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Steuern und Abgaben

Deutschlands Rekord-Handelsüberschuss ist eine größere Bedrohung für den Euro als Griechenland

Wenn die EU-Gesetze konsequent angewendet würden, müsste Deutschland mit Strafzahlungen rechnen wegen der Gefährdung der Stabilität der Eurozone und der Nichteinhaltung des gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichtsverfahrens im fünften Jahr in Folge. Ein Kommentar von Ambrose Evans-Pritchard aus dem britischen Telegraph ins Deutsche übersetzt von Carsten Weikamp.

Die Lage spitzt sich zu – Zum Stand der Verhandlungen zwischen Athen und den „Institutionen“

Die Hängepartie zwischen Athen und den Finanzministern der EU geht weiter. Die innergriechischen Kontroversen über einen „ehrenvollen Kompromiss“ nehmen zu.
Niels Kadritzke gibt einen Überblick über den Stand der Verhandlungen zwischen Athen und den „Institutionen“. Er zeigt auf welche Annäherungen und Kompromisse bereits erreicht wurden und wo die wichtigsten Differenzen liegen und wie sie überbrückt oder entschärft werden könnten.

Ökonomenaufruf für Griechenland

Folgt man den deutschen Medien, könnte man glatt glauben, dass die Politik der Troika von fast allen namhaften europäischen Wirtschaftswissenschaftlern geteilt wird. Doch dies ist ein Trugschluss und entspricht nicht der Realität. Um zu zeigen, dass Ökonomie auch kritisch sein kann, haben zahlreiche namhafte international Ökonomen einen Aufruf verfasst, der sehr lesenswert ist. Sabine Tober hat diesen Aufruf für die NachDenkSeiten ins Deutsche übersetzt.

Ohne Existenzminimum geht nichts – für niemanden!

Dass das Geld zum Leben nicht reicht, ist sowohl Hartz IV-Empfängern als auch Erwerbstätigen unterer Einkommensgruppen bestens bekannt. Die Armut im Lande wächst immer mehr an. Was hiergegen jedoch zu unternehmen ist – darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Die Vorstellungen der im Bundestag vertretenen Parteien unterscheiden sich dabei in Teilen deutlich von jenen der Betroffenen, denen in den Medien selten das Wort erteilt wird. Jens Wernicke sprach daher mit Edgar Schu vom Aktionsbündnis Sozialproteste über seiner Meinung nach unmittelbar notwendige Maßnahmen gegen Armut und zur Sicherstellung eines wirklichen Existenzminimums für jedermann im Land.

Bundesverfassungsgericht rügt die Steuergeschenke für Reiche, ohne sie zu unterbinden

„Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar“. Zwar liege es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreife, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig seien die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führten. „Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind“, so das Bundesverfassungsgericht. Christoph Butterwegge hat gestern die Entstehungsgeschichte und Hintergründe der geltenden Erbschaftssteuergesetzt dargestellt, hier nun das Kommentar zum heutigen Urteil.

Bundesverfassungsgericht: Kippt das Unternehmerprivileg bei der Erbschaftssteuer?

Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil fällen: Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden, ob das von vorigen Großen Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung „reformierte“ Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien für Firmenerben Bestand haben wird. Im Gegensatz zu den Erben von Immobilien oder von Barvermögen, die darauf eine Erbschaftssteuer zu bezahlen haben, müssen die Erben von Firmen u.a. wenn sie diese Firma sieben Jahre weiterführen keine Erbschaftssteuer zahlen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob in dieser Verschonung von Erben von Betriebsvermögen nicht eine ungerechte Bevorzugung zu sehen ist oder ob die Besteuerung der Erben anderer Vermögensarten eine Ungleichbehandlung darstellt. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, angesichts von 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, dürfte dieses Urteil massive Auswirkungen auf Erben oder auf die Länderhaushalte haben, wo die Erbschaftssteuer ja hinfließt. Kein Wunder, dass die Wirtschaftslobby schon längst ihre Geschütze gegen eine Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Stellung gebracht hat und sogar für deren völlige Abschaffung kämpft. Das oberste Gericht könnte sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigen, ob es zwischen den Ländern unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung geben kann und damit ein Steuerwettlauf im Inland in Gang kommen könnte. Christoph Butterwegge wirft einen Blick auf die Hintergründe der jüngsten Erbschaftssteuerreformen.

Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich erst einmal im Abklingbecken

„Wir sollten nicht versuchen, Bundesländer oder Regionen gegeneinander auszuspielen“, schrieb Hannelore Kraft in einem Gastartikel für die Frankfurter Rundschau und rechnete im gleichen Atemzug öffentlichkeitswirksam vor, dass dem Land Nordrhein Westfalen nach dem Länderfinanzausgleich 500 Euro weniger pro Kopf übrigblieben als dem ostdeutschen Bundesland Sachsen. In einem Gastartikel für die NachDenkSeiten relativiert Linken-Finanzexperten Axel Troost die Berechnungen, die Krafts FR-Artikel zugrunde liegen und appelliert seinerseits, Bundesländer und Regionen nicht gegeneinander auszuspielen.

Wenn es in Europa anständig zuginge, dann wäre der Rücktritt des gerade ernannten Präsidenten der Europäischen Kommission fällig.

Kommissionspräsident Juncker war Ministerpräsident und Finanzminister des Großherzogtums Luxemburg, als dieses mit einer Reihe von Großkonzernen Vereinbarungen traf, die diesen Konzernen erlaubten, mit Tricks Milliarden von Steuern zu vermeiden. Siehe dazu den Bericht der Süddeutschen Zeitung. Das ist in vielerlei Hinsicht ein Skandal: den Völkern Europas fehlen Finanzmittel, die sie, wie wir alle wissen, dringend bräuchten. Es ist weiter ein übler Skandal, weil durch solche Machenschaften kleine und mittlere Unternehmen sowie die Lohnsteuerzahler benachteiligt werden. Damit wird mit der Steuervermeidung der großen Konzerne die Konzentration der Wirtschaft in großen Unternehmen gefördert. Man braucht nur durch deutsche Innenstädte zu gehen, wo kleine Einzelhandelsgeschäfte verschwinden und durch die Filialen von steuerhinterziehenden Großkonzernen ersetzt werden. Das mindeste, was wir von Herrn Juncker verlangen können, ist, dass er als Kommissionspräsident aktiv wird, um solche Steuervermeidungstricks in Europa künftig unmöglich zu machen. Albrecht Müller.

Länderfinanzausgleich: Ist Bayern sogar im Minus?

„Der Länderfinanzausgleich belohnt das Nichtstun“, ähnlich wie für Griechenland in der Eurokrise müsse es für schwache Bundesländer in Deutschland Anreize und Druck geben, ihren Haushalt in Ordnung zu bringen und Strukturreformen anzustoßen, so äußerte sich Bayerns Finanzminister vor ein paar Tagen im Deutschlandfunk Bayern zahle fast 60 Prozent des Länderfinanzausgleichs, das Land habe 40 Milliarden an andere Länder gegeben, Bayern habe in den 40 Jahren als Nehmerland dagegen nur 5 Milliarden bekommen. Axel Troost der finanzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE stellt eine etwas andere Rechnung auf.

Von Leistung und Gegenleistung, oder: Oppermann und das unternehmerische Risiko

Der Chef der SPD-Fraktion im Bundestag, Thomas Oppermann, hat heute in einem Interview mit dem Stern Forderungen nach einer stärkeren Wirtschaftsnähe seiner Partei bekräftigt. In diesem Zusammenhang warnt er unter anderem davor, über Steuern zu sehr umverteilen zu wollen. Er führt dazu ein altbekanntes Argument an: Jeder Unternehmer gehe ein Risiko ein, was der Grund dafür sei, dass man ihn nicht zu stark besteuern dürfe. Überzeugend ist dieses Argument nicht. Von Patrick Schreiner[*]

Wie der Bund der Steuerzahler die Öffentlichkeit täuscht

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, hat dem Deutschlandfunk anlässlich der letzten Haushaltsdebatte im Bundestag ein Interview gegeben. Darin ging es um die üblichen steuerpolitischen Themen, etwa die Steuerbelastung der Bevölkerung, die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags oder die Beseitigung der kalten Progression. Bemerkenswert an dem Interview ist, dass es einerseits ein sehr gutes Lehrbeispiel für Meinungsmache und Manipulation darstellt, andererseits aber auch einen Steuerzahlerpräsidenten zeigt, der offenbar nur schlecht über die Funktionsweise des deutschen Steuersystems informiert ist. Von Thomas Trares[*].

Griechenland: Der Klientilismus ist ungebrochen

Das Erzübel des griechischen Klientilismus zeigt sich auf staatlicher Ebene vor allem auch beim Steuer-Opportunismus der Regierungen. Der erzwungene Rücktritt des unabhängigen Steuereintreibers Theocharis ist ein Alarmzeichen dafür, dass der griechische Klientilismus ungebrochen ist. Ob die Nachfolgerin aus dem Hause PriceWaterhouseCoopers den Kampf gegen ihre vorherige Kundschaft, nämlich gegen die „große“ Steuerhinterziehung aufnehmen wird, muss man bezweifeln. Zugleich wird die Not der kleinen Steuersünder, die die Steuereintreiber inzwischen mehr fürchten als die Schutzgeld-Mafia, immer größer.

Der innere Kern der griechischen Krise liegt in dem alten Teufelskreis: Der Bürger verachtet den Staat, von dem er sich betrogen fühlt, den er deshalb als Steuerzahler skrupellos hintergeht, woraufhin wiederum die öffentlichen Defizite anwachsen, die am Ende die „kleinen“ Steuerzahler auszugleichen haben, weshalb die den Staat noch mehr verachten und so weiter.

Ohne eine tiefgreifende Reform des griechischen Staatsapparates wird es weder die notwendigen wirtschaftlichen Investitionen noch eine Veränderung des gesellschaftlichen Bewusstseins geben. Von Niels Kadritzke.

Zum Tode von Karl Albrecht – Uns gehört Deutschland!

Wem gehören eigentlich die großen Unternehmen des Landes? Wem die Banken? Die Immobilien? Wem gehört Deutschland? Jens Berger geht in seinem Buch „Wem gehört Deutschland?“ diesen Fragen nach und präsentiert einen schonungslosen Blick hinter die Statistiken. NDR Info bezeichnet es als ein „extrem wichtiges Buch“, die Nürnberger Nachrichten meinen, dass es für ebenso viel Aufsehen sorgen könnte wie die Thesen von Thomas Piketty. Zum Tode von Karl Albrecht hat Telepolis einen Auszug aus „Wem gehört Deutschland?“ abgedruckt, in dem Berger einen Blick auf die Familie Albrecht und ihre Konkurrenten unter den „Billigheimern“ wirft und die Frage nachgeht, ob beim Generationswechsel überhaupt Erbschaftssteuern an den Staat fließen: Jens Berger – „Uns gehört Deutschland!“ auf Telepolis.

Die Verkehrung der Welt in mehreren Akten (3/3)

Karl-Heinz Klär am 12. April 2014 im Gespräch mit Kuno Rinke über den Finanzkapitalismus, die Krise der Europäischen Union und die Übertölpelung der jungen Generation. Grundlage des Gesprächs ist der Artikel „Die GroßeMittelKlasse“, den Karl-Heinz Klär am 7. Februar auf den NachDenkSeiten veröffentlicht hat. Aufgrund der Länge haben wir das Gespräch, das auch in der Zeitschrift Politisches Lernen erschienen ist, in drei Folgen unterteilt. Der erste Teil erschien vorgestern, der zweite Teil gestern.

Irrungen, Wirrungen, Erbschaftssteuer

Gestern beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftssteuer und prompt sorgen politische und publizistische Heckenschützen dafür, dass bloß niemand auf die Idee kommt, die 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, adäquat zu besteuern. Ganz vorne dabei sind einmal mehr die Grünen, die mit einer seltsam anmutenden Auftragsstudie des DIW die Datenbasis zu verwässern versuchen und diese Studie dann auch noch komplett falsch interpretieren. Von Jens Berger.