Sachverhalt“ angeblich nicht bekannt, doch er versprach eine Nachreichung. Diese traf am 21. Juni ein und liegt den NachDenkSeiten vor. Um es vorwegzunehmen, das Verteidigungsministerium dementiert weder die Existenz noch den historischen Hintergrund der Flagge. Von Florian Warweg.
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Am 19. Juni gab es eine Experten-Anhörung im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages zur „Nationalen Sicherheitsstrategie“. Einer der geladenen Experten war Reiner Braun, langjähriger Präsident des International Peace Büros (IPB) und ehemaliger Geschäftsführer der IALANA (International Association of Lawyers against Nuclear Arms). Die NachDenkSeiten dokumentieren seinen Eingangsvortrag im Wortlaut. Von Redaktion.
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