An Verfassungsrechtler unter den NDS-Lesern die Frage: Kündigte Scholz den Bruch seines Amtseids an?
Die Anregung, Leserinnen und Leser mit verfassungsrechtlichen Kenntnissen zu fragen, kommt von einem NachDenkSeiten-Leser. Er schrieb nach Lektüre dieses Artikels Geschichtsfälscher Scholz – unser Bundeskanzler, ein Meister der Manipulation:
Betrifft: Scholzens seine Rede.
Die alles entscheidenden Sätze: „Denn: Ich habe in meinem Amtseid geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.” Und dann: “Drittens: Wir unternehmen nichts, was uns und unseren Partnern mehr schadet als Russland.”
Frage: Reicht das für eine Klage, das offene Eingeständnis, dem deutschen Volke zu schaden? Ob nun mehr oder weniger als jemand anderem ist doch wohl egal. Es ist ein klarer Fall von Eidbruch und dann auch noch offen zugegeben.
Was meinen die juristischen Fachleute? Antworten bitte an [email protected]