Welthungerhilfe empört über BND-Abhöraktion
Prüfung rechtlicher Schritte eingeleitet – Gefährdung der Neutralität aller in Afghanistan tätigen Nichtregierungsorganisationen
Prüfung rechtlicher Schritte eingeleitet – Gefährdung der Neutralität aller in Afghanistan tätigen Nichtregierungsorganisationen
Auch mit diesem neuen Gesetz zur inneren Sicherheit werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Staatsgewalt und „Geist der Verfassung“ unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung aufgeweicht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird seit Jahren zugunsten der Sicherheit gefährdet. Das Grundgesetz wird mit immer neuen Sicherheitsgesetzen bis an die Grenzen strapaziert und zu oft sind die Grenzen schon überschritten worden, wie etwa beim großen Lauschangriff, beim Luftsicherheitsgesetz oder beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz. Die dort beschlossenen freiheitsbeschränkenenden Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert.
Wenn man eine Lehre aus der Geschichte ziehen kann, dann die, dass Macht und Gesetze missbraucht werden können. Es lohnt sich deshalb, immer wieder an die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu erinnern und vor allem daran, dass unsere Verfassung unser Land aus den Erfahrungen des Niedergangs der Weimarer Republik und der Schreckensherrschaft des NS-Regimes freiheitlich gestalten wollte. Von Christine Wicht
Ein Kommentar von Martin Betzwieser zur ZDF-Talkshow von Illner zum Thema “Deutschland einig Spitzelland – Wer stoppt die Datendiebe” im ZDF.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzt seine Vorstellungen einer lückenlosen Überwachung Schritt für Schritt durch. Am 11. März haben Deutschland und die USA ein bilaterales Abkommen nach dem Vorbild des so genannten “Prümer Vertrages” paraphiert, dessen Kernelement der Informationsaustausch durch gegenseitige Vernetzung nationaler Datenbanken ist. Das Abkommen „über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ sieht vor, dass nach Maßgabe des jeweils geltenden nationalen Rechts, im Einzelfall auch ohne Ersuchen, personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden oder eine Ausbildung zur Begehung von terroristischen Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben. Das Bundesinnenministerium hat in einer Pressemitteilung am 11. März erklärt, dass Daten zur Identifizierung einer Person und Informationen zu Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen, übermittelt werden, z.B: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und daktyloskopische Daten. Nun sind Passagen der vertraulichen Vereinbarung bekannt geworden, die enthüllen, dass weit mehr Informationen, als im Vertrag von Prüm festgelegt, ausgetauscht werden sollen. Von Christine Wicht
Mit der Eingrenzung der Online-Durchsuchung und dem Urteil gegen den “Großen Lauschangriff” hat das Bundesverfassungsgericht Schäubles Überwachungsmanie Grenzen gesetzt. Doch das grundgesetzliche Gebot unbedingter Achtung einer Sphäre der ausschließlich privaten – “höchstpersönlichen” – Entfaltung droht durch eine “europäische Sicherheitsarchitektur” umgangen und ausgehöhlt zu werden.
Christine Wicht gibt einen Überblick über die Vielzahl schon eingeführter und geplanter europaweiter Überwachungsmaßnahmen durch Datennetze und Ermittlungs- und Informationstechnologien.
In immer mehr Bundesländern erfasst die Polizei inzwischen Kfz-Nummernschilder im Straßenverkehr mit Hilfe von Videokameras. Die aufgenommenen Fahrzeuge werden gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Dieses Vorgehen verstößt laut einem Gutachten, das der ADAC in Auftrag gegeben hat, gegen das Grundgesetz. Lediglich die Regelungen in Brandenburg seien weitgehend verfassungskonform. Zudem sei das Videoscanning ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht unerheblich, da vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Autonummern-Scanning für März erwartet wird. Von Christine Wicht.
Millionen Bürger geben in Internetplattformen völlig sorglos Personalien, Gewohnheiten und private Fotos von sich preis. Der Trend der Konsumenten geht zur Kundenkarte, so trägt laut Statistik jeder Deutsche heute im Durchschnitt 4,5 Kundenkarten im Portemonnaie, Tendenz steigend. Der Kunde offenbart damit automatisch detaillierte Auskünfte über sein persönliches Kaufverhalten und wird inzident zum Datenlieferanten und zur Zielscheibe zielgerichteter Werbung. Dies ist ein neues Phänomen, wenn man bedenkt, welch vehemente Proteste noch die Volkszählung in den 1980er Jahren in der Bevölkerung ausgelöst hat, weil Bürger nicht bereit waren eine Vielzahl persönlicher Daten anzugeben. Der Wert des seinerzeit vom Verfassungsgericht hervorgehobene “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” scheint nun vollkommen ignoriert zu werden. In den letzten 25 Jahren hat sich ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung vollzogen, der nur schwer nachvollziehbar ist, Skepsis und Widerstand im Hinblick auf unkontrollierte Datenverwendung sind praktisch nicht mehr vorhanden. Von Christine Wicht
Christine Wicht gibt für uns einen Überblick über die geplanten Überwachungsmaßnahmen und über die aktuelle Diskussion darüber. Ist der Kampf gegen den Terrorismus nur ein Vorwand für die Sicherheitsmanie und die damit verbundene Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger? Geht es vielleicht eher um die Ablenkung von viel drängenderen Problemen in unserer Gesellschaft und um die Angst konservativer Politiker vor sozialen Konflikten?
Schily wird Aufsichtsrat bei Safe ID Solutions. Sie stellt die Sicherheitstechnologie beim Prozess der Erstellung von biometrischen Pässen zur Verfügung. In Schilys Amtszeit wurde in Deutschland der Reisepass mit biometrischen Merkmalen eingeführt.
Die Biometric Systems AG hat sogar extra ihren Aufsichtsrat erweitert. Im Februar 2004 hatte Schily ein zeitlich befristetes Pilotprojekt der Firma zur Biometrie-gestützten Grenzkontrolle mittels Iris-Erkennung am Frankfurter Flughafen genehmigt. Nachdem der Versuch letztes Jahr abgelaufen war, verlängerte Schily als eine seiner letzten Amtshandlungen im vergangenen September das Firmenprojekt am Flughafen kurzerhand um weitere zwei Jahre. Eine Hand wäscht die andere.
Seit einigen Wochen hat die BILD-Zeitung eine neue Rubrik. „Leser-Reporter“ sind aufgefordert per SMS/MMS mit ihren Handy-Kameras Schnappschüsse an die Redaktion zu schicken. Da werden dann in Paparazzo-Manier Schnappschüsse eingesandt und abgedruckt, die für das Boulevardmedium passend erscheinen.
Neben Bildern von Promis, von sog. Erlkönigen neuer Autoserien, von peinlichen Schreibfehlern in Firmenanzeigen, aber eben auch von Polizisten, die im Dienst mal ein (verbotenes) Bierchen trinken. Für den Abdruck gibt es bis zu 1.000 Euro. Wir halten diese Anstachelung zu einem privaten Spitzelwesen für eine höchst gefährliche Entwicklung für den Schutz der Privatsphäre, für das Recht am eigenen Bild und für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Man stelle sich nur einmal vor, wenn die BILD-Zeitung ihre „informellen Mitarbeiter“ vor den Karren einer ihrer Kampagnen gegen gesellschaftliche Minderheitengruppen, etwa Asylanten, Schwule oder „Alg-Schmarotzer“ spannt.
Am 15.12.2005 hat das Europäische Parlament der von EU-Kommission und -Rat beschlossenen sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. In den Medien erscheint das Thema, wenn überhaupt, meist in der Rubrik “Computer” oder “Internet”, und es wird eher wenig darauf eingegangen, was wohl auch daran liegt, dass der Begriff recht abstrakt klingt. Dabei sind die Auswirkungen enorm, denn was auf europäischer Ebene an diesem Tag verabschiedet wurde, ist nicht weniger, als die komplette, sekundengenaue Speicherung aller Daten über die Telekommunikationsverbindungen eines jeden Bürgers. Einer unserer Leser, der sich bei diesem Thema auskennt, hat sich für uns damit befasst.