Die Bundesnetzagentur hat den ersten sogenannten „Trusted Flagger“ („vertrauenswürdiger Hinweisgeber“) benannt. Mithilfe dieser Initiativen sollen „illegale Inhalte, Hass und Fake News“ künftig “sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden“, so die Behörde stolz. Es sollen also nicht nur illegale Inhalte „sehr schnell“ gelöscht werden – das ist skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Am 2. Oktober hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit großer Mehrheit den Journalisten Julian Assange als politischen Gefangenen anerkannt. Zuvor hatte dieser vor dem Europarat über seine Erfahrungen in den letzten 14 Jahren und insbesondere über die Verfolgung durch die CIA und die Folgen seiner Inhaftierung in Großbritannien berichtet. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung die Einstufung des Europarats teilt. Von Florian Warweg.
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Massenmedien sind eine Art „Fenster zur Welt“, so die Charakterisierung der Medien durch Walter Lippmann, ein US-amerikanischer Journalist und Publizist, der 1922 ein Grundlagenwerk des Journalismus mit dem Titel „Die öffentliche Meinung“ veröffentlichte. Und dieses „Fenster-zur-Welt-sein“ ist umso mehr gegeben, je mehr die realen Ereignisse sich den Primärerfahrungen des Menschen und der Gesellschaft durch räumliche Distanzen entziehen. Von Alexander Neu.
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Ein von Bertelsmann in Kooperation mit Innenministerium, Stiftungen und weiteren Partnern realisierter „Bürgerrat“ macht sehr fragwürdige Vorschläge zum „Kampf gegen Desinformation“. Das wirft Fragen auf: zu den konkreten Vorschlägen und zum Prinzip „Bürgerrat”. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Wie wir am Montag berichteten, tauchten die NachDenkSeiten in manipulativer Absicht in einem Bericht des Bayerischen Verfassungsschutzes auf. Die Autoren unterstellten uns und einigen anderen kritischen Medien, wie der Berliner Zeitung und dem Freitag, Inhalte zu publizieren, „die anscheinend grundsätzlich ins russische Narrativ passen“. Es hagelte Kritik und die bayerischen Verfassungsschützer fühlten sich „missverstanden“. Der Bericht wurde mittlerweile korrigiert und nun ist auch bekannt, welcher Beitrag der NachDenkSeiten den Vorwurf, „russische Narrative zu verbreiten“ ausgelöst hat – ein Gastartikel des oppositionellen linken ukrainischen Politiker Maxim Goldarb. Welch bittere Ironie. Goldarb beklagt in seinen Artikeln rechtsstaatliche Defizite in der Ukraine, wurde daraufhin von den ukrainischen Behörden verfolgt und ist mittlerweile auf der Flucht. Kritik an der Rechtsstaatlichkeit ist also ein „russisches Narrativ“? Von Jens Berger.
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Ist es eine „Retourkutsche” wegen der wichtigen Enthüllungen durch das Magazin Multipolar zu den RKI-Protokollen? Die Landesanstalt für Medien NRW moniert aktuell mehrere, teils Jahre alte Beiträge zur Corona-Politik und droht mit „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Dieses Vorgehen ist sehr fragwürdig – es steht symbolisch für massive Doppelstandards in der Betrachtung der deutschen Medienlandschaft. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Die Verhaftung des russischen Unternehmers, Telegram-Gründers und -Chefs Pawel Durow am vorigen Samstag, 24. August, hat weltweit Wellen geschlagen. Auch in den letzten Tagen und Stunden gab es viele Meldungen, Stellungnahmen und natürlich auch Gerüchte über die Hintergründe und Bedeutung dieses Vorgangs. Hier eine Übersicht über einige der interessantesten Beiträge und Entwicklungen von Maike Gosch.
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Am Freitag wurde der Gründer und Chef der Messenger-Plattform Telegram in Frankreich festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, nicht ausreichend mit Strafverfolgungsbehörden kooperiert zu haben und durch seine liberale Haltung kriminelle Aktivitäten auf der Plattform zu ermöglichen. Was ist der Hintergrund dieses martialischen Vorgehens und warum geschieht es gerade jetzt? Von Maike Gosch.
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Jürgen Elsässer und sein Team können das Compact-Magazin zunächst weiter herausgeben. Die Auswirkungen der martialischen Aktion von Bundesministerin Nancy Faeser wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss von gestern zunächst einmal gestoppt. Warum dieser Etappensieg für die Presse- und Meinungsfreiheit uns nicht vollständig entspannt zurücklassen sollte und welcher Handlungsauftrag darin besteht, erläutert Maike Gosch im folgenden Kommentar.
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EU-Kommissar Thierry Breton hat im Vorfeld eines Trump-Interviews das Gespräch in fragwürdiger Weise „eingeordnet“ und mögliche Konsequenzen für den Kurznachrichtendienst X angedeutet – das ist ein Fall der Einmischung in den US-Wahlkampf und in die Meinungsbildung der EU-Bürger und darum ein starkes Stück. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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EU-weit ziemlich einmalig wird seit Jahren die Tageszeitung junge Welt vom deutschen Inlandsgeheimdienst überwacht und im jährlichen Verfassungsschutzbericht erwähnt. Dies hat massive Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sowie redaktionelle Arbeit der Zeitung und in Folge auf den Meinungsbildungsprozess in Deutschland. Eine entsprechende Klage gegen dieses Vorgehen hatte das Berliner Verwaltungsgericht am 18. Juli abgelehnt mit direktem Bezug auf die „Erkenntnisse“ des Amtes für Verfassungsschutz (BfV). Bundesregierung und BfV erklären seit Jahren offen, dass mit diesen Maßnahmen der Zeitung „der Nährboden“ entzogen werden solle, da diese sich marxistische Kriterien für ihre Analyse zu eigen mache und das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland als kapitalistisch bezeichne. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund nach dem Verständnis der Bundesregierung von Pressefreiheit. Von Florian Warweg.
An dem Punkt sind wir also angelangt. Vierzig schwarz gekleidete und vermummte Beamte stürmen morgens um 6 Uhr die Wohnung des Chefredakteurs eines Medienunternehmens. Der wurde aus dem Bett geklingelt und steht nun mit zerzausten Haaren und im Bademantel in der Tür und wird von den merkwürdigerweise schon anwesenden Medienvertretern abgelichtet, um schnellstmöglich auf den Titelseiten zu landen. Die Artikel sind praktischerweise auch schon geschrieben – einige Journalisten mal wieder vorab informiert, wie schon bei der Reichsbürger-Razzia. Persönlichkeitsrechtsschutz, was war das noch mal? Es handelt sich ja um ein „widerliches Blatt“, wie fast alle Kommentatoren, auch die, die die Aktion kritisieren und ihre Verfassungsmäßigkeit infrage stellen, betonen. Aber, und das ist ein großes Aber: Es geht nicht darum, ob man mit den Haltungen, die in den Medienerzeugnissen von Compact geäußert werden, übereinstimmt, es geht nicht mal darum, ob man die dort geäußerten Ansichten „abstoßend“ oder „ekelhaft“ findet. Das spielt keine Rolle. Die Presse- und Meinungsfreiheit sind für die Demokratie „schlichtweg konstituierend“. Von Maike Gosch.
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Am 16. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten“. Der Erklärung vorausgegangen waren bundesweite Razzien ab 6 Uhr morgens, bei der auch Medienvertreter präsent waren. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz unter anderem wissen, aus welchen Motiven Informationen zu Razzia und Verbot an ausgewählte Medien vorab durchgestochen wurden, wieso die Innenministerin, obwohl Presserecht ausschließlich Ländersache ist, mittels des Konstrukts des Vereinsrechts die dafür eigentlich zuständigen Stellen umgangen sowie auf eine Abwägung von Grundrechtsbindung und presserechtlichen Gesetzen verzichtet hat und wie das Ministerium die Kritik zahlreicher namhafter Juristen bewertet, die das Vorgehen als „nicht verfassungskonform“ bezeichnen. Von Florian Warweg.
Das Verbot des rechtsextremistischen Magazins Compact ist fragwürdig, auch wenn die dort verbreiteten Inhalte meiner Meinung nach abzulehnen sind. Denn bei der Beurteilung des Schrittes geht es nicht darum, ob man mit Compact einer Meinung ist, sondern ob Grundsätze der Verfassung geachtet wurden. Die wurden laut Juristen durch das Verbot verletzt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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NewsGuard, mutmaßlich ein wichtiger Dienstleister für die Zensurkampagne der Regierenden gegen unabhängige, kritische Medien, sieht sich in den USA einer parlamentarischen Untersuchung ausgesetzt, die die Beziehung des Unternehmens zur Regierung und den Umgang mit Interessenkonflikten klären soll. Auch die sogenannten Faktenchecker spüren massiven Gegenwind. Von Norbert Häring.