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Hochschulen und Wissenschaft

Eine neue Blüte: PPP-Stiftungsprofessur.

Wir hatten schon mehrmals berichtet: überall wird privatisiert und meist kräftig daran verdient. Jetzt macht uns einer unserer Leser darauf aufmerksam, dass in Bremerhaven einer der Profiteure großzügig einen PPP-Lehrstuhl stiftet. Seine Mail folgt. Unser Rat: Gehen Sie auch in Ihrer Region PPP/ÖPP-Projekten nach und auf den Grund. Unten folgt noch ein Hinweis auf PPP bei einem A 8-Tunnel. Und noch mal der Hinweis, sich das Vergnügen eines Besuches bei der Website von Rudolf Scharpings PPP-Beratungsgesellschaft RSBK zu gönnen. Albrecht Müller.

Rechtsgutachten: Der Akkreditierung von Studiengängen fehlt Rechtsgrundlage

Da nach der gegenwärtig vorherrschenden Meinung der Staat sich aus den Hochschulen möglichst komplett heraushalten soll, wurden auch Rahmenprüfungsordnungen und sonstige rechtlichen Vorgaben zur Qualitätskontrolle von Studiengängen abgeschafft. Akkreditierung hieß das neue Zauberwort zur Kontrolle der Qualität der Studiengänge. Diese Akkreditierung sollte selbstverständlich von privaten Akkreditierungsagenturen verliehen werden, die ihrerseits allenfalls noch von einer öffentlich eingerichteten Stiftung anerkannt werden sollten.
Ein in der Juristenzeitung veröffentlichtes Rechtsgutachten von Prof. Joachim Lege kommt nun zu dem Ergebnis, dass das Akkreditierungswesen „in tiefer rechtlichen Finsternis“ liege. Es sei „Kontrolle ohne Verantwortung“ und sowohl das Verfahren selbst, als auch die Pflicht zur Akkreditierung seien formal- sowie verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. War also der bisherige teure Aufwand der Hochschulen ohne rechtliche Relevanz? Wolfgang Lieb.

Verfassungsfeindliche Umtriebe auf deutschen Volkswirtschaftslehrstühlen

Anhänger des Marktradikalismus bekämpfen die in Artikel 38 Grundgesetz verankerte allgemeine, unmittelbare, freie und vor allem die gleiche Wahl: Die „Leistungselite“ müsse vor der Mehrheit geschützt werden.
In einem „ordnungspolitischen Blog ´Wirtschaftliche Freiheit`“ stellt der Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim, Roland Vaubel, das schon 1787 in der amerikanischen und mit der Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts seit 1918 in den deutschen Verfassungen verankerte gleiche Wahlrecht zugunsten eines Schutzes der „Leistungselite“ in Frage. Noch mehr Schutz als eine Änderung des Wahlrechts im Grundgesetz biete allerdings der „Standortwettbewerb“ zwischen den Staaten. Deshalb liege in der Globalisierung eine große Chance: sie zwinge die Politiker jenseits aller Wahlergebnisse um die Gunst der „Leistungseliten“ zu konkurrieren.

Besorgniserregende Statistische Daten zum Studium

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen antwortete die Bundesregierung [PDF – 80 KB] dass die die Zahl der Studienanfänger in 2006 im Vergleich zu 2005 um 3,5 Prozent gesunken. Übergangsquote von Hochschulzugangsberechtigten auf die Hochschulen betrug 2004 81,8 Prozent und 2005 nur noch 71,2 Prozent. Derzeit sind nur 33 Prozent der neu eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert (d.h. von einer Qualitätssicherungsagentur anerkannt). Fast zwei Drittel der neuen BA/MA-Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. Im Jahr 2005 gab bei insgesamt 356 076 Studienanfängern 85 412 (24 Prozent) Anfänger in Bachelorstudiengängen (1. Hochschulsemester). Der Anteil der männlichen Studierenden in den Masterstudiengängen ist im Vergleich zu ihrem Anteil in den Bachelorstudiengängen höher (von 53,6 auf 60 Prozent), während er bei den weiblichen Studierenden geringer ist (von 46,6 auf 40 Prozent).
Fazit: Im Gegensatz zu dem Ziel den Anteil der Studierenden pro Altersjahrgang zu erhöhen, sinkt die Zahl der Studienanfänger und die Übergangsquote der Hochschulzugangsberechtigten. Statt einer Öffnung der Hochschulen nehmen die Zulassungsbeschränkungen zu. Mehr männliche Studierende in höherqualifizierenden Studiengänge. Wolfgang Lieb.

Michael Hartmann: Die Exzellenzinitiative – ein Paradigmenwechsel in der deutschen Hochschulpolitik

Als im Januar 2004 die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder erstmals über ein Programm zur Schaffung von Eliteuniversitäten in Deutschland sprach, löste sie einen enormen Medienwirbel aus. Die Tatsache, dass ausgerechnet die Sozialdemokratie – auf dem Bildungssektor traditionell für das Prinzip der Chancengleichheit zuständig – den Begriff der Elite enttabuisierte, sorgte für größte Verwunderung. Die Reaktionen führten schnell zur offiziellen Umbenennung der geplanten Initiative. Sie hieß fortan „Exzellenzinitiative.“ Damit sollte signalisiert werden, dass es keinesfalls um die Privilegierung einzelner Universitäten, sondern um einen allgemeinen Leistungswettbewerb gehen solle. Alle Hochschulen hätten im Grundsatz die gleichen Chancen; jede Universität, die in der ersten Runde des Wettbewerbs verliere, könne in der zweiten zu den Gewinnern zählen, so die öffentlich immer wieder zu hörenden Äußerungen von den Befürwortern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Der Eliteforscher Michael Hartmann hat uns diesen Beitrag, der in der Zeitschrift für Sozialwissenschaft „Leviathan“ abgedruckt ist, zur Verfügung gestellt.

Die „AutoUni“, eine selbst ernannte private Elite-Hochschule macht dicht

„Die Wirtschaft will nun ihre ­Elite selbst ausbilden“, denn für „High-Potentials“ zeigten die staatlichen Hochschulen eine „deutlich sichtbare Schwachstelle“ so protzte der Gründungspräsident Walter Zimmerli der von VW inklusive einem Protzbau mit insgesamt 90 Millionen Euro gesponserten AutoUni.
Sie ernannte sich zu einer „global agierenden, international anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung…, die durch Forschung und Lehre anwendungsbezogenes Wissen auf höchstem Niveau“ vermittle.
Vier Jahre nach der Präsentation des hochgestochenen Konzepts im Herbst 2002 hat die AutoUni allerdings bis heute noch keinen Hochschulabschluss vergeben und kein nennenswertes Forschungsergebnis veröffentlicht, schreibt das manager-magazin.
Nach dem Hochmut, jetzt also der Fall: Die private Elite-Uni wird von VW weitgehend abgewickelt . Vielleicht brauchen die Unternehmen aber auch nur deshalb keine eigenen Unis mehr, weil die staatlichen Hochschulen ja inzwischen wie Unternehmen geführt werden sollen. Wolfgang Lieb.

Innovationsminister Pinkwart aus NRW macht den Bock zum Gärtner: Das Bertelsmann Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) soll die Umsetzung des „Hochschulfreiheitsgesetzes“ begleiten.

Das nordrhein-westfälische „Hochschulfreiheitsgesetz“ wurde nicht nur am Schreibtisch des CHE formuliert, nach seiner Verabschiedung soll es nun auch noch bei seiner Umsetzung von den gleichen „unabhängigen Experten“ begleitet werden, um damit eine „möglichst hohe Qualität bei der Umsetzung zu sichern“.
Nachdem sich also schon der Staat dem Einfluss dieser privaten Lobbyorganisation preisgegeben hat, sollen sich nun auch noch die Hochschulen selbst dem Regime des CHE unterordnen. Wolfgang Lieb.

Und wieder endet eine Woche mit erstaunlichen Vorgängen

  1. Edmund Stoiber (CSU) beklagt die Reformblockade durch die SPD.
  2. Die Bundesregierung und einige Landesregierungen fordern den Einstieg des Bundes bei der Airbus-Mutter EADS.
  3. Über 100 Millionen für Spitzenuniversitäten aus der so genannten Exzellenzinitiative sollen in den Süden fließen, nach München und nach Karlsruhe.

Studiengebühren: Feldversuch in England

Jugendliche aus armen Familien trauen sich kaum noch zu studieren. Die Angst vor einem Schuldenberg ist zu groß, zumal die Studiengebühren steigen und steigen. So überschreibt der SPIEGEL einen Beitrag über die Wirkung der vor 10 Jahren eingeführten Studiengebühren in England. Laut Statistik hätten Jugendliche mit bildungsfernem sozialem Hintergrund in Großbritannien die schlechtesten Karten. Viele müssen während des Studiums arbeite oder ihr Studium unterbrechen, um zu arbeiten, damit der Schuldenberg nicht zu hoch wird. Die Gebühren sind von umgerechnet 1.700 auf 3.000 Euro gestiegen und sollen ab Herbst auf 4.500 Euro weiter steigen.
Lediglich in Schottland ist die Zahl der Bewerber gestiegen. Schottische Studenten sind – bislang jedenfalls – von den Studiengebühren befreit.

Einführung von Studiengebühren in Hessen: Wettbewerb als Steuerungsinstrument entzieht der bildungspolitischen Gestaltung den Boden

In Hessen sollen nach dem Willen der Landesregierung ab dem Wintersemester 2007/2008 wie in verschiedenen anderen Ländern „Studienbeiträge“ eingeführt werden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst hat beschlossen, mich schriftlich anzuhören.
Meine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Einführung von Studienbeiträgen [PDF – 126 KB] möchte ich auch unseren an diesem Thema interessierten Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten zur Kenntnis geben.

Wie in einer anderen Welt: Schweden kennt keine Studiengebühren und gewährt üppige Studienbeihilfen – nun demonstrieren die Hochschüler für noch mehr Geld

Zwei Milliarden Euro gibt das kleine Schweden pro Jahr für seine 478.000 Studierenden an Studienhilfen und Darlehen aus. Das Geld ist für den Lebensunterhalt bestimmt und beläuft sich pro Studierendem auf 750 Euro pro Monat. Die Möglichkeiten für Nebenverdienste sind begrenzt und außerdem müssen die Studierende Leistungsnachweise erbringen.
60 % der Zuschüsse werden als Darlehen vergeben, für die der Staat bürgt und deswegen mit nur 2,3% verzinst werden.
In der schwedischen Öffentlichkeit gibt es dennoch kaum Entrüstung darüber, dass die im internationalen Vergleich überaus üppig bezahlten Studenten jetzt noch mehr fordern. In Schweden wird die Beihilfe gemeinhin weniger als Stütze, sondern eher als lohnende Investition betrachtet. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung vom 14.8.06.

Der Zugriff privater Interessen auf Universitäten – Bitte um einschlägige Beispiele für eine Dokumentation.

Seit einiger Zeit schon sammle ich Beispiele für den Zugriff privater Interessen auf Universitäten. Im Zuge der Recherchen zur „Krake Bertelsmann“ machte einer unserer Leser darauf aufmerksam, dass es angegliedert an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster das “Centrum für Krankenhausmanagement e.V.” gibt. Ein deutsches Zentrum mit “C” machte ihn misstrauisch – und richtig: Es handelt sich um eine Kreation der Familie Mohn.
Das ist eines von vielen Beispielen der Vermischung von privaten Interessen mit der öffentlichen Einrichtung „Universität“. In der Öffentlichkeit wird häufig der Eindruck vermittelt, diese Kooperationen dienten vor allem der Akquisition von Drittmitteln. Tatsächlich dienen sie aber vor allem den privaten Interessen, die sich durch die Verbindung mit Universitäten ein Image von Neutralität und Unabhängigkeit geben. Ich nenne unten zwei weitere Beispiele.
Wenn Sie ähnliche Beispiele kennen, dann schicken Sie uns bitte die notwendigen Informationen. Sie sollten verlässlich und kurz sein und ungefähr im Schema wie unten aufgebaut sein. Wir werden die Informationen dann zu gegebener Zeit dokumentieren und hoffen auch damit ein Stück Aufklärung zu leisten.

Einblicke in die Wirklichkeit der Schul- und Hochschulreformen.

Über Sinn und Unsinn der Bertelsmannschen „Selbst-Evaluation“ an den Schulen, über den „Bachelor“ als Flaschenhals für den „Master“ und der Gefahr der Dequalifizierung und Nivellierung akademischer Ausbildung, über eine Spaltung in Elite und Fußvolk in der Ausbildung schreibt uns unserer Leser Helwig Börger einen kritischen Kommentar. Er ist Mitglied des Berufsverbandes der Studienberater/innen des Landes Baden-Württemberg.