Beiträge von Wolfgang Lieb
Ausländer-Hass und die Grenzen der Aufklärung
4,7 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden sind Ausländerinnen und Ausländer. Den Anteil der Muslime an der Bevölkerung Dresdens beträgt 0,4 Prozent. Warum sind dort die anti-islamischen, ausländerfeindlichen und rechtsextremen Demonstrationen am stärksten? Diesen Montag sollen 15 000 Leute durch Dresden gezogen sein. Die Antwort lautet: Der Ausländerfeind braucht keine Ausländer, um sie zu hassen – wie der Antisemit keinen Juden braucht, um über die Juden Bescheid zu wissen und gegen sie zu sein. In einem Filmbeitrag für die Heute-Show hört man Teilnehmer einer PEGIDA-Demonstration richtigen Wahnsinn in die Mikrofone blubbern: “Der IS kommt zu uns rüber und schneidet uns die Köpfe ab”; “Es dauert nicht mehr lang und unsere Kinder müssen in der Schule eine Burka tragen” und Ähnliches mehr. Imre Kertész spricht in diesem Zusammenhang von „platonischem Judenhass“, der auch dort existiert, wo es praktisch keine Juden mehr gibt. Juden, Zigeuner, Muslime, Kanaken, Homosexuelle und so weiter sind die äußeren Repräsentanten des verfemten Teils der eigenen Person. Sie liefern einem diffusen Hass ein imaginäres Objekt. Es ist das Fremde – oder fremd Gewordene – in der eigenen Person, das im Fremden gehasst und verfolgt wird. Von Götz Eisenberg.
Bundesverfassungsgericht rügt die Steuergeschenke für Reiche, ohne sie zu unterbinden
„Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar“. Zwar liege es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreife, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig seien die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führten. „Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind“, so das Bundesverfassungsgericht. Christoph Butterwegge hat gestern die Entstehungsgeschichte und Hintergründe der geltenden Erbschaftssteuergesetzt dargestellt, hier nun das Kommentar zum heutigen Urteil.
Vor der Präsidentschaftswahl in Griechenland
Die griechische Regierung hat die erste Runde der Präsidentschaftswahl durch das Parlament auf den 17. Dezember vorgezogen. Ursprünglich sollte diese im ersten Quartal 2015 stattfinden. Die internationalen Geldgeber haben daraufhin beschlossen, das Hilfsprogramm für Griechenland um zwei Monate zu verlängern. Durfte die Präsidentschaftswahl überhaupt vorgezogen werden? Warum hat die Regierung Samaras die Präsidentenwahl überhaupt beschleunigt? Wie stehen derzeit die Chancen, dass die Regierung ihren Präsidentschaftskandidaten durchbringt, sodass ihr vorzeitige Parlamentswahlen erspart bleiben? Kann sich das derzeit sichtbare Kräfteverhältnis bis zum entscheidenden Wahlgang vom 29. Dezember noch verschieben? Macht die Person des Kandidaten Pavlos Dimas das Erreichen der Präsidenten-Mehrheit von 180 Stimmen leichter oder schwerer? Wie begründet ist der in linken Kreisen artikulierte Verdacht, die Regierung werde versuchen, die für die Wahl von Dimas nötigen Stimmen zu „kaufen“? Welche Entwicklungen könnten die Wahl eines Präsidenten noch beeinflussen? Auf diese und andere wichtige Fragen der griechischen Politik versucht Niels Kadritzke eine Antwort zu geben. Darüber hinaus wirft er einen Blick auf die trostlose Bilanz von sechs Jahren Krisenpolitik.
Bundesverfassungsgericht: Kippt das Unternehmerprivileg bei der Erbschaftssteuer?
Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil fällen: Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden, ob das von vorigen Großen Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung „reformierte“ Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien für Firmenerben Bestand haben wird. Im Gegensatz zu den Erben von Immobilien oder von Barvermögen, die darauf eine Erbschaftssteuer zu bezahlen haben, müssen die Erben von Firmen u.a. wenn sie diese Firma sieben Jahre weiterführen keine Erbschaftssteuer zahlen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob in dieser Verschonung von Erben von Betriebsvermögen nicht eine ungerechte Bevorzugung zu sehen ist oder ob die Besteuerung der Erben anderer Vermögensarten eine Ungleichbehandlung darstellt. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, angesichts von 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, dürfte dieses Urteil massive Auswirkungen auf Erben oder auf die Länderhaushalte haben, wo die Erbschaftssteuer ja hinfließt. Kein Wunder, dass die Wirtschaftslobby schon längst ihre Geschütze gegen eine Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Stellung gebracht hat und sogar für deren völlige Abschaffung kämpft. Das oberste Gericht könnte sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigen, ob es zwischen den Ländern unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung geben kann und damit ein Steuerwettlauf im Inland in Gang kommen könnte. Christoph Butterwegge wirft einen Blick auf die Hintergründe der jüngsten Erbschaftssteuerreformen.
Innerparteiliche Demokratie in der NRWSPD – bürokratische Blockade oder Teilhabe der Mitglieder?
Wenn es denn so ist, dass die Parteiführung nicht schon aus Respekt vor den Mitgliedern die Regeln beachtet, so muss wohl die innerparteiliche Demokratie stets neu erkämpft werden, auch wenn sie ja eigentlich durch die Satzung garantiert wird.
Es wird aber immer darauf ankommen, dass sich die Antragsteller nachdrücklich um die Umsetzung kümmern.
An dem hier geschilderten Kampf für eine innerparteiliche Demokratie von unten, sollte sich die Mitglieder des Parteikonvents der SPD im Hinblick auf dessen Beschluss in Sachen TTIP gegenüber dem Parteivorsitzenden Gabriel ein Beispiel nehmen. Von HERBIPOLIX.