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Agenda 2010

Freihandelsabkommen und Arbeitszeit: Ein Beispiel für die indirekte Senkung von Standards

Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA sollen Arbeit und Wohlstand bringen, so heißt es. Dazu sollen die Vertragspartner zwar gleichwertige Normen und Standards gegenseitig anerkennen – senken aber wolle man soziale und ökologische Standards nicht. So versprechen es jedenfalls die BefürworterInnen von Freihandelsabkommen. Schlüssig und überzeugend sind solche Beschwichtigungen nicht. Denn gerade die indirekte Senkung von Standards ist eine reale Gefahr. Dies sei nachfolgend an einem kleinen Beispiel aufgezeigt: dem deutschen Arbeitszeitgesetz. Von Patrick Schreiner[*].

Der „Bildungsmonitor“, die bildungspolitische Messlatte der Arbeitgeber

Seit 2004 erstellt das „Institut der deutschen Wirtschaft“ (IW), der „wissenschaftliche Schreibtisch“ für die arbeitgeberfinanzierte PR-Agentur „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) jährlich einen sog. „Bildungsmonitor“. Mit „Bildung“ im allgemeinen Verständnis haben jedoch die in diesem Ranking miteinander verglichenen Handlungsfelder und Indikatoren allenfalls am Rande etwas zu tun. Schon der Begriff „Bildungs“-monitor ist eine Irreführung, die Studie ist allenfalls ein „Fachkräftesicherungs“-monitor. Doch selbst für dieses bildungspolitisch beschränkte Leitziel hat das durch die Medien geisternde Länder-Ranking kaum einen sachlich begründeten Aussagewert. Der „Bildungsmonitor“ ist – wie eben auch andere Studien des IW – die Übertragung von arbeitgeberinteressengebundenen Anforderungen auf das Feld der Bildungspolitik.
Von Wolfgang Lieb

Nochmals zum Spiegel-Artikel „Bundesagentur lässt ältere Arbeitslose im Stich“

Gestern haben wir in den Hinweisen des Tages auf einen Spiegel Online Beitrag unter der Überschrift „Bundesagentur lässt ältere Arbeitslose im Stich“ hingewiesen, den auch wir – gemessen an der sonst beim Spiegel üblichen Unterstützung der Hartz-Reformen – als kritisch empfunden und deshalb beachtlich fanden. Eine Mitarbeiterin einer Agentur für Arbeit, die – verständlicherweise – anonym bleiben möchte, hat uns dazu geschrieben: „Das was auf den ersten Blick nach einem „endlich-traut-sich-der-SPON-mal-Kritik-zu-äußern“-Artikel aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als der übliche „der-SPON-recherchiert-dürftig-bis-gar-nicht-verlässt-sich-dafür-lieber-auf-Meinungsmache“-Artikel. So sehr ich Kritik mag und wichtig finde, erst recht Kritik an meinem (noch-)Arbeitgeber (da ich eine der vielen Befristeten bin), so muss diese schon fundiert sein, damit sie gerechtfertigt sein kann.“ Wir finden diesen Kommentar wichtig und interessant für unsere Leserinnen und Leser.

Last Exit Weltkulturerbe?

Sinkende Zuschauerzahlen beim Stadttheater, erfundene Institutionsgeschichte, prekäre Einkommen

Die Zuschauerzahlen der hiesigen Stadttheater sinken trotz anderslautender Erfolgsmeldungen seit Jahren. Das Einkommen der Mehrheit der dort beschäftigten Schauspieler ist prekär. Diskutiert wird darüber im Verborgenen schon länger. Jetzt soll die Musealisierung der „deutschen Theaterlandschaft“ das Theater hierzulande als „Weltkulturerbe“ retten. Von Wolfgang Hippe [*]

TTIP- Generalangriff auf Sozialstaat?

Was die herrschenden neoliberalen Kräfte in der EU durch die Finanzkrisen sowie die Staats- und Bankenrettung zu Lasten der Steuerzahler nicht geschafft haben, könnte über das Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP) bittere Realität werden: Der Sozialstaat europäischer Prägung soll sturmreif geschossen werden. Damit scheint sich zu bestätigen, was der Präsident der Europäischen Zentralbank, der Italiener Mario Draghi erst kürzlich in mehreren Interviews deutlich gesagt hat, dass der Sozialstaat in Europa keine Zukunft mehr habe. Diese Abwärtsspirale ist längst in Gang gesetzt. In den EU Krisenländern müssen die Menschen für die finanziellen Rettungsoperationen rigorose Kürzungsauflagen bei Löhnen, Renten, Gesundheitsversorgung und sonstigen sozialen Maßnahmen hinnehmen. Auch in der Bundesrepublik sind spürbare Einschränkungen bei den steuerlichen Zuschüssen für die soziale Sicherheit und die öffentlichen Leistungen bereits eingeleitet. Von Ursula Engelen-Kefer.

Was soll der Mindestlohn? Grundsätzliche Gedanken zur ökonomischen Mindestlohndebatte

Seit Jahren wird die Einführung eines „flächendeckenden“ Mindestlohnes in Deutschland rege diskutiert. Während konservative Wirtschaftskreise den Untergang der deutschen Wirtschaft aufziehen sahen, wurde von anderer Seite her kritisiert, dass der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich nicht ganz so viel abdecken wird, wie es ursprünglich im Wahlkampf 2013 angekündigt war. Vom Mindestlohn ausgenommen sind z. B.:

  • Jugendliche ohne Berufsausbildung
  • Verpflichtende Praktika während des Studiums, der Ausbildung oder der Schule
  • bis zu sechs Wochen dauernde Praktika zur Orientierung für Beruf oder Studium
  • Personen, die an einer Eingliederungsmaßnahme (in den Arbeitsmarkt) teilnehmen
  • Auszubildende und
  • ehrenamtliche Tätigkeiten.

Wer direkt aus der Langzeitarbeitslosigkeit eine Anstellung findet, ist für die ersten sechs Monate dieser Beschäftigung (gleichbedeutend mit der Probezeit) ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen (zu diesen Ausnahmen siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014; Thomas Lakies via Gegenblende 2014). Jetzt hat sich die große Koalition auch noch dazu „durchgerungen“, in der Zeitungsbranche und der Saisonarbeit Ausnahmen zu machen (siehe auch die NachDenkSeiten).

Nun könnte die Kritik an diesen Ausnahmen die Diskussion um den Mindestlohn zumindest ein Stück weit davon lösen, allein die Mindestlohnwirkung auf Arbeitsplätze zu debattieren. Tatsächlich wird auch in gewerkschaftlichen Kreisen der Mindestlohn damit verbunden, „verbesserte Arbeits- und Einkommens- und Lebensbedingungen“ (Bettina Csoka) zu fordern. Ähnlich auch die Mindestlohnkampagne des Deutschen Gewerkschaftsbunds, in der es ausdrücklich hieß, dass (Menschen-) Würde keine Ausnahme kennt (siehe Flyer DGB).

Allerdings dringen Aspekte wie Arbeits- und Lebensbedingungen oder Menschenwürde nur sehr zögerlich in die breitere öffentliche Diskussion vor. Von Sebastian Thieme.

Warum werden eigentlich ausgerechnet Zeitungszusteller vom Mindestlohn ausgenommen?

Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern. So gilt der vorgeblich flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht für die rund 160.000 Zeitungszusteller in diesem Lande. Warum ausgerechnet Zeitungszusteller? Die Kritik der Medien an diesem lächerlichen Kuhhandel bleibt erwartungsgemäß aus. Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintertür für Hartz V?

Bis zum Jahresende wollen CDU, CSU und SPD eine Novellierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vornehmen, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt und gemeinhin als „Hartz IV“ bezeichnet wird. Zunächst hat eine im Juni 2013 konstituierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ ein Papier mit Empfehlungen zu den drei Teilbereichen „Einkommen und Vermögen“, „Kosten der Unterkunft und Heizung“ sowie „Verfahrensrecht“ ausgearbeitet, anschließend die Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Änderungsvorschläge dazu unterbreitet.
Seither wird das Thema von Zeit zu Zeit häppchenweise in die Öffentlichkeit lanciert, indem man einzelne politische Versuchsballons startet und das mediale Echo abwartet. Dahinter steht offenbar das Ziel, Schlussfolgerungen für die Durchsetzbarkeit besonders heikler Änderungen zu ziehen. Von Christoph Butterwegge.

Schein und Sein einer Nachricht

Gleich zu Beginn des Beitrags muss ich Abbitte leisten. Durch den Hinweis der NachDenkSeiten am 10.04. auf einen Artikel im „Spiegel“ zu einem Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus aufmerksam gemacht, hatte ich schnell meine Einschätzung dazu an der Hand. Zu schnell, wie ich an späterer Stelle erst bemerkte. Schienen doch die im „Spiegel“ dargelegten Fakten eine eindeutige Sprache zu sprechen.

Nun ist es einfach meist aus Kapazitätsgründen gar nicht möglich, alle Nachrichten und Informationen vollständig zu erfassen, zu verarbeiten und anschließend gar zu hinterfragen sowie auf Richtigkeit gegenzurecherchieren. Zur Verzerrung der Realität genügt es aber oftmals schon, kleine – aber wichtige – Details fortzulassen, ohne welche ein Sachverhalt eine völlig andere Wendung erhält. So stellen sich für mich in der Zwischenzeit auch die Zusammenhänge des Rechtsstreits des wegen Lohndumping verklagten Rechtsanwalts und des klagenden Jobcenters in einem völlig anderen Licht dar.
Von Lutz Hausstein[*]

ver.di gelingt es auch im “Aufschwung” nicht, Verteilungsspielraum auszuschöpfen: Eine Faustregel für kommende Tarifverhandlungen

Gestern früh meldete der Deutschlandfunk unter der Überschrift “Einigung im Tarifstreit: Drucker bekommen mehr Geld”, dass die rund 150.000 Beschäftigten der Druckindustrie mehr Geld erhalten. ver.di und der Bundesverband Druck und Medien hätten sich in der Nacht auf einen neuen Flächentarifvertrag geeinigt. Danach sollen die Löhne ab Mai um drei und im April nächsten Jahres noch einmal um ein Prozent steigen. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 27 Monate. Damit hat Verdi innerhalb kürzester Zeit bereits das zweite Mal in Folge den gesamtwirtschaftlichen Verteilungsspielraum (Produktivitätsentwicklung plus Inflationsziel der Europäischen Zentralbank) nicht ausgeschöpft. Und das, obwohl sich Deutschland doch im “Aufschwung” befindet, wie der Bundeswirtschaftsminister gleichfalls gestern wieder betont hat: Ein “Aufschwung auf breitem Fundament”, “die Einkommen der privaten Haushalte nehmen kräftig zu“, so Gabriel. Von Thorsten Hild [*]

Frühjahrsprognose der Konjunkturforschungsinstitute: Eine tibetanische Gebetsmühle für gutes Karma und zur Verteidigung der herrschenden Lehre

„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieser Satz wird dem Physiker Niels Bohr zugeschrieben und er trifft besonders auf die Konjunkturprognosen der Wirtschaftswissenschaftler zu. 1,9 % Wachstum des BIP für dieses und zwischen 1,2 bis 2,6 % für das nächste Jahr, sagt die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnosen unter Federführung von DIW, ifo-Institut, RWI und IWH voraus. 1,6% für 2014 und 2,5% für 2015 hingegen das IMK [PDF].
Die Gemeinschaftsprognose liefert seit Jahren nichts mehr als „teuer bezahlte Falschmeldungen“ und diese Falschmeldungen sind jetzt sogar noch bezahlt von einem sozialdemokratischen Wirtschaftsminister. Von Wolfgang Lieb

Disput zwischen Rudolf Hickel und Albrecht Müller über die politische Einschätzung des Mindestlohns

Am 31. März erschien auf den NachDenkSeiten ein Beitrag von Rudolf Hickel unter der Überschrift „Flächendeckende Mindestlöhne: Epochenwandel auf den Arbeitsmärkten – Sieg der Vernunft über neoklassisches Marktversagen“ mit einer kritischen Anmerkung von Wolfgang Lieb. Zu Hickels Artikel schrieb Albrecht Müller einen weiteren kritischen Kommentar mit dem Titel „Das ist ein Gefälligkeitsartikel für SPD und Gewerkschaften“. Diese Kritik erwidert nun Rudolf Hickel. Wir wollen unseren Leserinnen und Lesern diesen Disput nicht vorenthalten und stellen Rudolf Hickels Antwort mit einer Replik von Albrecht Müller ein.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Kommentar A.M. zum Mindestlohnartikel von R. Hickel: Das ist ein Gefälligkeitsartikel für SPD und Gewerkschaften.

Wolfgang Lieb hat am Schluss des gestern eingestellten Artikels von Rudolf Hickel über flächendeckende Mindestlöhne schon eine kritische Anmerkung gemacht. Diese teile ich, gehe aber ein Stück darüber hinaus: Bei kritischer Betrachtung kann man die flächendeckende Einführung der vorgesehenen Mindestlöhne von 8,50 € im Jahre 2017 nicht als „Epochenwandel“, als „gesellschaftliches Megaprojekt“ und als „Sieg der Vernunft über neoklassisches Marktversagen“ werten. Hier versucht einer, nämlich Rudolf Hickel, die sozialdemokratische Seite der Großen Koalition und die Große Koalition als Ganzes heraus zu hauen, und damit auch den Gewerkschaftsführungen einen Dienst zu erweisen. ‚Wenn schon der „linke“ Hickel die Mindestlohnregelung gut findet, dann sollten auch Gewerkschafter ihren Widerstand einstellen und die Große Koalition feiern’, so die unterschwellige Botschaft. Albrecht Müller.

Flächendeckende Mindestlöhne: Epochenwandel auf den Arbeitsmärkten – Sieg der Vernunft über neoklassisches Marktversagen

Das gesellschaftliche Megaprojekt eines flächendeckend gesetzlich regulierten Mindestlohns ist nicht mehr aufzuhalten. Sicherlich sind gegenüber dem lupenreinen, in sich konsistenten Konzept einer gesetzlich fixierten Lohnuntergrenze unter dem Druck massiver Kritik von Wirtschaftsverbänden und neoklassischen Ökonomieberatern auch problematische Kompromisse durchgesetzt worden. Dazu zählt die Vorgabe, Jugendliche unter achtzehn Jahren müssten vor der Wahl eines kurzfristig günstigen Mindestlohnjobs gegenüber einem Ausbildungsplatz „selbst geschützt“ werden. Auch die geplante Sonderregelung für Langzeitarbeitslose ist problematisch. Allerdings sind im bisherigen Entscheidungsprozess über das Mindestlohngesetz die vielen Versuche, ganze Branchen zur Ausnahmezone zu erklären, verhindert worden. Von Rudolf Hickel.