In Deutschland wird Verbraucherschutz großgeschrieben … zumindest dann, wenn keine mächtigen Lobbys dies verhindern. So rühmt sich Bundesagrarminister Schmidt damit, die „verunsicherten Verbraucher“ vor „komplett irreführenden“ Produktbezeichnungen beschützen zu wollen. Es geht um vegetarische Produkte, deren Namen an Fleischgerichte erinnern, wie beispielsweise die „vegane Currywurst“. Na da hat der normale Deutsche ja noch mal Glück gehabt – nicht auszudenken, was passieren könnte, wenn er unbedarft in eine Tofu-Bulette beißt. „Was draufsteht, muss auch drin sein“, so der Minister. Sein Parteifreund Dobrindt aus dem Verkehrsressort dürfte sich bei derlei Verbraucherschutz-Aktionismus wohl eher wegducken. Denn für die Autos auf Deutschlands Straßen gelten andere Regeln. Der Kraftstoffverbrauch und die damit zusammenhängenden CO2-Emissionen scheinen nämlich eher eine Phantasieangabe zu sein, wie eine aktuelle Publikation des ICCT abermals belegt. Im Schnitt liegt der reale Verbrauch um 42% höher als der Wert, der in den Hochglanzprospekten der Hersteller aufgeführt ist. Doch hier wird der Verbraucherschutz plötzlich ganz kleingeschrieben. Von Jens Berger.
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