Kategorie:
Aufrüstung

Vertuschter Skandal: Die tödlichen Wirkungen der Urangeschosse

Etwa 30 Staaten der Welt besitzen in ihren Militärdepots außerordentlich wirksame panzer- und bunkerbrechende Munition, die in Kriegsgebieten und weit darüber hinaus schleichenden Massenmord bewirkt durch massenhaft entstehenden radioaktiven Staub. Die hohe militärische Bedeutung, die tatsächlich massenmord-ähnlichen Auswirkungen in den betroffenen Gebieten sind ebenso nachweisbar wie die bisherigen Versuche der Geheimhaltung oder Verharmlosung seitens der offiziell Verantwortlichen.

Eine Frage der Ächtung

Am 2. Dezember 2008 gehörte zur Agenda der Vollversammlung der UNO ein Antrag auf Ächtung von Uranmunition. Das Ergebnis war beeindruckend: 141 Nationen forderten, gestützt auf die internationale Rechtslage, die Herstellung, Verbreitung und Anwendung von Uranmunition und Uranwaffen künftig zu verbieten. Dass die Atommächte Frankreich, Großbritannien, Israel und die USA dagegen votierten, überraschte nicht; Russland enthielt sich der Stimme und China blieb der Abstimmung fern. Eine Resolution erging an die verantwortlichen UN-Organisationen, die gesundheitlichen Folgen zu überprüfen.

Uranmunition dient nicht der Sicherheit, sie gefährdet die Sicherheit. Damit, so der Völkerrechtler Manfred Mohr, sollten die umstrittenen Arsenale eigentlich Thema der jährlichen Sicherheitskonferenzen in München sein. Waren sie nicht, denn dort bestimmt weitgehend die NATO das Programm. Eine weltweite Koalition blickt daher auf den neuen Konferenzleiter, Botschafter Wolfgang Ischinger, und erhofft sich einen neuen Wind. Einen Wind, der nicht mehr Nanostaub aus radioaktivem Schwermetall übers Land weht, sondern einen Wind, der den Mantel des Vertuschens und Verschweigens hochbläst. Von Claus Biegert

Christine Wicht: Die Europäische Union, von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer Militärunion

Der EU-Verfassungsvertrag (im folgenden EVV) ist Geschichte. Doch die inhaltliche Substanz des EVV soll erhalten bleiben. Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 21. und 22. Juni 2007 in Brüssel beschlossen, dass die Bestimmungen des EVV, soweit sie gegenüber den schon bestehenden Verträgen neu waren, mittels eines so genannten Reformvertrages in diese eingearbeitet werden sollen. Das Verfassungskonzept, das darin bestand, alle bestehenden Verträge aufzuheben und durch einen einheitlichen Text mit der Bezeichnung “Verfassung” zu ersetzen, wurde aufgegeben. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Außen- und Militärpolitik „Gegenstand besonderer Verfahrensweisen“ sein soll. Damit ist davon auszugehen, dass derjenige Teil des aufgegebenen EVV, der sich mit der Außen- und Militärpolitik befasste, nun in die bestehenden Verträge aufgenommen werden soll. Die Kritik an der Ausrichtung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union richtete sich in der Vergangenheit vorwiegend gegen die militärischen Kampfeinsätze und gegen die Verpflichtung zur Aufrüstung. Es zeichnet sich die Entwicklung ab, dass die Europäische Union, die ursprünglich ein wirtschaftlicher Zusammenschluss europäischer Staaten war, darauf abzielt, eine Militärunion zu werden. Im folgenden Text werden anhand der Artikel des aufgegebenen EVV die Inhalte analysiert und die Bedeutung und die Folgen, die sich daraus ergeben, beschrieben:

Putin, neues Wettrüsten und das Berliner SPD-Grundsatzprogramm

In dieser Woche steht im „Spiegel“ ein Artikel (Rüstung – Der geplatzte Traum) über die Gefahren eines neuen Wettrüstens. Dabei wurde der Eindruck erweckt, diese bedrückende Gefahr gehe sozusagen auf die Russen zurück und sei mit der Münchner Rede des russischen Präsidenten Putin manifest geworden. Dass eine der Ursachen die Ausdehnung der NATO und die jeweilige Aufrüstung in und mit den neuen NATO-Ländern ist, wird dabei „geschlabbert“. Dass diese Ausdehnung keine Selbstverständlichkeit war, wird einem nochmal klar, wenn man im immer noch gültigen Berliner Grundsatzprogramm der SPD vom 20.Dezember 1989 nachliest. Es ist dort von „Auflösung der“ Bündnisse die Rede. Zitat folgt.