Furcht vor der Zivilklausel? Die Freiheit der Wissenschaft und die Verantwortung der Hochschulen für den Frieden
„Mit den Waffen des Geistes – Gegen der Geist der Waffen“, das ist der Leitsatz der Zivilklausel-Bewegung an vielen deutschen Hochschulen. Die FAZ vom 2. August bietet Professor Joachim Krause, Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel, mit einem Beitrag unter dem Titel „Verklausulierter Frieden“ eine Plattform für eine harsche Kritik daran, dass inzwischen an 14 deutschen Hochschulen sog. „Zivilklauseln“ in die Grundordnungen aufgenommen worden sind. Danach sollen Forschung, Lehre und Studium auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet sein. Krause schreibt: „Einige Klauseln verstoßen gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre, denn sie machen es Wissenschaftlern unmöglich, mit der Bundeswehr oder der Industrie im Bereich der Forschung zu kooperieren. Wenn keiner klagt (oder sich keiner zu klagen traut), bleiben solche Klauseln aber bestehen.“ Es werde Zeit, dass die Hochschulleitungen Rückgrat zeigen und er fordert Bund und Länder auf, die bestehenden Zivilklauseln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Zum Sachstand von Zivilklauseln an Hochschulen, zu den Erwägungen zur Freiheit der Wissenschaften und über den Zusammenhang von Zivilklauseln und Zivilcourage schreibt Dietrich Schulze.