Wolfgang Lieb

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Nach Schröder übernimmt auch Clement einen Aufsichtsratsposten: Der Superminister verkauft jetzt Würstchen

Wirtschafts- und Arbeitsminister a.D. Wolfgang Clement übernimmt als Nachfolger des früheren Bertelsmann-Managers Mark Wössner mit sofortiger Wirkung ein Aufsichtsratsmandat der Dussmann AG, Berlin.
Clement der seine politischen Kontrahenten schon mal als „Würstchen“ beschimpft, macht nun das, was er seinen politischen Gegnern bei der Abschaffung der „Zumutbarkeitsregel“ zur Annahme eines Arbeitsplatzes im Rahmen der Hartz IV-Reformen als „nichts Ehrenrühriges oder Unwertiges“ entgegen hielt: Er wird Würstchenverkäufer – genauer, er beaufsichtigt in seinem neuen Job einen Dienstleistungskonzern, der auch Würstchenverkauf anbietet.

Mit der materiellen Armut in der Gesellschaft geht immer auch die charakterliche Armut von Verantwortungsträgern einher

Arbeitslosengeld-II-Bezieher dürfen, z.B. wenn sie als Jugendliche völlig legal von zu Hause ausziehen und Leistungen als Hilfsbedürftige beanspruchen oder wenn sie sich aus Kostengründen mit einem anderen eine Wohnung teilen, in amtlichen Broschüren und von amtierenden Ministern als „Schmarotzer“ bezeichnet oder gar mit „Parasiten“ verglichen werden. Welche Wortwahl wäre wohl passend, wenn nordrhein-westfälische Oberbürgermeister entgegen der geltenden Rechtslage Zweit- und Dritteinkünfte aus ihrer Mitgliedschaft in Sparkassengremien oder aus Aufsichtsratsposten etwa des Stromriesen RWE „mehrere hunderttausend Euro“ kassiert haben und behalten wollen?

Alle reden vom Sparen und vom Subventionsabbau – doch das Finanzamt „sponsert“ VIP-Logen bei der Fußball-WM

„Sanieren“ ist das oberste Ziel der Großen Koalition, alle müssten Opfer bringen, so heißt es landauf landab. So „muss“ etwa das Weihnachtsgeld von Menschen im Altersheim, das ohnehin nur 30 Euro beträgt, ersatzlos gestrichen werden. Die Tafel Schokolade als Weihnachtsgeschenk an die Enkel muss also entfallen, damit es mit Deutschland wieder aufwärts geht. Großzügig zeigt sich allerdings der Fiskus, wenn Unternehmen Werbegeschenke an „Geschäftspartner“ steuerlich absetzen wollen. So sollen nach einem neuen Verwaltungserlass des Finanzministeriums „VIP-Logen“ bei Sportveranstaltungen steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt und damit die Steuerschuld gemindert werden können.
„Die näher rückende Fußball-WM hat die obersten Finanzbehörden auf Trab gebracht“ schreibt der „Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG“ und liefert eine minutiöse Anleitung zur staatlich geförderten „Bestechung“.