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Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik

Beschäftigungs-„Boom“ vor allem bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen und bei der Leiharbeit

In der deutschen Arbeitsmarktpolitik zählt ausschließlich quantitatives „Job-Wachstum“, qualitatives Beschäftigungswachstum spielt keine Rolle. Es gilt das Leitbild der Hartz-Reformen: Jede Arbeit ist zumutbar, egal zu welchem Preis. Der „Boom“ auf dem Arbeitsmarkt ist zu drei Vierteln als atypische Beschäftigung angekommen. Dieser Zuwachs an atypischer Beschäftigung ist wiederum zu mehr als der Hälfte (57 %) auf die Zunahme der Leiharbeit zurückzuführen. Die Zahl der Männer in Normalbeschäftigung ging sogar um 44.000 zurück. Das belegen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Von Wolfgang Lieb

Arbeitssuche als Facharbeiter

Der bei Bayer in Ausbildung zum Chemikanten befindliche R. freute sich Mitte 2010, nach 3 jähriger Lehrzeit, darauf, endlich bald Vollzeit zu arbeiten und Geld zu verdienen, was ihm mit rund 1900 € brutto Monatslohn immerhin ermöglichen würde, eine kleine Wohnung zu mieten und sein Leben außerhalb des Elternhauses in Selbstständigkeit zu beginnen. Er büffelte also, um seine Abschlussprüfung gut zu bestehen.
Wie bestürzt war er, als – 4 Wochen vor dieser Abschlussprüfung – ein formloses Schreiben der Bayer AG eintraf, welches ihm, ohne Gründe zu nennen, mitteilte, dass er nicht in eine Festanstellung übernommen würde und er sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden solle, damit ihm dort geholfen würde. Es beruhigte ihn natürlich nicht, dass alle seine Mitauszubildenden das gleiche Schreiben erhielten. Von unserem Leser R.K.

Wie kommt die Bundesagentur für Arbeit zu den gemeldeten Stellen?

Geht die BA zu den Arbeitgebern oder fragt sie telefonisch nach? Schaut die BA auf ihre Jobbörse und holt sich dort ihre Zahl der gemeldeten Stellen?
Mit ersteren hätte ich schon ein großes Problem. Aber bei der Variante 2 könnte ich sogar nachweisen, dass die BA naiv oder bewusst mit Zahlen jongliert, die nicht stimmen können.
Von einer Leserin die nicht genannt werden möchte.

Sachverständigenrat – 2070: Rente erst ab Ableben

Zu diesem Ergebnis würde man vermutlich kommen, wenn man die „Prognosen“ des jüngsten Gutachtens des sog. „Sachverständigenrats“ [PDF – 2.6 MB] fortschriebe. 2060 ist der SVR immerhin schon bei einem gesetzlichen Renteneintrittsalters von 69 Jahren angekommen.
Wenn man von vorneherein unterstellt, dass alle anderen Stellschrauben zur Bewältigung des demografischen Wandels festgezurrt sind, dann bleibt eben nur der Ausweg, dass eine älter werdende Bevölkerung eben länger arbeiten muss, egal ob sie das will oder kann. Um die vom SVR ausgemachte „Tragfähigkeitslücke“ für die Sozialen Sicherungssysteme endgültig zu schließen, folgt nach dieser fixen Idee in absehbarer Zeit unausweichlich der Vorschlag den Renteneintritt erst kurz vor dem Ableben festzusetzen. Von Wolfgang Lieb

Stellungnahme Anhörung zur Unternehmensmitbestimmung von Heinz-Bontrup

Heute gibt es eine Anhörung zum Thema im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Prof. Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontup hat uns seine schriftliche Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: „Unternehmensmitbestimmung lückenlos garantieren“ (Drucksache 17/1413) und zum Antrag der SPD Fraktion: „Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen stärken“ (Drucksache 17/2122) zur Verfügung gestellt. Albrecht Müller.

Die gewollte Reservearmee an Arbeitslosen – Oder: Wie einige Linke das Geschäft der Monetaristen und Rechten betreiben, indem sie die Verantwortung der Krise des Kapitalismus zuschieben.

Es gibt ein Zitat des ehemaligen britischen Notenbankers Sir Alan Budd, das Gold wert ist für die Argumentation jener, die den Anstieg der Arbeitslosigkeit in den siebziger, in den achtziger Jahren und auch heute für gewollt und damit für vermeidbar halten und – spiegelbildlich – den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit für möglich und für aussichtsreich halten, wenn man nur will und die richtigen Entscheidungen trifft. Sir Alan Budd beschreibt, dass unter Thatcher die Arbeitslosigkeit bewusst erzeugt worden ist, um die Arbeiterklasse zu schwächen und hohe Profite zu realisieren. Das gleiche Spiel begann bei uns schon in den siebziger Jahren und währt bis heute. Albrecht Müller.

Lolek und Bolek ante portas

Am 1. Mai endet die siebenjährige Übergangsfrist, mit der Deutschland und Österreich ihren Arbeitsmarkt vor potentiellen Migranten aus acht mittel- und osteuropäischen Ländern abgeschottet haben. Ab nächsten Monat können Staatsbürger der Slowakei, Polens, Tschechiens, Ungarns, Sloweniens, Estlands, Lettlands und Litauens ihre Arbeitskraft ohne bürokratische Einschränkungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt anbieten. Während die Arbeitgeberverbände sich über den erhofften Zuzug von Fachkräften freuen, befürchten die Gewerkschaften eine Ausweitung des systematischen Lohndumpings zu Lasten der Arbeitnehmer. Schon bald wird sich zeigen, ob es sich Deutschland leisten kann, weiterhin auf einen flächendeckenden Mindestlohn zu verzichten. Jens Berger

Nationale Bologna-Konferenz

Am 6. Mai findet die zweite Nationale Bologna-Konferenz in Berlin statt. Die erste Konferenz („Schavan-Show“) war eine Folge der Bildungsproteste des Jahres 2009 und sollte einen Dialog zwischen Studierenden, Beschäftigten, Hochschulen und Politik eröffnen. Die zweite Konferenz findet in einem deutlich kleineren Rahmen statt und bereits heute lässt sich das Ziel dieser Veranstaltung erahnen: Der Bachelor soll als Erfolgsmodell dargestellt werden. Auf der Tagesordnung stehen daher: Der Übergang vom Bachelor in den Master, die Berufschancen von Bachelorabsolventen auf dem Arbeitsmarkt und Mobilität. Klemens Himpele beleuchtet die Themen im Vorfeld der Konferenz.

Das skandinavische Vorbild – Zur Rolle des Staates als Arbeitgeber

Cornelia Heintze vergleicht im folgenden Beitrag die deutsche Beschäftigungsentwicklung mit dem Entwicklungspfad in den skandinavischen Ländern. Dort kann man im OECD- und im EU-Vergleich die höchsten Beschäftigungsziffern beobachten, wobei der Anteil prekärer Beschäftigung relativ niedrig gehalten wird und sich gleichzeitig die Einkommen vergleichsweise günstig entwickeln.

Richard Sennett, Der Finanzkapitalismus zerstörte auch die Karriereträume

Inhalte eines im Economie-Dossier der Pariser Tageszeitung Le Monde vom 3.11.2010 erschienenen Interviews mit dem Soziologen Richard Sennett, Professor an der London School of Economics und an der New York University.
Interviewfragesteller: Le Monde-Korrespondent Sylvain Cypel.
Originaltitel: „Le capitalisme financier a exterminé l’idée même de carrière“. Übertragen von Gerhard Kilper

Wenn sich Anbieter und Nachfrager suchen: Nobelpreis an ein Arbeitsmarktforscher-Trio

In diesem Jahr ist das Komitee zur Vergabe des durch die Schwedische Reichsbank 1968 gestifteten Preises für Ökonomik im Gedächtnis an Alfred Nobel seiner Linie in den letzten Jahren treu geblieben: Geehrt und damit gefördert wird die Grundlagenforschung zur Funktionsweise von Märkten unter allerdings realistischen Verhaltensannahmen und bei Berücksichtigung institutioneller Beziehungen. Die reine Marktlehre, die modellhaft auf die Preisbildung aus dem Zusammenspiel der von einander unabhängigen Nachfrage gegenüber dem Angebot setzt, ist nicht in der Lage, die Prozesse auf den heutigen Märkten zu erklären. Sind noch vor Jahren die Forschungsarbeiten zu ungleich verteilten Informationen (J.A. Stieglitz / George A. Ackerlof, geehrte 2001) belohnt worden, so geht es in diesem Jahr um Forscher mit dem Schwerpunkt: Akteure auf den Märkten befinden sich auf Suche nach der angemessenen Entscheidung und bringen dafür Kosten und Zeit auf. Wegen dieser Kritik der reinen Marktlehre lassen sich diese Theorien auch nicht als neoliberal abtun. Allerdings steht bei der Suche nach der Arbeitslosigkeit das Verhalten der Arbeitslosen bei der Suche nach einem Job im Vordergrund. Fehlverhalten der Arbeitgeber beispielsweise wegen zu geringer Ausbildungsangebote wird zu wenig thematisiert. Ausgeblendet wird vor allem der Einfluss der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, die eine aktive Finanzpolitik und expansive Lohnpolitik fordert. Dafür hatte Paul Krugman den Nobelpreis 2009 erhalten. Von Rudolf Hickel

„Deutscher Alterssurvey“- Die Rente mit 67 ist eine Kopfgeburt

„Deutsche gehen später in Rente“ titelt die Süddeutsche Zeitung und übernimmt damit kritiklos die Sprachregelung von Bundessozialministerin von der Leyen. Die SZ stützt sich dabei auf den gestern veröffentlichten „Alterssurvey [PDF – 49 KB]“. Die Befürworter der Rente mit 67, die behaupten, dass Ältere wachsende Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten, können aus dem Alterssurvey jedoch keinen Honig saugen. Selbst bei einer angestiegenen „Erwerbsbeteiligung“ der 60 bis 64-Jährigen von derzeit 33 Prozent (von der Leyen sprach sogar von 40 Prozent), bliebe aus heutiger Sicht die Rente mit 67 für den allergrößten Teil der Arbeitnehmer eine faktische Rentenkürzung. Wolfgang Lieb

Tarifeinheit und Tarifautonomie

Für die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt es eine weitere Hängepartie: Den gemeinsamen Vorstoß von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil zur Aufhebung der Tarifeinheit am 23. Juni 2010 erheblichen Wirbel verursacht. Danach wurde mit dem bisher geltenden Grundsatz gebrochen: Ein Betrieb- eine Gewerkschaft. Damit ist das bisherige Prinzip nicht mehr gültig, dass in einem Betrieb für vergleichbare Arbeitsverhältnisse nur einheitliche Tarifverträge angewendet werden.
Politik und Gesetzgeber ist anzuraten, den konkurrierenden Spartengewerkschaften nicht die Luft abzudrehen. Ohne die Möglichkeit zu Tarifverträgen mit den erforderlichen Arbeitskampfmaßnahmen wären die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie als Eckpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie nicht durchzusetzen. Von Ursula Engelen-Kefer

Dienstleistungs- und Entsenderichtlinie: Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion [PDF – 77,3 KB] räumt die Bundesregierung ein, dass eine seriöse eindeutige Zuordnung bzw. Quantifizierbarkeit der Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie nicht möglich sei. Einen Dumpingwettbewerb von Dienstleistern aus anderen EU-Ländern, die – weil sie nicht dauerhaft niedergelassen sind – ihre Arbeitnehmer lediglich zu Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Heimatlandes beschäftigen, sieht die Regierung nicht, da über die über das Arbeitnehmerentsendegesetz geltenden Branchenmindestlöhne auch von den ausländischen Dienstleistungserbringern einzuhalten seien.
Das ist leider wieder einmal nur die halbe Wahrheit, denn in der Mehrheit der Niedriglohnbranchen gibt es aber entweder keine nationalen Tarifverträge oder die Arbeitgeber zeigen bislang keine Bereitschaft, einen Mindestlohn auszuhandeln, oder die Tarifbindung liegt unter 50 Prozent.
Darüber hinaus sind gewerkschaftliche Gegenmaßnahmen gegen ein solches Lohndumping nach EU-Vertragsrecht erheblich eingeschränkt. Wolfgang Lieb