Beiträge von Wolfgang Lieb
Hinweise des Tages
(KR/WL)
Vorbemerkung: Dieser Service der NachDenkSeiten soll Ihnen einen schnellen Überblick über interessante Artikel und Sendungen verschiedener Medien verschaffen.
Was ändert das neue Gentechnik-Gesetz?
Das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG) wurde am 25. Januar im Bundestag verabschiedet und soll noch im Februar dem Bundesrat vorgelegt werden, damit es noch vor der Anbausaison Rechtsgültigkeit erlangt. Bereits der Entwurf zu dieser Novelle ist auf heftige Kritik gestoßen. Das ursprüngliche Gentechnikgesetz wurde bereits 1990 erlassen und seitdem schon mehrfach geändert. Die Koalitionspartner CDU und SPD haben sich bereits im Koalitionsvertrag darüber geeinigt, das bestehende Gesetz zu ändern, mit der Begründung, die Forschung auf dem Feld der Gentechnik zu erleichtern. Am 12. Januar haben sich die Koalitionsparteien über das neue Gentechnikgesetz verständigt. Kritiker sehen in den Änderungen des Gesetzes eine weitere Öffnung der Landwirtschaft für gentechnisch veränderte Pflanzen zum Nachteil der konventionellen Landwirtschaft und der Biolandwirte.
Christine Wicht
Hinweise des Tages
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Zur Erinnerung: Die Zusammensetzung der Hartz-Kommission
Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Ich habe deren Zusammensetzung leider selbst längst verdrängt oder vergessen. Die Auswahl der Mitglieder sagt aber mehr über den Geist und das Weltbild, das hinter den Hartz-Gesetzen steht, als tausend Worte. Deshalb auch für Sie nochmals die Liste zu Ihrer Erinnerung.
BILD hetzt mal wieder gegen Arbeitslose: „85% der Arbeitslosen würden für Job nicht umziehen!“
„Die Hartz-Reformen haben nicht dazu geführt, dass Arbeitslose eher bereit sind, einen neuen Job anzunehmen! Im Gegenteil: Viele Arbeitslose sind mit den Hartz-IV-Leistungen zufrieden und würden auch keine Lohneinbußen in einem neuen Job in Kauf nehmen.“ So lautet ein „alarmierendes Ergebnis“ das in der Ausgabe vom 5.2.08 mit Kommentar von BILD auf Seite 2 gehoben wird.
BILD zieht dabei offenbar auf eine schon etwas länger zurückliegende Studie des IAB [pdf – 272KB] noch einmal hoch.
Dabei wurde nach der Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen gegenüber ihrer letzten Arbeit im Hinblick auf Lohneinbußen gefragt, in einer Grafik wurde u.a. dargestellt, ob Arbeitslose längere Arbeitszeiten, längere Anfahrtswegen gegenüber ihrer früheren Arbeit oder ggf. ein Umzug in Kauf nehmen würden.
Was BILD verschweigt ist der laut Studie dabei von den Arbeitslosen erwartete Lohn: dieser lag durchschnittlich bei knapp 6,80 Euro.
Wer würde aber für einen solchen Niedriglohnjob mit unsicherer Dauer einen teuren Umzug und den Verlust seiner sozialen Bezüge in Kauf nehmen?