Ist Deutschland auf dem Weg zurück zum unseligen Geist der Bücherverbrennung? Wer die enthemmten Debatten in der Bundesrepublik verfolgt, kann zu diesem Schluss kommen. Wir sollten der Geschäftsordnung des Bundestags Voltaires berühmtes Zitat voranstellen. Von Oskar Lafontaine.
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„Die Mainstream-Presse arbeitet nach dem Motto: Wir liefern die Kriegspropaganda, die Ukrainer liefern die Leichen. Dies zeigt den ganzen Zynismus und den Realitätsverlust der deutschen Medien.“ Das sagt Patrik Baab im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Autor, der aufgrund seines Buches „Auf beiden Seiten der Front – meine Reisen in die Ukraine“ massiv angegriffen wird, äußert sich auch zu seinen Erfahrungen in der Stadt Kamenz. Dort wurde der Oberbürgermeister im Vorfeld einer geplanten Veranstaltung mit Baab unter Druck gesetzt – doch der Stadtherr blieb standhaft und die Lesung konnte stattfinden. Ein Interview unter anderem über „skandalisierende Reporter“ und den „Angriff auf die öffentliche Meinung“. Von Marcus Klöckner.
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Zusätzlich zum Video mit der gesamten Veranstaltung zur 20-Jahr-Feier der NachDenkSeiten am 9. Dezember veröffentlichen wir hier noch den Ausschnitt mit der Rede von Oskar Lafontaine. Damit finden Sie einen schnelleren, unkomplizierteren Zugriff, falls Sie sich nur für diese Rede interessieren.
Als Kanzlerkandidatin forderte Annalena Baerbock im September 2021 noch sehr explizit und öffentlich „die sofortige Freilassung von Julian Assange“. Doch seit Amtsantritt als Außenministerin am 8. Dezember 2021 hörte man von ihr in der Angelegenheit nicht mehr viel. Die NachDenkSeiten nahmen ihr zweijähriges „Amtsjubiläum“ zum Anlass, auf der BPK nachzufragen, was die oberste deutsche Diplomatin bisher an konkreten Schritten unternommen hat, um ihrer damaligen Forderung gegenüber den Wertepartnern in London und Washington Nachdruck zu verleihen. Auch wollten die NDS wissen, ob der Kanzler Olaf Scholz Julian Assange als politischen Gefangenen betrachtet. Von Florian Warweg.
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Am 7. Dezember 2010 stellte sich Julian Assange in einer Londoner Polizeiwache der britischen Polizei, da es einen internationalen Haftbefehl gegen ihn gab, ausgestellt von einer schwedischen Staatsanwältin und nicht von einem Richter/einer Richterin, wie seitdem vorgeschrieben. Diese Gesetzesänderung wirkte sich nicht rückwirkend auf Julian Assange aus. In dem schwedischen Fall wurde nie eine Anklage gegen ihn erhoben. Er verbrachte die nächsten zehn Tage in Einzelhaft, daraufhin anderthalb Jahre mit elektronischer Fußfessel, gefolgt von fast sieben Jahren im ecuadorianischen Botschaftsasyl und derzeit seit 1.701 Tagen im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, oft auch das britische Guantanamo genannt. Seit Juni warten Julian Assange, seine Angehörigen und die Öffentlichkeit darauf, dass ein Termin für eine 30-minütige mündliche Auslieferungsanhörung angesetzt wird. Alles verläuft in diesem Fall so schleppend, dass man den Eindruck bekommt, dass die USA, die offiziell Assanges Auslieferung anstreben, ihn gar nicht dort haben wollen, zumindest nicht vor den Präsidentschaftswahlen im nächsten November. Der ehemalige UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer hat die juristische Kriegsführung (Lawfare) gegen Assange in seinem Buch „Der Fall Julian Assange“ ausführlich beschrieben. Nachfolgend der aktuelle Newsletter von FreeAssange Berlin. Vielen Dank an Almut Stackman und Thilo Haase und alle Mahnwachenden, die für die Pressefreiheit auf die Straße gehen! Moritz Müller.
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Neuste Entwicklung in der Causa Cum-Ex: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Strafanzeige von Fabio de Masi gegen Kanzler Scholz wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss abgewiesen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft lautet zusammengefasst: Sein Sprecher habe die Öffentlichkeit womöglich belogen und nicht Scholz selbst („…dass der Sprecher Hebestreit seine Ausführungen gemacht hat, um den Eindruck eines geordneten Hauses zu erwecken“). Die NachDenkSeiten baten vor diesem Hintergrund den Regierungssprecher darum, doch bitte mal Klarheit zu schaffen, wer denn nun in der Angelegenheit mutmaßlich gelogen hat. Dieser reagierte zunächst mit der gewagten Behauptung, der Verweis des Fragestellers, dass die Staatsanwaltschaft in Hamburg weisungsgebunden ist, sei „eine Unterstellung“. Von Florian Warweg.
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Am 30. November hat das Oberste Gericht in Russland die „internationale LGBT-Bewegung“ als „extremistisch“ eingestuft. Die Klage war vom russischen Justizministerium eingebracht worden. Ob sich das Verbot gegen juristische Personen richtet, wurde nicht bekanntgegeben. Das Gesetz zum Verbot „der LGBT-Bewegung“ ist nun schon das dritte Gesetz auf diesem Gebiet. Aus Moskau berichtet Ulrich Heyden.
Die Grünen-nahe Denkfabrik „Zentrum Liberale Moderne“ (LibMod) hat nach ihrem umstrittenen Diffamierungsportal mit dem bezeichnenden Namen „Gegneranalyse“ ein neues, ebenfalls explizit gegen „sogenannte Alternativmedien“ gerichtetes Projekt gestartet. Wie bereits das Vorgängerprojekt wird auch „Narrativ-Check“ vom Grün-geführten Bundesfamilienministerium im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ mit einem sechsstelligen Betrag finanziert. Erklärtes Ziel ist es, „demokratiegefährdende, systemoppositionelle Botschaften, Diskurse, Argumentationsweisen in alternativen Medien“ zu überwachen und anzuprangern. Ein Orwell’sches DéjaVu – allerdings in seiner intendierten Wirkung viel breiter und nachhaltiger aufgestellt als das Vorgängerprojekt. Von Florian Warweg.
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Der Politiker Oskar Lafontaine und der Historiker Daniele Ganser haben sich am 6. November 2023 in Saarbrücken zu einem Gespräch getroffen. Beide verbindet die Kritik am US-Imperialismus. Oskar Lafontaine, der Mann von Sahra Wagenknecht, ist in diesem Jahr 80 geworden. Er ist klug, extrem schnell im Kopf, zudem hat er Mut und Durchsetzungsvermögen. Lafontaine fordert seit Monaten eine Aufklärung des Terroranschlages auf Nordstream und kritisiert, dass Bundeskanzler Scholz dazu schweigt. In seinem Buch «Ami, it’s time to go» sagt Lafontaine, dass die USA alle ihre Soldaten aus Deutschland abziehen sollten.
Bei seinem aktuellen Besuch in Israel hat der Bundespräsident seinem israelischen Amtskollegen Izchak Herzog noch einmal versichert: „Unsere Solidarität gilt auch mit dem Israel, das sich wehrt, das kämpft gegen eine existenzielle Bedrohung.” Noch nie sei Israel so tief verwundet worden wie am 7. Oktober. Das Land kämpfe um seine Existenz. Israel hätte jedes Recht, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz zu sichern. Diese Aussage bedarf einer Ergänzung, dass Israel nämlich nicht „jedes Recht“ hat, sich selbst zu verteidigen, sondern dabei dem Völkerrecht verpflichtet ist. Von Jürgen Hübschen.
Welchen Sinn machen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, die 2G-Regelung oder die einrichtungsbezogene Impfpflicht, wenn der Impfstoff, um den es geht, nie eine Zulassung für andere Zwecke als den Eigenschutz hatte? Wie soll man die Werbekampagne der Bundesregierung bewerten, bei der nach dem Motto, „Wer sich nicht impfen lässt, gefährdet andere“, ein hoher moralischer Druck auf Ungeimpfte ausgeübt wurde? All diese Fragen müssen nun neu aufgerollt werden, nachdem über eine Anfrage von Europaparlamentariern herauskam, dass die Notfallzulassung für die Corona-Impfstoffe durch die EMA ausschließlich zur Eigenimmunisierung und ausdrücklich nicht zur Reduzierung der Infektionsübertragung in der Bevölkerung erfolgte. Zur Ansteckungsgefahr von Geimpften gab es laut EMA nie ausreichend Daten. Darauf haben die NachDenkSeiten seit jeher hingewiesen und es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dies auch zu jedem Zeitpunkt genau wusste. Von Jens Berger.
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Der ukrainische Präsident Selenskyj erklärt ständig, dass die Ukraine die europäische Freiheit und Europa verteidigt. Nun, lassen Sie uns verstehen, welche europäischen Werte Selenskyj in der Ukraine und in Europa genau „verteidigt“. Das Wesen der europäischen Werte ist vom Europarat in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben. Diese (Grund-)Werte sind: „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“ Doch wie sieht es damit in meiner Heimat, der heutigen Ukraine, aus? Von Maxim Goldarb.
Staats- und Regierungskritik scheinen in Trier nicht erwünscht – und „Querdenker“ wohl schon gar nicht. Das Vorgehen des Kulturdezernenten der Stadt, Markus Nöhl, lässt tief blicken. Der Kabarettist Uli Masuth und der Liedermacher Jens Fischer Rodrian sollten von einem Friedensfestival ausgeladen werden, doch die Veranstalterin Joya Ghosh gab nicht nach (siehe NachDenkSeiten-Interview mit Ghosh). Nun wird am 2. Dezember Masuth in Trier auftreten. Im Interview mit den NachDenkSeiten spricht der Kabarettist über das Verhalten der Stadt Trier und seine Erfahrungen mit der Cancel-Culture. Bereits im vergangenen Jahr habe ihn die Trierer Kulturfabrik ausgeladen. Auch zur Streichung der Gelder für die Auftritte von ihm und Fischer Rodrian äußert er sich. Pro Veranstaltung zahle Trier 75 Euro. „Für ein Festival, wo es um Frieden, Freiheit und Freude geht“, sei das „beschämend“, so Masuth. Von Marcus Klöckner.
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Der Entertainer hat sich am Wochenende mit bemerkenswerten Äußerungen zum überempfindlichen Zeitgeist von der „Wetten Dass“-Bühne verabschiedet. Auch wenn man kein Fan von Samstagabend-Shows ist: Damit hat Gottschalk ein wichtiges Zeichen gesetzt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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In diesem Beitrag Die Neuauflage der ethnischen Säuberung – Steinmeier nickt das ab hatten wir am 27. November angekündigt, eine Übersetzung des Artikels von Chris Hedges nachzuliefern. Diese Übersetzung liegt jetzt vor. Großen Dank an Susanne Hofmann, die diesen Text über schreckliche Ereignisse und Einschätzungen übersetzt hat.