Wolfgang Lieb

Beiträge von Wolfgang Lieb

Türkische Regierung hält am Staudammprojekt fest und der Widerstand in der Bevölkerung geht weiter

Das umstrittene Ilisu-Staudammprojekt in der Türkei galt offiziell als gescheitert, nachdem Deutschland, Österreich und die Schweiz die Bürgschaften für das Projekt stoppten. Als erstes Geldinstitut erklärte die UniCredit/Bank-Austria ihren Rückzug, diesem Schritt folgten die deutsche DekaBank und die französische Société Générale. Begründet wurde der Ausstieg mit der Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Auflagen seitens der Türkei. Der wahre Grund dürfte vermutlich in der Befürchtung um die internationale Reputation angesichts der fragwürdigen Umweltpolitik liegen. Die Türkei kritisierte den Rückzug der europäischen Länder aus dem strittigen Staudammprojekt scharf und kündigte an, das Projekt trotz des Ausstiegs der Europäer weiter vorantreiben zu wollen. Von Christine Wicht

Am Aschermittwoch geht’s wieder los

Liebe Leserinnen und Leser der NachDenkSeiten,
wir gönnen uns eine kurze Karnevalspause zum Feiern und Erholen. Aber am Aschermittwoch ist bei uns nicht alles vorbei, sondern da geht es bei uns wieder richtig los.
Wir wünschen Ihnen ein paar schöne Karnevalstage!

Hartz IV im Doppelpack: Jobcenter und Kinderzuschüsse

Der FDP Vorsitzende, Guido Westerwelle, inszeniert erneut seine Diffamierungsorgien gegen die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft – sozusagen als zynisches Patentrezept, um die FDP aus dem Umfragetief zu holen. Gleichzeitig verpasst das Bundesverfassungsgericht der Politik zum zweiten Mal in Sachen Hartz IV eine schallende Ohrfeige. Das Gericht verlangt, die Job Center sowie die Regelsätze für Hartz IV und dabei vor allem die Kinderzuschüsse auf eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage zu stellen. Von Ursula Engelen-Kefer

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten.
Von Christoph Butterwegge

Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gefällt: Die Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) sind nicht verfassungsgemäß. Das Gericht verlangt einen absolut wirkenden Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, beim Umfang dieses Anspruchs bleibt es jedoch vage und lässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Es hält die derzeitige Höhe der Regelsätze nicht für „evident unzureichend“ und auch das bisherige Berechnungsverfahren sei „grundsätzlich tauglich“. Nur hinsichtlich des Verfahrens bei der Ermittlung der Regelsätze, besonders für Kinder finden die Karlsruher Richter deutliche Worte: die Schätzungen seien „freihändig“ und gingen „ins Blaue“ hinein. Das ist zwar eine schallende Ohrfeige für die sozialpolitische Willkür der Gesetz- und Verordnungsgeber seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetze bis heute. Aber bis auf die Kinder und für Hilfsbedürftige mit einem besonderen Bedarf dürfte sich angesichts der politischen Konstellation die Lage der Armen nicht wesentlich verbessern. Der politische Kampf um die konkrete Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird weiter gehen müssen. Wolfgang Lieb