„Gemeinsam für den Frieden“
Die Resolution 377 A(V) der UN-Vollversammlung (UNGA) besagt, dass alle UN-Mitgliedsstaaten innerhalb von 24 Stunden zu einer „dringenden Sondersitzung“ einberufen werden können, „wenn der Sicherheitsrat wegen fehlender Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder seine Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in einem Fall nicht wahrnimmt, in dem eine Bedrohung des Friedens, ein Friedensbruch oder eine Angriffshandlung vorzuliegen scheint (….)“. Die Resolution trägt den Titel „Gemeinsam für den Frieden“ und wurde erstmals am 3. November 1950 angenommen. Damals ging es um den Korea-Krieg. Seit Israel den palästinensischen Gazastreifen mit einem verheerenden Krieg überzieht, haben arabische und islamische Staaten mit Unterstützung von China, Russland und zahlreichen Staaten weltweit versucht, einen Waffenstillstand zu erreichen. Eine Delegation arabischer und islamischer Staaten war tagelang durch die Hauptstädte der Staaten gereist, die im UN-Sicherheitsrat vertreten sind. Ihre Initiative, ein Resolutionsentwurf, sollte von der UN-Vollversammlung angenommen werden, wie der palästinensische Botschafter bei den Vereinten Nationen Riyad Mansour am Dienstagmorgen (12. Dezember 2023) im Kreis der beteiligten Diplomaten in New York (Ortszeit) vor Journalisten mitteilte. Erneut sollte die UN-Vollversammlung schaffen, was der UN-Sicherheitsrat nicht zustande brachte. Dieses Mal ging es um Gaza. Von Karin Leukefeld.