„In geistiger Offenheit“? – Zum Urteil des Bundesfinanzhofs über die Gemeinnützigkeit von attac *
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 10.11.2016 aufgehoben und dorthin zurückverwiesen. Dieses hatte die Gemeinnützigkeit von attac mit dem Verweis auf die geleistete politische Bildung und die Förderung des demokratischen Staatswesens seinerzeit bejaht. Ein Bericht dazu siehe hier. Dann war der Vorgang zur Revision an den BFH verwiesen worden. Albrecht Müller.
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