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Hochschulen und Wissenschaft

Müssen Examensnoten vergleichbar sein?

98 Prozent der Biologen, und 97 Prozent der Psychologen sind gut oder sehr gut. Das kann doch nicht sein, sagt der Wissenschaftsrat, zumal nur sieben Prozent der Juristen im ersten Staatsexamen besser als befriedigend sind. Nur ein Prozent der Hochschulabsolventen schließt mit einer vier, also ausreichend ab. Wolfgang Marquardt, der Vorsitzende des Wissenschaftsrats spricht von einer Noteninflation und einer Aufweichung der Bewertungsstandards. Noten müssten untereinander vergleichbar sein, die Bewertungsmaßstäbe müssten auch zwischen den Hochschulen angeglichen werden. Warum zum Beispiel kann ein Germanistik-Student in Gießen mit einem Schnitt von 1,6 rechnen, an der Humboldt-Universität aber nur mit 2,2? Von Karl-Heinz Heinemann.

„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ – Freiheit für wen?

Immer wenn sich der Staat und damit auch das demokratisch legitimierte Parlament aus ihrer Verantwortung zurückziehen, wird das von den Wirtschaftsliberalen „Freiheit“ genannt. So war das beim sog. Hochschul-„Freiheits“-Gesetz des FDP-Innovationsministers Pinkwart in Nordrhein-Westfalen, so ist es auch beim Wissenschafts-„Freiheits“-Gesetz der Bundesregierung [PDF – 229 KB].
Letztlich wird unter dem Freiheitsbegriff demokratische oder wissenschaftsinterne Steuerung durch anonyme, äußere Zwänge des Wettbewerbs ersetzt. Dafür werden unternehmerische Managementprinzipien eingeführt und damit die Macht der Führungsebene gestärkt. Im Falle des Wissenschafts-„Freiheits“-Gesetzes soll Wettbewerbssteuerung vor allem über frei aushandelbare Bezahlung der „Spitzenkräfte“ stattfinden. Von Wolfgang Lieb

»Goldader« Bildung

Über den Trend zur Privatisierung, marktkonforme Hochschulen und Bologna. Interview der Zeitschrift „Forschung & Lehre“ mit Wolfgang Lieb

Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten oder Großbritannien herrschte in Deutschland lange Zeit ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass Bildung ein öffentliches Gut sei. Dieser Konsens scheint zu bröckeln. Fragen an einen Kritiker dieser Entwicklung über die Hintergründe, deren Gewinner und Verlierer. Hier das Interview ..

Häufig gestellte Fragen: Welche Ziele verfolgt Bertelsmann in der Hochschulpolitik?

Immer wieder werde ich zu Vorträgen an Hochschulen vor allem auch in Nordrhein-Westfalen, zu Gesprächen oder zu Interviews eingeladen. Sowohl die Anfragenden, aber vor allem auch in Diskussionen werden mir immer wieder folgende Fragen gestellt:

  • Welche Ziele verfolgt Bertelsmann in der Bildungspolitik?
  • Wie gehen Bertelsmann und CHE vor, um ihre Ziele umzusetzen?
  • Welchen Einfluss hat das CHE auf den Prozess der Ökonomisierung, speziell auf das Hochschulfreiheitsgesetz in NRW ausgeübt?

Ich will versuchen, in gebotener Kürze meine Antworten auf diese häufig gestellten Fragen zu geben. Wolfgang Lieb

Stefan Kühl: Der Sudoku-Effekt – Hochschulen im Teufelskreis der Bürokratie. Eine Streitschrift

Vergleichbarkeit, Zweigliedrigkeit, „European Credit Transfer and Accumulation System“ – kurz ECTS –, Modularisierung, Workload, Akkreditierung, Evaluation, Qualitätssicherung, das sind nur einige der Schlagworte, die sich mit einer Studienreform verbinden, die in Deutschland zusammenfassend als Bologna-Prozess bezeichnet wird.
Der Bielefelder Soziologieprofessor Stefan Kühl hat in seiner Streitschrift[*] den Versprechen der Bologna-Reform die – für manche – überraschenden negativen Folgen gegenüber gestellt. In der Einleitung seines Buches kommt er zu folgendem Resümee:
„Es bildeten sich so immer mehr die Konturen einer Kunstwährung heraus, die mit Eigenschaften des Transfers, Sammelns, Speicherns und Tauschens aufgeladen wurde. Gerade unter Planungsgesichtspunkten erhielt die Kunstwährung ECTS so eine hohe Attraktivität, weil plötzlich viele vorher eher im Dunkeln von Seminaren, Vorlesungen und Studierstuben ablaufenden Prozesse wenigstens von ihrem Zeitaufwand her berechen-, kontrollier- und planbar erschienen. Das Ergebnis war jedoch eine bis dahin nicht gekannte Komplexitätssteigerung in der Konzeption und Durchführung von Studiengängen an den Universitäten, die sich mit dem Begriff des „Sudoku-Effekts“ am besten erfassen lässt.“

10 Thesen der Kritik an Hochschulräten

Die nachfolgenden Thesen habe ich vorgetragen in einem Eingangsstatement zu einem Streitgespräch mit dem Hochschulratsvorsitzenden der Universität Paderborn und früheren Vorsitzenden des Wissenschaftsrats Prof. Dr. Winfried Schulze gestern bei der Mercator Stiftung in Essen. Professor Schulze war auch Koordinator eines „Positionspapiers der Vorsitzenden deutscher Hochschulräte [PDF – 137 KB]“, zu dem ich zum damaligen Zeitpunkt Stellung genommen habe. Von Wolfgang Lieb.

Abkehr von der „Mutter aller Reformen“: Das „Kooperationsverbot“ wird abgeschafft

Vielleicht erinnern sich manche von Ihnen noch daran, als die Vorsitzenden der sog. Föderalismuskommission, Franz Müntefering und Edmund Stoiber, die „Föderalismusreform“ als die „Mutter aller Reformen“ verkündeten. Ein Kernelement des Mitte 2006 mit zweidrittel Mehrheit von Bundestag und Bundesrat im Grundgesetz verankerten Systemwechsels war die Abschaffung des „kooperativen Föderalismus“ zugunsten eines Wettbewerbsföderalismus. Unter anderem sollte durch die Übertragung der nahezu ausschließlichen Zuständigkeit für das Hochschulwesen auf die Bundesländer ein Wettlauf zwischen den Länderregierungen in der Hochschul-„Reform“-Politik ausgelöst werden. Der Bund sollte sich aus der Bildungspolitik komplett heraushalten. Dieses „Kooperationsverbot“ zwischen Bund und Ländern soll nun zumindest in der Hochschulpolitik klammheimlich wieder abgeschafft werden. Von einem Scheitern der zugrundeliegenden Wettbewerbsideologie will allerdings niemand sprechen. Von Wolfgang Lieb.

Die Lobby der Hochschulräte kämpft um ihre Macht

Das bertelsmannsche Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) – ein maßgeblicher Propagandist der „unternehmerischen Hochschule“ und hauptverantwortlich für die Zerstörung der sich selbstverwaltenden Hochschule – spürt, dass die Hochschulräte in die Kritik geraten sind. In Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen gibt es auf politischer Ebene Überlegungen, die Hochschul-„Freiheits“-Gesetze zu novellieren und die Aufsichtsräte über die „Hochschul-Unternehmen“, wenn nicht abzuschaffen, so doch zumindest ihre Rolle als „Fachaufsicht“ in Frage zu stellen. Auch juristisch gibt es inzwischen Gutachten, die zum Ergebnis gelangen, dass zumindest das NRW-Modell der Hochschulräte weder den Anforderungen der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit noch der in der Landesverfassung verankerten Selbstverwaltungsgarantie für die Hochschulen genügt.
Was liegt also näher, als dass das CHE eine Gegenoffensive startet und einige Vorsitzende von Hochschulräten ein „Positionspapier“ [PDF – 140 KB] schreiben lässt, mit dem die parlamentarische Debatte bestimmt werden soll. Bertelsmann lässt also – bildlich gesprochen – die Frösche fragen, ob der Sumpf trocken gelegt werden soll. Von Wolfgang Lieb

Die Folgen der Exzellenzinitiative – Funktionale oder vertikale Differenzierung

Im Juni nächsten Jahres werden die letzten Entscheidungen im Rahmen der Exzellenzinitiative verkündet. Der 2005 gestartete Wettbewerb läuft 2017 endgültig aus. Die beiden für die Durchführung der Exzellenzinitiative verantwortlichen Organisationen, die DFG und der Wissenschaftsrat, haben ebenso wie die beteiligten Politiker für die ersten Jahre eine eindeutig positive Bilanz gezogen. Die Initiative sei ein großer Erfolg, so die einhellige Meinung der Verantwortlichen.
Die Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Exzellenzinitiative der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die Anfang 2010 eine erste umfassendere wissenschaftliche Untersuchung der bisherigen Resultate und Folgen der Initiative vorlegte, kommt zwar ebenfalls zu einer positiven Gesamtbewertung und begrüßt auch ausdrücklich die Entscheidung, die Exzellenzinitiative fortzuführen, weist aber im Unterschied zu DFG und Wissenschaftsrat auch auf eine ganze Reihen von Problemen hin. Von Michael Hartmann.

Verstoßen die Hochschulräte im „Hochschulfreiheitsgesetz“ NRW gegen die Wissenschaftsfreiheit?

Am 16. Dezember 2011 findet im Düsseldorfer Landtag ein Sachverständigengespräch zur Novellierung des NRW „Hochschulfreiheitsgesetz“ statt. Dabei geht es vor allem um die Stellung der Hochschulräte an den Hochschulen. Ich bin zu diesem Gespräch geladen und wurde um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese möchte ich auch den Leserinnen Lesern der NachDenkSeiten anbieten. Interessierte bitte ich um Kritik, Ergänzungen, Hinweise und zusätzlichen Rat. Wolfgang Lieb

WZB-Studie: Studiengebühren sollen keinen negativen Effekt auf die Studierneigung haben – oder: wie die gewählte Untersuchungsmethodik zum erwünschten Ergebnis führt

Wieder einmal wurde eine Studie angefertigt, die belegen soll, dass Studiengebühren „keinen signifikant negativen Effekt auf die Studierneigung“ weder insgesamt noch bei Studienberechtigten aus „schichtniedrigen“ Familien oder bei Frauen haben. Diesmal ist das an und für sich seriös geltende „Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung“ (WZB) dieser Frage nachgegangen [PDF – 240 KB].
Statt in den sozialwissenschaftlichen Instrumentenkasten zu greifen, hätten die Autoren aber besser ein paar Gespräche mit Studienberechtigten geführt, deren Eltern nicht in der Lage sind, einen monatlichen Wechsel für das Studium ihrer Kinder auszustellen. Diese ganz einfache Methode hätte zu realistischeren Ergebnissen geführt. Von Wolfgang Lieb

Über die Strategie zur Steuerung der zerstörenden Bildungs“reform“

In der FAZ vom 29. September erschien ein interessanter Beitrag von Jochen Krautz („Die sanfte Steuerung der Bildung [PDF – 35 KB]“). Der Autor beschreibt, wie das deutsche Bildungswesen mit Hilfe einer für dieses Thema demokratisch nicht legitimierten OECD (=PISA) und bei strategischer Anleitung durch den Bertelsmann-Ableger CHE ausgehöhlt worden ist. Lesenswert. Albrecht Müller.

Bis zu 100.000 € für einen Dr. – und der Löwenanteil landet bei den Doktorvätern und -müttern

Angestoßen durch den Beitrag vom 11. Mai „Teil der Welt des angeblichen Großbürgertums und Adels: Betrug. Gedeckt von bisher nicht behelligten Professoren.“ machte eine Nutzerin der NachDenkSeiten auf die Sendung des Hessischen Rundfunks Der Tag vom 21.2. mit dem Titel “Geliehener Geist – wenn der Autor ein anderer ist” aufmerksam. In einem Interview hatte Manuel Theisen, Professor an der Uni München, der sich seit langem mit erschlichenen akademischen  Titeln (und offenbar auch anderen Korruptionsformen) befasst, berichtet, dass bei den rund 300 gekauften Doktortiteln pro Jahr sehr oft die Doktorväter und -Mütter finanziell mit im Boot sind. Albrecht Müller.