kino.to – Kriminalisierung und Kriminalität im Internet
Zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen zählt auch die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben eines Gemeinwesens. Wer jedoch bei dem Begriff „Kultur“ nun an Goethe oder Beethoven, den Theater- oder Konzertbesuch denkt, verkennt womöglich die kulturellen Realitäten in unserer Gesellschaft. Vor allem für jüngere Menschen zählen neben Popmusik und Computerspielen auch aktuelle Kinofilme zur kulturellen Teilhabe. Die Schließung des Internetportals kino.to, das diese Teilhabe ermöglicht und dabei gegen geltende Gesetze verstoßen hat, wirft jedoch einmal mehr die grundsätzliche Frage auf, wie unsere Gesellschaft eine kulturelle Teilhabe ermöglichen will, ohne ganze Bevölkerungsschichten zu kriminalisieren. Von Jens Berger