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Hochschulen und Wissenschaft

Zur Zukunft der Hochschulen – Anhörung zum Gesetzentwurf für ein „Hochschulzukunftsgesetz“ in NRW

Am 18. Juni 2014 findet im Düsseldorfer Landtag eine öffentliche Anhörung über den Gesetzentwurf der NRW Landesregierung für ein „Hochschulzukunftsgesetz“ statt. Gleichzeitig soll auch der Entwurf eines Wissenschaftsgesetzes NRW behandelt werden, der von der Fraktion der PIRATEN eingebracht wurde. Ich bin zu dieser Anhörung als Sachverständiger benannt worden.
Meine schriftliche Stellungnahme möchte ich auch unseren hochschulpolitisch interessierten Leserinnen und Lesern anbieten. Die Novellierung des von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung im Jahre 2006 durchgesetzten Hochschul-„Freiheits“-Gesetzes wird vor allem von den Hochschulleitungen, von Hochschulräten und von Unternehmerverbänden massiv bekämpft. Auch in anderen inzwischen rot-grün regierten Ländern wird diese Auseinandersetzung in NRW im Hinblick auf eigene Gesetzgebungspläne genau beobachtet. Der Ausgang der Kontroverse hat somit bundesweite Bedeutung.
Sollte Sie Hochschulpolitik nicht interessieren, so könnten Sie ja meine Stellungnahme an Ihnen bekannte Hochschulangehörige oder mit Hochschulpolitik Befassten weiterleiten.
Ich wäre an Kritik, Anregungen und zusätzlichem Rat interessiert. Wolfgang Lieb

Betr.: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung am 18. Juni 2018

Wolfgang Lieb: Stellungnahme zu den Beratungsgegenständen [PDF – 175 KB]

Staatsanwaltschaft Düsseldorf lehnt Aufnahme von Ermittlungen wegen der Veröffentlichung der Gehälter der NRW-Hochschulrektoren ab

Am 17. Februar 2014 veröffentlichten wir auf den NachDenkSeiten einen Beitrag von Karl-Heinz Heinemann mit einer Liste der zwischen Rektoren und Hochschulratsvorsitzenden ausgehandelten und bisher geheim gehaltenen Gehältern. Mit der Veröffentlichung der aus Steuermitteln finanzierten und der mit dem Hochschul-„Freiheits“-Gesetz“ seit 8 Jahren drastisch gesteigerten Gehälter von Hochschulrektoren, hatten die NachDenkSeiten in ein Wespennest gestochen. Die ertappten Präsident/inn/en redeten von „Skandal“ und „Rechtsbruch“ und es gab Anzeigen wegen „Geheimnisverrats“. Wie nun aus einem Schreiben der Wissenschaftsministerin Svenja Schulze an den Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses des NRW-Landtages hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf dem Ministerium mitgeteilt, dass sie die Aufnahme von Ermittlungen wegen einer möglicherweise verfolgbaren Straftat ablehnt. Von Wolfgang Lieb.

DLF-Abgesang auf Privat-Unis – Bertelsmann debattierte mit sich selbst

Der staatstragende Deutschlandfunk (DLF) bot am 25.04.2014 diversen Bertelsmann-Lobbyisten und Vertretern „unternehmerischer“ Hochschulen ein Forum zur Debatte von Bertelsmanns Lieblingsthema, nämlich der Bildungsprivatisierung. Es ging darum, das klägliche Scheitern der deutschen Privat-Unis zu erklären. Drei Dinge interessierten in dieser Sendung überhaupt nicht: 1.Bildung, 2.Wissenschaft und 3. die Belange der Studierenden. Es ging um Bildungsvermarktung, -finanzierung und sonstige Bildungs-Konzerninteressen sowie um die Selbstdarstellung der Diskutanten und Moderatoren. Von Daniela Lobmueh[*].

Wissenschaft – gläserne Leuchttürme oder Irrlichter?

Forscher handeln Wissen wie Bobl-Futures [1]. Sie glauben selbst meist nicht mehr dran und konzentrieren sich auf Boni für ausgefüllte DFG-Anträge. Angel-Investors kreisen um neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen, brauchen schnell positive Ergebnisse und etikettieren Wachstum als Nachhaltigkeit. Ein wesentlicher Teil öffentlicher Forschungsetats sollte deshalb kompensierend für solche Projekte genutzt werden, die frei von Sponsoren und auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit gerichtet sind. Statt wie bisher jene wissen­schaft­lichen Irrlichter zu nähren, die im schnellen Strom des Geldes treiben, sollten gläserne Leuchttürme dort Richtung weisen, wo unser Wissen im Dunkel der Geschäftsge­heim­nisse zu versinken droht. Von Wolfgang Wodarg [2]

5 Thesen zum Streit um das „Hochschulzukunftsgesetz“ in NRW

  • Ein Vergleich zwischen dem geltenden Recht und der Novelle zeigt: Beim Widerstand von Rektorinnen und Rektoren geht es vor allem um die Verteidigung deren Macht und deren Privilegien.
  • Der hochschulpolitische Streit geht um die Verteidigung des Paradigmas der „unternehmerischen“ bzw. der „entfesselten“ Hochschule gegen das Leitbild einer demokratischen und sozialen Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung.
  • Der Öffentlichkeit und sogar auch der Politik wird ein falsches Bild über die Stimmungslage an den Hochschulen vermittelt.
  • Die behaupteten Erfolge der „unternehmerischen“, wettbewerbsgesteuerten Hochschulen sind sehr zweifelhaft.
  • Der derzeit vorliegende Entwurf eines „Hochschulzukunftsgesetzes“ verbaut eher die Zukunft für eine wirkliche und notwendige Reform der Hochschulen. [*]

Von Wolfgang Lieb

NRW-Rektoren setzen auf bedingungslose Kapitulation der Landespolitik

Wenn nun die Landesregierung NRW gehofft hatte, durch einen Kotau vor den Hochschulleitungen den Hochschulfrieden wieder herstellen zu können, so muss sie sich spätestens durch das Interview der Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz und Rektorin der TU Dortmund, Ursula Gather mit der Welt am Sonntag vom 23. März 2014 vom Gegenteil belehren lassen. Die Rektorinnen und Rektoren setzen offenbar auf die bedingungslose Kapitulation der Landespolitik gegenüber den Hochschulen. Von Wolfgang Lieb.

Was nützt ein „Hochschulzukunftsgesetz“, das Reformen in der Zukunft verbaut?

Die NRW-Landesregierung hat am 20. Februar einen überarbeiteten Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes (HZG NRW) [PDF – 795 KB] vorgelegt. Im Neuentwurf sind zum allergrößten Teil nur redaktionelle, klarstellende oder symbolische Änderungen vorgenommen worden. An einigen Stellen sind verbindliche Regelungen zu Soll-Bestimmung abgeschwächt worden. Ein kleiner Reformschritt könnte der neu eingefügte „Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ sein. Bei den vor allem von Seiten der Rektoren, der Hochschulratsvorsitzenden und von Wirtschaftslobbyisten besonders bekämpften Regelungen sind jedoch im neuen Entwurf entweder Klarstellungen im Sinne der Kritiker vorgenommen worden oder die Regierung ist vor dem öffentlichen Aufstand zurückgewichen oder hat einige Reizparagrafen gleich ganz gestrichen.
Man muss sich fragen, ob ein so entkerntes „Hochschulzukunftsgesetz“, das die Zukunft für ein Leitbild zu einer demokratischeren Hochschule in öffentlicher Verantwortung eher verbaut, überhaupt noch Sinn macht. Von Wolfgang Lieb.

Die Illusion vom Bildungsaufstieg

Von Jens Wernicke

Dass das deutsche Bildungssystem hochgradig sozial selektiv ist, ist inzwischen ein Allgemeinplatz. Dass die meisten aktuellen Reformbemühungen jedoch faktisch auf eine umfassende „Modernisierung von Auslesemechanismen“ hinauslaufen, wie Torsten Bultmann und Oliver Schwedes dies bereits vor einigen Jahren in ihrem Aufsatz „Die Zukunft des Bildungssystems: Lernen auf Abruf – eigenverantwortlich und lebenslänglich!“ konstatierten, gerät bei weitergehender Analyse aktueller Bildungsreformen zu schnell aus dem Blick.

Ministerin Schulze knickt ein und verteidigt Rektorenbezüge

„Wer die besten Köpfe will, muss entsprechende Gehälter zahlen“ [PDF – 61.3 KB], dieser Satz der NRW-Wissenschaftsministerin hätte gepasst, wenn es um die Anwerbung von WissenschaftlerInnen oder vor allem um die Bezahlung des wissenschaftlichen Nachwuchses ginge, aber nicht in erster Linie, wenn es um die Gehälter der Hochschulmanager geht. Auch im NRW-Innovationsministerium scheint sich das Bild festgesetzt zu haben, dass Professorinnen und Professoren leitende Angestellte einer Maschinenfabrik oder eines Medienkonzerns sind, die der Weisung ihres Vorstands zu gehorchen hätten, der für den Gewinn der Firma verantwortlich ist. Von Wolfgang Lieb.

Geheime Rektoren-Gehälter als Politikum

Mit der Veröffentlichung der aus Steuermitteln finanzierten üppigen Gehälter von Hochschulrektoren, scheinen die NachDenkSeiten in ein Wespennest gestochen zu haben. Die ertappten Präsidenten reden von „Skandal“ und „Rechtsbruch“ und sie erwägen Anzeigen wegen „Geheimnisverrats“. Es wird eine „gezielte Indiskretion“ des Wissenschaftsministeriums unterstellt und darüber hinaus werden die eigenen Gehaltsangelegenheiten zum Politikum erhoben. Wieder einmal wird der Bote der Information beschimpft, um von der Botschaft selbst abzulenken. Die Rektoren sehen „Vertrauen“ zerstört, wo doch sie selbst durch ihre „Selbstbedienung“ Vertrauen gegenüber den Hochschulangehörigen und der Öffentlichkeit verloren haben. Ein beachtlicher Teil der Uni-Präsidenten ist offenbar Opfer der Ideologie der „unternehmerischen Hochschule“ geworden: Sie betrachten sich als Chefs der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihrer Hochschulen und wollen sich deren wissenschaftliche Leistungen auf ihrem Gehaltskonto gutschreiben lassen. Von Wolfgang Lieb.

Warum soll ein Uni-Präsident nicht 150.000 Euro Jahreseinkommen haben?

Diese Frage wurde mir seit der Veröffentlichung der Jahreseinkommen der NRW-Rektoren auf den NachDenkSeiten von vielen Journalisten gestellt. Warum soll ein/e Hochschulpräsident/in nicht so viel bekommen, wie der durchschnittliche Manager eines mittleren Unternehmens (also etwa zwischen 350.000 bis 600.000 Euro) oder wie ein nordrhein-westfälischer Sparkassendirektor (zwischen 190.000 – 750.000 Euro im Jahr) oder der WDR-Intendant (340.000 Euro p.a.)? Von Wolfgang Lieb

Hochschulfreiheit und W-Besoldung – Eine Umfrage des Hochschullehrerbundes NRW unter Fachhochschulprofessorinn/en

Die Absicht des Gesetzgebers, durch Einführung der W-Besoldung die Vergütung für Professorinnen und Professoren leistungsgerechter zu gestalten, wurde nach Ansicht von 72 % der Befragten nicht erreicht. 76 % fühlen sich nicht motiviert mehr Leistung als zuvor zu erbringen. Für 86 % entspricht das W-Vergütungssystem nicht den Anforderungen der Professur. Berufungen werden schwieriger und die Qualität der Bewerber/innen ist schlechter geworden.
Mit Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes in NRW wurde für knapp drei Viertel der Befragten die Selbstverwaltung der Hochschule durch den akademischen Senat entwertet.
Als Ursache wird von den meisten die Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse auf die Leitungsorgane (69 %) gesehen. Das mit großen politischen Visionen eingeführte Gesetz hinterlässt bereits nach einigen Jahren erhebliche Kollateralschäden. So beklagen in der Umfrage rund 40 % der Befragten, ihr Engagement in der Hochschule sei dadurch gebremst worden und 43 % der Professorinnen und Professoren fühlen sich sogar in ihrer wissenschaftlichen Freiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG beeinträchtigt. Ergebnisbericht von Leo Hellemacher.

Für eine demokratische und soziale Hochschule, für eine freie Forschung und Lehre in Verantwortung vor der Gesellschaft

Die Kritik von Seiten der Rektoren, von Hochschulratsvorsitzenden und von einzelnen Wirtschaftsvertretern, aber auch von konservativen Ordinarien am Referentenentwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes für NRW hat teilweise geradezu hysterische Züge angenommen. Schaut man auf die rasch organisierten Reaktionen, so kann man den Eindruck gewinnen, als seien hier Freiheitskämpfer gegen eine Politik angetreten, die einen „bürokratischen“ Kontroll- und Überwachungsstaat über die Hochschulen errichten will.
Angesichts der Vermachtung der veröffentlichten Meinung im Sinne der konservativen Wortführer kommen Kritiker der „unternehmerischen“ Hochschule kaum noch zu Wort.
Die Politik nimmt allerdings den Kampf mit den Propagandisten der inzwischen funktionell privatisierten Hochschulen nicht wirklich auf. Man hat politisch offenbar nicht mehr den Mut, klar zu bekennen, dass das Leitbild der „unternehmerischen Hochschule“ noch nie zu wissenschaftlichen Hochschulen gepasst hat und dass es darum gehen müsste, für eine demokratische und soziale Hochschule, für eine freie Forschung und Lehre in Verantwortung vor der Gesellschaft einzutreten. Von Wolfgang Lieb.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.