Beiträge von Wolfgang Lieb
Hinweise des Tages
Public-Affairs-Beratung – Das Beeinflussen von Politikern als neue Einnahmequelle für Anwaltskanzleien.
Als „Verschwörungstheoretiker“ kritisieren manche Rezensenten Albrecht Müller wegen seines Buches „Machtwahn“. Dort beschreibt er die Strategien mächtiger Interessengruppen zur Beeinflussung der Politik und die Korrumpierung von politisch Verantwortlichen und Meinungsmachern etwa durch PR-Agenturen. Dass er damit aber nicht mehr und nicht weniger als einen realen Niedergang der politischen Kultur und der demokratischen Tugenden beschreibt und dass der Verschwörungsvorwurf entweder einer geradezu gefährlichen Naivität geschuldet oder aber nur eine denunziatorische Abwehrreaktion gegenüber seinen Enthüllungen ist, belegt an einem Beispiel unter zahllosen anderen ein Bericht im Handelsblatt über die „Public-Affairs-/Beratung“ als neues Geschäftsfeld für Anwälte.
Bertelsmann bedient sich selbst und will in kommunale Dienstleistungen expandieren
Die Bertelsmann-Tochter „Arvato“ will kommunale Dienstleistungen übernehmen. „Hoheitliche Aufgabe des Staates ist es in heutiger Zeit vor allem, Strukturen und Gesetze festzulegen. Die Frage, wie diese letztlich umgesetzt werden, ist keine Frage, mit der sich der Staat beschäftigen muss“, meint Hartmut Ostrowski, Arvato-Vorstandsvorsitzender. Neben ihren politischen „Dienstleistungen“ etwa im Bereich der Arbeitsmarkt-, der Steuer- oder der Hochschulpolitik gegenüber Bund und Ländern will Bertelsmann seine „Government Services“ jetzt auf kommunale Dienstleistungen ausdehnen und den Bürgern „im Auftrag der politischen Institutionen umfangreiche Verwaltungsaufgaben anbieten“, etwa beim Eintreiben von Steuern oder der Auszahlung von Beihilfen. Erst redet die Bertelsmann-Stiftung der Politik die Privatisierung staatlicher Aufgaben ein, dann propagiert die Politik Private Public Partnership und danach bedient sich der Bertelsmann-Konzern selbst. Der Staat als Selbstbedienungsladen?
Quelle 1: AZ Direkt [PDF – 264 KB]
Quelle 2: Netzeitung
Quelle 3: Handelsblatt
SPD: Hochschulfreiheitsgesetz NRW: Freiheit durch Fremdbestimmung. Deregulierung als blinde Doktrin.
Auswertung der Stellungnahme zum Referentenentwurf eines „Hochschulfreiheitsgesetztes“: Die im Gesetz vorgesehene faktische Abschaffung der Gruppenhochschule mit Monopolisierung der Entscheidungskompetenzen auf das Präsidium, sowie einer Stärkung des Einflusses von Externen über einen sog. Hochschulrat, wird abgelehnt. Die Verantwortung für Bildung und Wissenschaft dürfe der Staat resp. das Land nicht abgeben. Hochschulen müssten weiterhin Einrichtungen des Landes bleiben.
Quelle: Allgemeine Anmerkungen zum Referentenentwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes [PDF – 81 KB]