„Abchasien und Südossetien sind völkerrechtlich Teile Georgiens. Faktisch waren sie allerdings nie ein Teil der Republik Georgien. Sie waren Teil der Georgischen Sowjetrepublik, die 1936 vom Georgier Stalin geschaffen wurde. In der postsowjetischen Ära kam es nach der Ausrufung der Republik Georgien umgehend zu einem Bürgerkrieg – sowohl Abchasien, als auch Südossetien, hatten sich in Volksabstimmung gegen einen Verbleib in der Republik Georgien entschieden. Die Einhaltung der Waffenstillstandsabkommen aus den Jahren 1992 und 1994 werden von GUS-Friedenstruppen sichergestellt. Seitdem sind die beiden Entitäten Abchasien und Südossetien de facto unabhängig von Georgien. Das Einzige, was eine Loslösung verhinderte, war die Anerkennung der Unverletzlichkeit der völkerrechtlich anerkannten Grenzen durch die internationale Staatengemeinschaft. Mit der Anerkennung des Kosovos durch den Westen wurde dieser Grundsatz aufgegeben – zum ersten Mal wurden völkerrechtlich anerkannte Grenzen widerrufen und aus dem Staatsgebiet Serbiens wurde das Kosovo ohne Zustimmung Serbiens herausgelöst.
Dass ein solcher Präzedenzfall in den georgischen Entitäten nicht ungehört bleiben würde, war vorauszusehen. Georgien hatte, ähnlich wie Serbien im Falle des Kosovos, keine echte Wahl. Man konnte grollend die normative Kraft des Faktischen akzeptieren oder die längst verlorenen Ansprüche militärisch geltend machen.“ So schreibt der Spiegelfechter. Dazu noch einige Anmerkungen von Wolfgang Lieb