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Hartz-Gesetze/Bürgergeld

Von der Leyen spielt die Bildungskarte aus – oder die Kapitulationserklärung der Bildungspolitik

Lassen wir uns nichts vormachen, hinter dem mit viel öffentlichem Wirbel angekündigten „Bildungspaket für Kinder und Jugendliche“ stehen folgende Prämissen:

  • das (Vor-)Urteil, dass die Hartz IV beziehende Eltern das Sozialgeld, das sie für ihre Kinder bekommen, (um es mit den beschönigenden Worten der Sozialministerin zu sagen) nicht „zielgenau“ für „mehr Bildung“, für „mehr soziale Integration“, für „mehr positive Persönlichkeitsentwicklung“ und für „mehr Lebenschancen“ ihrer Schul- und Kitakinder einsetzen,
  • dass die Regelsätze zur Sicherung des Existenzminimums minderjähriger Kinder nicht entsprechend des kinder- und alterspezifischen Bedarfs deutlich erhöht werden sollen,
  • dass gleichzeitig das „Lohnabstandsgebot“ gegenüber niedrig verdienenden Vollzeiterwerbstätigen eingehalten wird,
  • und schließlich, dass die staatlichen Investitionen in auch Benachteiligte fördernde Kitas und Schulen und damit die Steuern nicht erhöht werden müssen.

Aus diesen politisch selbst aufgestellten „Fallen“ will nun die Sozialministerin organisatorisch mit dem „Bildungspaket“ und technisch mit der „Bildungskarte“ entkommen. Eine Kapitulationserklärung der Bildungspolitik und ein schleichender Leitbildwechsel vom Sozial- in den Almosenstaat. Wolfgang Lieb

Die Bild-Zeitung hetzt Arbeitnehmer und Rentner gegen Hartz-IV-Empfänger auf

Was die Bild-Zeitung mit ihrer Kampagne gegen eine Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betreibt, hat kein anderes Ziel als Bevölkerungsgruppen gegen Bedürftige aufzuhetzen und mit dieser Hetze öffentlichen Druck auf die Senkung solcher Fürsorgeleistungen aufzubauen, auf die gerade diejenigen angewiesen sind, die aufgehetzt wurden. Mit dieser Kampagne wird gleichzeitig einer weiteren Senkung der Löhne und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors Vorschub geleistet.
Es ist bekannt, dass die Bild-Zeitung überwiegend von Menschen mit niedrigem Einkommen gelesen wird. Deshalb ist es geradezu zynisch, dass gerade diese Menschen den Kakao auch noch trinken sollen, durch den sie gezogen werden. Wolfgang Lieb

Ergänzungen zu „Spiegel Online wird immer unerträglicher“

Zunächst ist zur Ergänzung an Hinweis Nr. 2 von heute und den dortigen Kommentar von GG zu erinnern. Interessant ist auch, wie Spiegel Online Frau von der Leyen hochpäppelt. Aus Erding erreichte uns dazu eine Mail mit dem Auszug aus einem anderen aktuellen SPON-Artikel. Die Elemente dieser Kampagne sind dort fett gesetzt. Beeindruckend. Auf die Beobachtung eines weiteren Lesers bei der Lektüre des gedruckten Spiegel gehen wir am Ende ein. Albrecht Müller

Die Maske ist gefallen

Es ist so gekommen, wie es vorher zu sehen war: Drastische Einsparungen bei den Ärmsten der Armen, vage Ankündigungen über Belastungen von Banken und der Wirtschaft, das ist das Ergebnis der Sparklausur von Schwarz-Gelb. Wer je das Märchen geglaubt haben sollte, Merkel vertrete sozialdemokratische Ansichten, der sieht sich nach dem gestern vorgestellten Sparpaket eines besseren belehrt. Hartz IV wird verschärft, das Fördern vollends abgeschafft, Altersarmut für Arbeitslose programmiert, die Streichung des Elterngelds für Hartz-IV-Empfänger kann man nur noch als als soziale Eugenik bezeichnen.
Mit der sog. Brennelementesteuer wird ein winziger Bruchteil der Gewinne für die Laufzeitverlängerung der abgeschriebenen Atomkraftwerke abgeschöpft. Die Heranziehung der Banken wird auf die lange Bank einer internationalen Verständigung verschoben. Wolfgang Lieb

Neuorganisation der Job Center – Messlatte sind Betreuung aus einer Hand und Integration in den Arbeitsmarkt

Neuorganisation der Job Center – Messlatte sind Betreuung aus einer Hand und Integration in den Arbeitsmarkt
Die jahrelange Hängepartie bei der Reform der Job Center geht ihn eine neue Runde. Im nachfolgenden Beitrag warnt die ehemalige DGB-Vizechefin und frühere Vizepräsidentin der Bundesagentur für Arbeit, Ursula Engelen-Kefer, davor, die nach dem Kompromiss zwischen CDU und SPD weiterhin zulässigen sog. Optionskommunen sogar noch auszuweiten. Nach ihrer Auffassung wäre das der Weg zurück in die arbeitsmarktpolitische Kirchturmspolitik vor dem Arbeitsvermittlungsgesetz des Jahres 1927 – mit zersplitterten lokalen Arbeitsnachweisen. Im Zeitalter der Europäischen Integration sei dies geradezu ein Schildbürgerstreich. Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass das Interesse eines Teils der Länder und Kommunen an der alleinigen Verantwortung für die Betreuung von Hartz IV vor allem wahltaktischen Erwägungen entspringt. Das bringe zwar viel Geld für lokale Wirtschaft und Bildungs- wie Beschäftigungsträger, aber die betroffenen Menschen spielten dabei nur eine zweitrangige Rolle. Außerdem würde dies erheblich teurer für die Steuerzahler. Ursula Engelen-Kefer nennt ihren Beitrag selbst ein arbeitsmarktpolitisches “Realostück”.

Gunnar Heinsohn und die „Aufartung“ des deutschen Volkes

Historische Parallelen sind stets fragwürdig. Besonders problematisch werden sie, wenn die deutsche NS-Vergangenheit bemüht wird, um in denunziatorischer Absicht aktuelle Gescheh­nisse zu kommentieren. Denn ein Regime, das unter neuzeitlichen Bedingungen und in kühler Rationalität den industriell durchgeführten Massenmord praktizierte, entzieht sich jedem Ver­gleich. Wenn der Autor dieser Zeilen gleichwohl den Aufsatz von Gunnar Heinsohn „Sozial­hilfe auf fünf Jahre begrenzen“ in der FAZ vom 17.03.10 zum Anlass nimmt, auf Affini­täten zur NS-Ideologie in diesem Text hinzuweisen, so ist er sich dieser Problematik bewusst. Von Friedhelm Grützner

Das Existenz–Minimum der HabendHerrschenden – Hartz IV, das Bundesverfassungsgericht und die etablierte bundesdeutsche Politik

Der 1. Senat hat mit seinem Urteil vom 9.2.2010 nicht eine überfällige Debatte über gesellschaftliche Ungleichheit angestoßen und selbst eröffnet, allen Grund- und Menschenrechten und jeder Form der Demokratie abträglicher als alle anderen Gegebenheiten. Er hat die feinen und groben Unterschiede würdig abgesegnet. Nicht die Grund- und Menschenrechte als normae normantes, als täglich dirigierende politische Normen sind von ihm mit neuem Leben versehen worden. Nein: die normative Kraft des Faktischen. Das, wie es mit katastrophischen Unterschieden und schlimmen Effekten nach innen und außen ist, wie es ist, wird gelobt, dass es so ist. Von Wolf-Dieter Narr

Abweichende Meinung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz IV-Urteil

Es ist schon ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und gleichzeitig der Vorsitzende des das Hartz-IV-Urteil fällende Ersten Senats, nachträglich in einem Interview mit der konservativen Welt seinen eigenen Richterspruch interpretiert. Die Meinung die Hans-Jürgen Papier in der Welt vertritt, stellt eine sehr einseitige Auslegung dieses Urteils dar, man könnte geradezu von einem nachträglichen abweichenden Minderheitsvotum sprechen. Christian Girschner hat für uns die einschlägigen Passagen des Interviews analysiert.

Gehirnwäsche

Wir sind geradezu umzingelt von interessengeleiteten Think-Tanks, die reflexartig ihre Geschützrohre in Stellung bringen, wenn sie ihre sozialstaatsfeindlichen Positionen gefährdet sehen. Das umso mehr, wenn diese Gefahr vom höchsten Gericht ausgeht. Als Denkfabriken getarnte Propaganda-Agenturen versuchen sofort, mit allen Mitteln die Stimmung im Lande in ihrem Sinne zu beeinflussen und sie drehen selbst den Karlsruher Richtern ihren Spruch im Munde herum.
Wenn es nicht gelingt, diese massive Manipulation der Öffentlichen Meinung zu durchschauen und damit auch zu durchbrechen, dann bleibt die Mehrheit der Bevölkerung Freiwild dieser Propagandaapparatur, die mit viel Geld und publizistischer Macht ausgestattet ist.
Westerwelle ist dabei nur der Bauchredner und die spendengehätschelte Marionette derjenigen, die auch hinter den PR-Agenturen stehen. Wolfgang Lieb

Die Leser der „Zeit“ u.a. angesehener Medien werden genau so manipuliert wie die Leser der BILD-Zeitung.

Weil sich die wichtigsten Medien der besser Ausgebildeten zu einem beachtlichen Teil auch als Kampagnemedien verdingen, werden die Leserinnen und Leser dieser Medien ebenfalls Opfer von geplanten Manipulationen. Das gilt auch für die Leserschaft solcher Medien, die früher als informative und im guten Sinne kritische Medien galten – wie zum Beispiel die „Zeit“, der „Spiegel“, der „Stern“, die ARD und die „Süddeutsche Zeitung“. Ein eklatantes Beispiel kam gerade auf den Tisch: das Zusammenspiel von „Zeit“ und Bild-Zeitung im Fall Westerwelle. Albrecht Müller

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil: Der Kampf um die Umsetzung

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen nach Hartz IV geht es wie vielen Entscheidungen dieses Gerichts:
Jeder liest heraus, was er will. Jeder interpretiert hinein, was ihm passt. Jeder bekundet dem Gericht seinen Respekt, handelt dann aber nicht danach.
So soll gerade bei Entscheidungen, die ein Handeln des Gesetzgebers verlangen, die Debatte in eine Richtung geführt werden, die der eigenen politischen Vorstellung entspricht. Auch jetzt wird mit aller Raffinesse versucht davon abzulenken, worum es geht: Das, was die Verfassung verlangt, in einfaches Recht umzusetzen. Von Rüdiger Frohn

Hartz IV im Doppelpack: Jobcenter und Kinderzuschüsse

Der FDP Vorsitzende, Guido Westerwelle, inszeniert erneut seine Diffamierungsorgien gegen die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft – sozusagen als zynisches Patentrezept, um die FDP aus dem Umfragetief zu holen. Gleichzeitig verpasst das Bundesverfassungsgericht der Politik zum zweiten Mal in Sachen Hartz IV eine schallende Ohrfeige. Das Gericht verlangt, die Job Center sowie die Regelsätze für Hartz IV und dabei vor allem die Kinderzuschüsse auf eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage zu stellen. Von Ursula Engelen-Kefer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten.
Von Christoph Butterwegge

Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gefällt: Die Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) sind nicht verfassungsgemäß. Das Gericht verlangt einen absolut wirkenden Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, beim Umfang dieses Anspruchs bleibt es jedoch vage und lässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Es hält die derzeitige Höhe der Regelsätze nicht für „evident unzureichend“ und auch das bisherige Berechnungsverfahren sei „grundsätzlich tauglich“. Nur hinsichtlich des Verfahrens bei der Ermittlung der Regelsätze, besonders für Kinder finden die Karlsruher Richter deutliche Worte: die Schätzungen seien „freihändig“ und gingen „ins Blaue“ hinein. Das ist zwar eine schallende Ohrfeige für die sozialpolitische Willkür der Gesetz- und Verordnungsgeber seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetze bis heute. Aber bis auf die Kinder und für Hilfsbedürftige mit einem besonderen Bedarf dürfte sich angesichts der politischen Konstellation die Lage der Armen nicht wesentlich verbessern. Der politische Kampf um die konkrete Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird weiter gehen müssen. Wolfgang Lieb