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Demokratie

Die autoritären Bestrafungsfantasien der FDP-Bildungsministerin für nicht genehmen „Offenen Brief“

Die autoritären Bestrafungsfantasien der FDP-Bildungsministerin für nicht genehmen „Offenen Brief“

Das ARD-Magazin Panorama hat am 11. Juni geleakte interne Unterlagen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) veröffentlicht. Aus denen geht hervor, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger prüfen ließ, ob und wie man 393 Hochschullehrer und Dozenten an Berliner Universitäten, die einen Offenen Brief unterzeichnet hatten, der der Ministerin nicht gefiel, straf- und förderrechtlich sanktionieren kann. Die Wegnahme von Forschungsmitteln wegen einer der Ministerin nicht genehmen Meinungsäußerung stellt einen Bruch mit allen liberal-demokratischen Wissenschaftstraditionen der Bundesrepublik dar. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Ministerin diesen eklatanten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigt und welche konkreten Passagen in dem „Offenen Brief“, wie von Stark-Watzinger behauptet, nicht grundgesetzkonform seien. Die Antworten gerieten zu einem Offenbarungseid. Von Florian Warweg.

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Bundeskanzler Scholz zu 36.586 toten Palästinensern: „Israel tut alles, um sich an das Völkerrecht zu halten“

Bundeskanzler Scholz zu 36.586 toten Palästinensern: „Israel tut alles, um sich an das Völkerrecht zu halten“

Mit Stand 5. Juni spricht UN-OCHA, das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten, von weit über 36.000 von der israelischen Armee getöteten Palästinensern, davon die Mehrheit Frauen und Kinder. Über 10.000 Zivilisten gelten zudem als unter den Trümmern vermisst. 1,1 Millionen Einwohner Gazas, also über die Hälfte der Gesamtbevölkerung, sind durch das israelische Vorgehen laut UN-Angaben direkt vom Hungertod bedroht (IPC-Phase 5). Spanien schloss sich vor diesem Hintergrund als zweites EU-Land dem von Südafrika angestrengten Völkermordverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israel an. Auch alle großen renommierten Menschenrechtsorganisationen sprechen von belegten Völkerrechtsverbrechen Israels im Gazastreifen. Doch all dies scheint keine Auswirkungen auf die entsprechende Bewertung der Bundesregierung zu haben. Auf Nachfrage der NachDenkSeiten betonte Regierungssprecher Steffen Hebestreit erneut, dass Kanzler Olaf Scholz – wider allen Fakten – davon überzeugt sei, dass Israel weiterhin alles tue, um sich an das Völkerrecht zu halten. Von Florian Warweg.

Vogel-Strauß-Taktik der Bundesregierung: Von Deutschland gelieferte Kriegswaffen im Einsatz gegen zivile Ziele in Gaza

Vogel-Strauß-Taktik der Bundesregierung: Von Deutschland gelieferte Kriegswaffen im Einsatz gegen zivile Ziele in Gaza

Die deutsche Außenministerin hat jüngst erklärt, Deutschland hätte gar keine Waffen an Israel geliefert, „die in Gaza zum Einsatz kommen, um Kinder zu töten“. Doch diese Darstellung ist höchst fraglich. Denn allein letztes Jahr hat die Bundesregierung 3.000 Stück Panzerabwehrwaffen nach Israel geliefert, ein Großteil davon vom Typ „Matador“. Es gibt unzähliges verifiziertes Bildmaterial, welches den Einsatz dieser auch für den Einsatz im Häuserkampf entwickelten Mehrzweckwaffe beim Einsatz gegen zivile Ziele in Gaza zeigt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, auf welcher Informationsgrundlage die Außenministerin so vehement ausschließen kann, dass mit dem Matador (zu deutsch „Schlächter“) keine Kinder und andere Zivilisten getötet wurden. Von Florian Warweg.

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Die Rolle des Internationalen Gerichtshofs im Gaza-Krieg

Die Rolle des Internationalen Gerichtshofs im Gaza-Krieg

Koloniale Gewalt und der Weg zur Gerechtigkeit. Der Krieg in Gaza wütet jetzt schon über sieben Monate und hat schon längst die unfassbaren Dimensionen eines Völkermordes erreicht. Alle Initiativen, diesem Grauen mit politischen Mitteln ein Ende zu setzen, sind bisher gescheitert. Und nun wird, wie so oft, von der Justiz als ultima ratio der Frieden erhofft. Von Norman Paech[*].

Baerbocks mutmaßliche Lügengeschichte – 2. Akt: Auswärtiges Amt kann nicht einmal sagen, wo und wann sie das Video gesehen hat

Baerbocks mutmaßliche Lügengeschichte – 2. Akt: Auswärtiges Amt kann nicht einmal sagen, wo und wann sie das Video gesehen hat

Der Skandal um die mutmaßliche Lüge der deutschen Außenministerin beim Demokratiefest in Berlin am 26. Mai zieht immer weitere Kreise. Englischsprachige Medienportale haben begonnen, darüber zu berichten, und auch den Sprecher der israelischen Armee danach befragt, der die Version von Baerbock ebenfalls nicht bestätigen wollte. Selbst Grünen-nahe Zeitungen wie die taz fangen an, die Darstellung der Ministerin zu hinterfragen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund auf der aktuellen Bundespressekonferenz wissen, ob das Auswärtige Amt diesen im Raum stehenden Vorwurf der Lüge ausräumen und zum Zwecke der journalistischen Verifizierung darlegen könne, wann, wo und in Begleitung welcher weiteren Vertreter des Auswärtigen Amtes Baerbock das besagte „Vergewaltigung bei laufender Kamera“-Video gesehen hat. Die Antwort kommt einem Eingeständnis gleich. Von Florian Warweg.

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Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Dieser zweimal im Monat erscheinende Newsletter ist gerade erschienen. Julian Assange sitzt weiter unter unsäglichen Bedingungen in London in Auslieferungshaft, obwohl zwei Richter des Londoner High Court eine Berufungsverhandlung zugelassen haben, weil sie nicht geklärt sehen, ob sich Assange in den USA auf das Recht der freien Rede berufen könnte. Wann diese Verhandlung stattfindet, steht in den Sternen. Dies, obwohl auch für ihn die Unschuldsvermutung gilt und britische Gerichte dazu angehalten sind, Prozesse in einem angemessenen Zeitrahmen zu führen. Es erhärtet sich in diesem ewig langen Fall der Eindruck, dass die Prozessführung selbst schon Teil der Strafe ist. Es ist längst überfällig, das Verfahren niederzulegen. Dies könnten sowohl die Regierung der USA als auch die des Vereinigten Königreichs tun. Derweil geht das Morden in den aktuellen Kriegen weiter – wie vor 15 Jahren, als Julian Assange mit WikiLeaks antrat, um Licht ins Dunkel staatlicher Machenschaften zu bringen. Vielen Dank an Almut Stackmann für den Newsletter! Einführung von Moritz Müller.

„Deutschland … to the sea“

„Deutschland … to the sea“

„Deutschland … to the sea“. „From the river … den Deutschen“. Diktaturen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie eine möglichst vollständige Kontrolle über den gesellschaftlichen Diskurs anstreben. Was gesagt, geschrieben oder hergezeigt werden darf, wird penibel festgelegt. Es muss der herrschaftlichen Erzählung entsprechen, ihr mindestens nicht in die Quere kommen, am besten ihr recht geben. Von Hannes Hofbauer.

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Drohnen im Einsatz über Libanon

Drohnen im Einsatz über Libanon

„Hast Du die Nachrichten gehört? Gestern haben sie unser Dorf bombardiert.“ H., der die Autorin am Flughafen in Beirut abholt, berichtet gleich die jüngsten Neuigkeiten. „Eine Frau wurde getötet, die Kinder wurden verletzt ins Krankenhaus eingeliefert“, fährt er fort. „Zwei Raketen von einer Drohne.“ Er muss nicht sagen, wer die Drohne geschickt hat, um den Angriff durchzuführen. Nur die israelische Armee greift im Libanon Häuser von Zivilisten an. Von Karin Leukefeld.

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Die mutmaßliche Lügengeschichte der Annalena Baerbock – Eine Videoaufnahme aus Israel, die nur sie gesehen hat

Die mutmaßliche Lügengeschichte der Annalena Baerbock – Eine Videoaufnahme aus Israel, die nur sie gesehen hat

Beim sogenannten „Demokratiefest“ am 26. Mai hatte die deutsche Außenministerin erklärt, sie habe in Israel Videoaufnahmen von Hamas-Kämpfern gesehen, wie diese „bei laufender Kamera“ eine Frau vergewaltigt hätten. Doch steht Baerbock mit dieser Darstellung alleine. Sowohl eine extra entsandte UN-Mission unter Leitung der UN-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, als auch Vertreter der israelischen Armee und des Geheimdienstes kamen zu dem Schluss, dass das bisher vorliegende und untersuchte Videomaterial „keine visuelle Dokumentation von Vergewaltigungen enthält“. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund zum einen wissen, ob die Außenministerin bei ihrer Darstellung bleibt, und zum anderen in Erfahrung bringen, wann, an welchem Ort und in Begleitung welcher weiteren Personen Frau Baerbock das besagte Video gesehen habe. Von Florian Warweg.

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Exklusive Einblicke in die fragwürdige Finanzierung und Förderung der Grünen-nahen LibMod-Denkfabrik

Exklusive Einblicke in die fragwürdige Finanzierung und Förderung der Grünen-nahen LibMod-Denkfabrik

Die NachDenkSeiten haben nach jahrelanger Verzögerungstaktik auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu den Antrags-, Förderungs- und Finanzunterlagen der umfangreich von der Bundesregierung geförderten Grünen-nahen Denkfabrik Zentrum Liberale Moderne (LibMod) beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erhalten. Wir wissen jetzt unter anderem genau, wie viele staatliche Gelder in die umstrittenen Auftragsarbeiten („Fallstudien“, „Monitoring“ etc.) im Rahmen des LibMod-Projektes „Gegneranalyse“ zur Überwachung „systemoppositioneller Medien“ geflossen sind. Ebenso sind wir auf zahlreiche Ungereimtheiten bei der Projektbewilligung durch die dem Familienministerium unterstehende Bundesbehörde gestoßen, die man in ihrer Gesamtheit durchaus als Skandal bezeichnen kann. Von Florian Warweg.

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Habeck und die Schocktherapie: „Sorry…“

Habeck und die Schocktherapie: „Sorry…“

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat sein radikales Vorgehen beim Heizungsgesetz gerade als einen „Test“ bezeichnet, „wie weit die Gesellschaft bereit ist, Klimaschutz – wenn er konkret wird – zu tragen“. Dieser „lockere“ Umgang mit den großen Sorgen, die grüne Schocktherapien bei zahlreichen Bürgern ausgelöst haben, ist aus zwei Gründen bemerkenswert: Zum einen wegen der politischen Kälte, die Habeck mit seinen Sätzen offenbart. Zum anderen fragt man sich, was jetzt Habecks im Nachhinein praktizierte „brutale Offenheit“ bewirken soll. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Deutschlandfunk zu Widerstand in Grünheide: Antiamerikanismus

Deutschlandfunk zu Widerstand in Grünheide: Antiamerikanismus

Ein jüngerer Kommentar des öffentlich-rechtlichen Deutschlandfunks (DLF) zu den fortlaufenden und berechtigten Protesten gegen den US-Autobauer Tesla in Grünheide weckte bei mir wegen eines einzigen Wortes, unscheinbar und dennoch absichtsvoll platziert, ehrliches Unbehagen und fortgesetzte Sorge: Antiamerikanismus. Das Wort lässt sich in die Liste von Begriffen einsortieren, die meinungsführende Medien und die herrschende politische Klasse samt Gefolgschaft benutzen, die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit zu reglementieren, einzuschränken und dabei unter dem Deckmantel Demokratie die eigenen Interessen gegen Widerstände und Einwände durchzusetzen. Das gehört sich ja nicht, gegen eine große Idee aufzubegehren. Wer will schon anti sein, gar antiamerikanisch? Ein Kommentar von Frank Blenz.

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Auch unter den Reichen gibt es Nazis? Ei der Daus!

Auch unter den Reichen gibt es Nazis? Ei der Daus!

Ein Video geht seit gestern viral. Es zeigt junge wohlhabende Menschen, die in luxuriösem Ambiente zu Kirmes-Techno-Musik ausländerfeindliche Slogans grölen, den Hitlergruß imitieren und sich dabei prächtig amüsieren. Gedreht wurde das Video auf Sylt; genauer gesagt in der vermeintlichen Promi-Bar „Pony“, einer dieser Locations im Millionärsghetto Kampen, in die es Otto Normalverdiener nie verschlägt. Man ist unter sich. Nun ist die Aufregung groß. Alle Beteiligten und Nicht-Beteiligten zeigen sich demonstrativ empört. Ja, warum eigentlich? Dass Rechtsextremismus kein isoliertes Phänomen abgehängter Ossis auf dem Land ist, sollte doch eigentlich hinlänglich bekannt sein. Ein Kommentar von Jens Berger.

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„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

Die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes sind ein neuer Höhepunkt der Heuchelei – das ist erwartungsgemäß, aber darum trotzdem nicht akzeptabel. Einmal mehr beklagen Journalisten und Politiker selber ausgehobene Gräben, als seien diese vom Himmel gefallen. Unter anderem Corona-Politik und Militarismus zeigen, dass die gut gemeinte und treffend formulierte „Brandmauer Grundgesetz“ leider nicht immer standhält, wenn es wirklich darauf ankommt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Am gestrigen Montag haben zwei Richter des Londoner High Court Julian Assange das Recht gegeben, die vorher genehmigte Auslieferung an die USA vor diesem Gericht anzufechten. Wann diese Verhandlung beginnt, steht allerdings in den Sternen. Weitere Monate des bitteren Wartens im Hochsicherheitsgefängnis für Julian Assange und seine Familie. Derweil braucht sich US-Präsidentschaftskandidat Biden nicht mit einem Prozess in den USA herumzuschlagen, in dem es um die Frage geht, ob der Journalismus des wahrscheinlich prominentesten Dissidenten des Westens durch den Ersten US-Verfassungszusatz, der Meinungsfreiheit garantiert, gedeckt ist. Denn das war gestern der zentrale Punkt bzw. ist der einzige Punkt geblieben, wegen dem Julian Assange Berufung einlegen kann. Ein Bericht von Moritz Müller.

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