Hartz-IV-Urteil: Angriffe auf das Existenzminimum sind in Ordnung
Das Verfassungsgericht hat in seinem aktuellen Urteil zu Hartz-IV Kürzungen bis zu 30 Prozent für rechtens erklärt – das ist kein Grund zum Jubeln. Durch mangelnde Eindeutigkeit hat das Gericht es zudem versäumt, Rechtsfrieden zu stiften: Für die einen ist das Urteil ein „Quantensprung“, für die anderen eine Einladung zum Faulenzen. Während sich viele große Medien erwartungsgemäß positionieren, erstaunt der teils erklingende Beifall von „linker“ Seite. Von Tobias Riegel.
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