Wolfgang Lieb

Beiträge von Wolfgang Lieb

Hinweise des Tages

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Veranstaltungshinweis: Braucht die Linke noch die LINKE?

Wahlniederlagen, Personalquerelen, Strömungskämpfe: viele, die mit der Linkspartei sympathisiert hatten, sind von ihr enttäuscht. Und das, obwohl sie viele ihrer Positionen teilen: Den Kampf gegen die rasante Umverteilung in der Gesellschaft, gegen den Abbau öffentlicher Dienstleistungen unter dem Druck von „Schuldenbremse“ und Fiskalpakt, für inklusive Bildung, gegen Hartz IV, gegen die Beteiligung an Kriegseinsätzen in Afghanistan oder in Syrien, um nur einiges zu nennen.
In den Parlamenten kann sie nicht viel bewegen, und nach dem Verlust parlamentarischer Positionen offenbar noch weniger. Eine kritische Analyse ist nötig.
Wie kann die Linke aus ihrer eigenen Krise heraus kommen und gesellschaftliche Alternativen wieder sichtbar machen? Oder hat sie sich verbraucht und müssen sich Alternativkräfte außerhalb und neben den Parteistrukturen bilden?
Diskussion mit

  • Gunhild Böth, Sprecherin der LINKEN NRW
  • Wolfgang Lieb, Mitherausgeber der „Nachdenkseiten.de“
  • Harald Werner, Mitglied des Parteivorstands der LINKEN

Rosa-Luxemburg Gesprächskreis Köln Sülz-Klettenberg,
in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW
21. August, 19:30 Uhr,
Galerie Freiraum, Gottesweg 116 a, Köln

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Ein weiterer Tabubruch: Bundesverfassungsgericht lässt den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu

Die strikte Trennung von innerer Gefahrenabwehr durch die Polizei und äußerer Gefahrenabwehr durch das Militär war eine bewusste Reaktion der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes auf den offenen oder verdeckten Einsatz der Reichswehr im Innern in der Weimarer Republik. Diese Trennung wurde zwar schon mit der Notstandsgesetzgebung im Jahre 1968 gelockert (Einfügung des Art. 87a Abs. 4 GG). Dennoch blieb es bei einer strikten Unterscheidung bei der Regelung des Katastrophen-Notstandes und des Staats-Notstandes. Kampfeinsätze der Bundeswehr im Innern, die auf die Vernichtung des Gegners gerichtet sind, blieben prinzipiell ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht weicht nun mit seiner heutigen Entscheidung die bisherige Trennung von Polizei und Militär weiter auf.
Die Regelungen für den Katastrophenschutz nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG, ließen bisher – auch nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtes – den Einsatz der Streitkräfte im Innern mit militärischer Waffengewalt nicht zu. Die 16 Richter des Plenums haben nun entschieden, dass die „Verwendung spezifischer militärischen Waffen bei Einsätzen der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich“ ausgeschlossen ist. Damit ist ein fundamentales Prinzip unserer Verfassung – unter Umgehung einer Verfassungsänderung durch den Gesetzgeber – durchbrochen. Wenn auch in engen Grenzen, ist damit die Tür für eine weitere Militarisierung im Innern aufgestoßen. Von Wolfgang Lieb

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